Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Schulstufe mindestens je 320 Unterrichtsstunden.
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Pflichtgegenstände |
Stunden |
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Religion1 |
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Politische Bildung |
80 |
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Deutsch und Kommunikation |
100 |
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Berufsbezogene Fremdsprache |
220 |
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Betriebswirtschaftlicher Unterricht |
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Wirtschaftskunde2 |
120 |
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Betriebswirtschaftliches Praktikum |
100 |
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Rechnungswesen |
80 |
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Computerunterstütztes Rechnungswesen |
40 |
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Fachunterricht |
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Verkehrsgeographie |
60 |
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Mobilitätsservice2 |
120 |
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Computerunterstütztes Mobilitätsservice |
60 |
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Fachpraktikum |
280 |
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Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht) |
1 260 |
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Freigegenstände |
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Religion1 |
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Lebende Fremdsprache3 |
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Deutsch3 |
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Angewandte Mathematik3 |
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Angewandte Informatik3 |
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Projektpraktikum |
40 |
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Unverbindliche Übung |
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Bewegung und Sport3 |
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Förderunterricht3 |
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch zwei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Die Schülerinnen und Schüler sollen sich das sie betreffende Grundwissen über die Vorgänge und Zusammenhänge der Wirtschaft in Österreich, in der EU und weltweit aneignen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen die Marktstellung des Verkehrsunternehmens und die spezifischen Abwicklungsprozesse kennen sowie sich dadurch Verständnis für die Vorgänge im Wirtschaftsleben unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte aneignen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen die Organisation eines Verkehrsunternehmens, die wichtigsten Einrichtungen des wirtschaftlichen Verkehrs sowie die für den Lehrberuf einschlägigen rechtlichen Bestimmungen kennen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen Schriftstücke aus dem Bereich des Kaufvertrages für das betriebswirtschaftliche Praktikum konzipieren können.
Die Schülerinnen und Schüler sollen die einschlägigen Konsumentenschutzbestimmungen sowie die Grundlagen des Österreichischen Reiserechts kennen und auf Fallbeispiele aus der Praxis anwenden können.
Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen zusätzlich komplexe Aufgaben der einzelnen Lehrstoffinhalte lösen können.
Wirtschaft:
Wesen und Begriffe. Bedeutung des Tourismus für die Wirtschaft. Interpretieren von einschlägigen Wirtschaftsdaten. Umweltschutz und Ökologie im Tourismus.
Betrieb und Unternehmung:
Rechtliche Grundlagen. Voraussetzungen und Risken bei Gründung und Führung von Unternehmen.
Marketing:
Preis-, Distributions-, Kommunikations- und Sortimentspolitik.
Vertragswesen:
Rechtliche Grundlagen. Formen und Inhalt. Konsumentenschutz und Reiserecht. Konzeption von Schriftstücken für das betriebswirtschaftliche Praktikum.
Geld- und Kreditwesen:
Währung. Währungspolitik. Zahlungsverkehr. Finanzierungsformen.
Personalwesen:
Organisation. Administration. Personalplanung. Entlohnungs- und Gehaltssysteme. Dienstzeugnis. Lebenslauf. Stellenbewerbung.
Marktorganisationen:
Messen. Börsen. Markt im Internet.
Steuern:
Begriff. Arten. Steuerrecht.
Komplexe Aufgaben :
Wirtschaft:
Wesen und Begriffe. Bedeutung des Tourismus für die Wirtschaft.
Betrieb und Unternehmung:
Voraussetzungen und Risiken bei Gründung und Führung von Unternehmen.
Vertragswesen:
Rechtliche Grundlagen. Konsumentenschutz und Reiserecht.
Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes ist der Beitrag zum Verständnis der wirtschaftlichen Zusammenhänge sowie die Förderung der fachlichen Qualifikation als zukünftige Mobilitätsservicekauffrau und als zukünftiger Mobilitätsservicekaufmann.
Der Unterricht soll von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler in ihren Lehrbetrieben und von aktuellen wirtschaftspolitischen Anlässen ausgehen, wobei entsprechend den Besonderheiten der Verkehrswirtschaft Schwerpunkte gesetzt werden sollen.
Bei der Auswahl der Sachgebiete ist im Besonderen auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu nehmen. Dies gilt vornehmlich für die Unterrichtsgegenstände „Rechnungswesen“, „Politische Bildung“ sowie „Betriebswirtschaftliches Praktikum“.
Referentinnen und Referenten aus der Praxis sowie Lehrausgänge erhöhen den Unterrichtsertrag.
Die Bedeutung ökologischer und sozialer Auswirkungen der Verkehrswirtschaft ist zu betonen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen Schriftstücke des außerberuflichen und betrieblichen Schriftverkehrs normgerecht, formschön und fehlerfrei abfassen können und sich der Wirkung eines gut gestalteten Schriftstückes bewusst sein.
Die Schülerinnen und Schüler sollen die in der Berufspraxis eingesetzte Software kennen und berufsspezifische Informationen auf elektronischem Weg beschaffen und bearbeiten können.
Die Schülerinnen und Schüler sollen die Funktion und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informations- und Kommunikationssysteme kennen und diese unter Einsatz der Internettechnologie bedienen können.
Die Schülerinnen und Schüler sollen über die gesellschaftlichen Auswirkungen der elektronischen Informationsverarbeitung Bescheid wissen.
Personalcomputer:
In Betrieb nehmen. Arbeiten mit dem Tastenfeld.
Gesellschaftliche Aspekte:
Datensicherung. Datenschutz. Ergonomie. Die Bedeutung der EDV im Beruf und in der Gesellschaft.
Schriftstückgestaltung:
Genormte und frei gestaltete Schriftstücke. Anfertigen von Schriftstücken nach Konzepten und ungegliederten Vorlagen. Anfertigen und Ausfüllen von Formularen.
Textverarbeitungsprogramme:
Standardfunktionen. Zusatzfunktionen.
Informations- und Kommunikationssysteme:
Internet. Informationsbeschaffung. Suchbegriffe und -maschinen. Erstellen von E-mails.
Berufsspezifisches Datenmanagement:
Beschaffen und Bearbeiten externer und interner Datenbestände. E-commerce.
Hauptkriterium für die Auswahl und Behandlung des Lehrstoffes ist die Bedeutung in der Praxis der Mobilitätsservicekauffrau und des Mobilitätsservicekaufmanns. Die Grundlagen der Datenverarbeitung sind nur insoweit zu behandeln, wie dies für das Verständnis der Arbeitsweise eines Datenverarbeitungssystems erforderlich ist.
Der komplexe Bereich der neuen Technologien bedarf kooperativer Arbeits- und Unterrichtsformen.
Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sind herzustellen.
Bei den Übungen ist auf die Verwertbarkeit in der beruflichen Praxis zu achten. Dem didaktisch richtigen Einsatz der Internettechnologie kommt besondere Bedeutung zu.
Bei der Gestaltung von Schriftstücken sind die ÖNORMEN zu beachten.
Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.
Die Schülerinnen und Schüler sollen die im Wirtschaftsleben vorkommenden Rechnungen lösen und typische Rechenabläufe des wirtschaftlichen Rechnens beherrschen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen dabei die Ergebnisse vor der Rechenausführung schätzen, den Rechner optimal einsetzen und die Rechenaufgaben richtig lösen können.
Die Schülerinnen und Schüler sollen die Bedeutung eines funktionierenden Rechnungswesens für das Unternehmen kennen und den Zweck einer geordneten Buchführung verstehen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen sich Buchführungskenntnisse aneignen, über die diesbezüglichen Rechtsgrundlagen Bescheid wissen und mit der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung vertraut sein.
Die Schülerinnen und Schüler sollen zu wirtschaftlichem und sozialem Verhalten sowie kritischem Verständnis gegenüber lohn- und preispolitischen Maßnahmen befähigt sein.
Einführung in das kaufmännische Rechnen:
Durchschnittsrechnung. Währungsrechnung. Kassenabrechnung.
Mengen- und Preisberechnungen:
Rechnungsausstellung. Rabatt. Skonto. Umsatzsteuer. Preiserhöhungen. Preissenkungen. Angebotsvergleiche.
Kalkulation:
Bezugskalkulation. Kosten. Absatzkalkulation.
Personalverrechnung:
Lehrlingsentschädigung. Gehaltsabrechnung von Angestellten. Nebenkosten. Arbeitnehmerveranlagung.
Spar- und Finanzierungsformen:
Erträge. Kosten.
Instrumente der Unternehmensführung:
Berechnung und Interpretation von Kennzahlen.
Grundlagen der Buchführung:
Notwendigkeit der Buchführung. Formvorschriften. Belege. Kontieren und Buchen von Belegen. Aktiva – Passiva. Aufwände – Erträge.
Aufzeichnungen der Buchführung:
Kassenaufzeichnungen. Warenwirtschaftssysteme. Inventur. Anlagenverzeichnis.
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:
Aufzeichnungen. Erfolgsermittlung.
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutsamkeit im beruflichen Alltag.
Beim kaufmännischen Rechnen ist Gewicht auf die Zusammenhänge der berufsbezogenen wirtschaftlichen Vorgänge und ihre rechnerische Erfassung zu legen. Der Interpretation der Ergebnisse kommt große Bedeutung zu.
Um etwaige Mängel zu überwinden, sind Rechenfertigkeiten nicht isoliert, sondern im Rahmen der in „Rechnungswesen“ vorkommenden Rechnungen zu üben und anzuwenden.
Die Themenbereiche der Buchführung sind dem Stellenwert in der Praxis des Lehrberufes entsprechend zu behandeln.
Der äußeren Form aller Arbeiten ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.
Die Schülerinnen und Schüler sollen Aufgaben aus dem Bereich der Buchführung und Kalkulation in Verkehrsunternehmen unter Verwendung von Standardsoftwarepaketen lösen können.
Die Schülerinnen und Schüler sollen die Geschäftsvorgänge eines Verkehrsunternehmens datenverarbeitungsgerecht erfassen sowie Computerausdrucke lesen können.
Organisation des computerunterstützten Rechnungswesens:
Grundlagen. Einsatz. Datenschutz.
Praxisbezogene Anwendung:
Buchführung. Kalkulation. Personalverrechnung.
Hauptkriterium für die Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Häufigkeit des Auftretens in der Praxis des Lehrberufes.
Eine fächerübergreifende Zusammenarbeit im Besondern mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen“ ist sehr wichtig.
Schwerpunkt soll auf die Bedienung der Geräte und die Verwendung von Standardsoftwarepaketen gelegt werden. Fehlerkontrollen sind laufend durchzuführen.
Der Lehrstoff soll anhand vollständiger belegunterstützter Geschäftsbeispiele erarbeitet werden.
Die Schülerinnen und Schüler sollen kartografisches Material lesen können und eigenhändig Reiserouteninformationen beschaffen und verwenden können.
Die Schülerinnen und Schüler sollen sich Kenntnisse über die wichtigsten österreichischen, europäischen und außereuropäischen Verkehrswege und Verkehrsarten aneignen.
Geographische Grundlagen:
Die Erdoberfläche und ihre kartografische Abbildung. Lebens-, Wirtschafts- und Verkehrsräume der Erde.
Österreich:
Hauptverkehrswege und -verbindungen. Pass- und Mautstraßen. Aussichtspunkte und Grenzübergänge.
Europa :
Verkehrswege. Verkehrsarten und -mittel. Fernverkehrsstrecken und Hauptverkehrsachsen.
Wasserstraßen. Alpenübergänge. Pässe und Tunnels.
Außerhalb Europas:
Verkehrswege. Verkehrsarten und -mittel.
Der Unterricht knüpft an die in den früher besuchten Schulen erworbenen geographischen Kenntnisse an, erweitert und vertieft diese.
Auf die Bedeutung des Umweltschutzes, die Auswirkungen der Globalisierung und die Völkerverständigung soll bei jeder sich bietenden Gelegenheit eingegangen werden.
Selbstständiges Arbeiten mit kartografischem Material und anderen einschlägigen Informationsquellen soll angestrebt werden. Es empfiehlt sich aktuelle Ereignisse in den Unterricht einzubeziehen.
Die Querverbindung zu den Unterrichtsgegenständen „Mobilitätsservice“, „Computerunterstütztes Mobilitätsservice“ und „Fachpraktikum“ sind herzustellen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen den Stellenwert des Verkehrswesens für den Menschen sowie die Wirtschaft erkennen und sich kritisch mit Fragen des modernen Verkehrs auseinander setzen können.
Die Schülerinnen und Schüler sollen sich Kenntnisse über die branchenüblichen Organisations- und Reiseformen, die Systeme des Kurs- und Tarifwesens, die Dienstleistungen und die damit zusammenhängenden Fragen des Konsumentenschutzes aneignen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen die für die Branche wichtigen Rechtsbestimmungen kennen und die erworbenen Kenntnisse unter Zuhilfenahme von Informationsquellen in der Kundinnen- und Kundenbetreuung umsetzen können.
Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen zusätzlich komplexe Aufgaben der einzelnen Lehrstoffinhalte lösen können.
Verkehrswesen:
Historische Entwicklung. Aufbau und Organisationsformen. Trends.
Touristik:
Bedeutung. Voraussetzung und Bedingungen. Freizeittrends. Tourismuseinrichtungen. Touristische Angebote.
Touristische Organisations- und Vertriebsformen:
Reisebüro. Veranstalter. Callcenter. E-commerce.
Reisearten:
Individualreisen. Gesellschaftsfahrten. Sonderformen. Begriffsbestimmungen.
Tarifwesen:
Grundlagen der Preisermittlung von Bahnkarten, Flugtickets, Pauschalreisen, Busfahrten und öffentlichen Verkehrsmittel.
Pauschalreisen:
Berechnen einfacher Beispiele.
Schiff:
Aufbau und Wesen nationaler und internationaler Schiffsgesellschaften. Unterlagen zu Fähren und Kreuzfahrten. Nationale und internationale Wasserwege. Preisermittlung in der Schiffstouristik.
Flug:
Aufbau und Wesen nationaler und internationaler Fluggesellschaften.
Bahn:
Aufbau und Wesen nationaler und europäischer Bahngesellschaften. Nationale und internationale Angebote. Zugkategorien.
Bus:
Aufbau und Wesen nationaler und internationaler Busgesellschaften im Linien- und Charterbereich.
Hotel:
Arten von Hotel- und Beherbergungsbetrieben. Hotelketten. Klassifizierung.
Versicherungen:
Tourismusbezogene Versicherungen.
Informationsquellen:
Handbücher und andere Unterlagen internationaler Flug-, Schiff- und Bahngesellschaften.
Reiserecht:
Überblick über Rechtsgrundlagen im Verkehrswesen.
Medizinische und hygienische Präventivmaßnahmen im Reiseverkehr.
Komplexe Aufgaben:
Verkehrswesen.
Tarifwesen.
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Vermittlung von Kenntnissen, die zur Lösung von typischen Aufgaben des Berufs nötig sind.
Im Hinblick auf die zentrale Stellung dieses Unterrichtsgegenstandes ist auf die Querverbindung zu anderen Pflichtgegenständen des Fachunterrichts besonders Bedacht zu nehmen. Insbesondere sind vorbereitende Qualifikationen für die Gegenstände „Computerunterstützes Mobilitätsservice“ sowie „Fachpraktikum“ zu fördern.
Die Schülerinnen und Schüler sollen sich Fertigkeiten bei der Informationsgewinnung im Internet aneignen und angebotene Dienstleistungen globaler elektronischer Netze nutzen können. Sie sollen über den Datenschutz und ergonomische Aspekte Bescheid wissen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen mittels aktueller Software und den jeweils gängigen technischen Möglichkeiten die grundlegenden praktischen Kenntnisse des Kurs- und Tarifwesens anwenden können.
Die Schülerinnen und Schüler sollen neue Medien kennen, sie bedienen und sie für individuelle Problemstellungen verwerten können.
Die Schülerinnen und Schüler sollen unter Beachtung der für die Branche wichtigen Rechtsbestimmungen Tarife ermitteln, Bahn-, Flug- und Schiffsverbindungen finden sowie Kundinnen und Kunden ihren Bedürfnissen gemäß richtig beraten können.
Die Schülerinnen und Schüler sollen neuen Herausforderungen flexibel begegnen und die erworbenen Kenntnisse situationsbezogen anwenden können.
Ergonomie. Datenschutz.
Internet und Electronic Mail:
Abfragen von Informationen. Suchen mit Maschinen im World-Wide-Web. Webbrowser. Informationsmanagement in betrieblichen Netzen.
Bahn:
Lesen von Fahrplänen und ermitteln von nationalen und internationalen Bahnverbindungen. Buchen und Ausstellen von Fahrausweisen. Sonderformen. Angebote ausländischer Bahnverwaltungen ermitteln und anbieten.
Flug:
Lesen von Timetables. Interpretieren von Flight manuals. Durchführen von Tarifkalkulationen. Buchen von Linienflügen. Sonderformen der Tarifierung. Ermitteln von Flugallianzen und round-the-world-Verbindungen.
Schiff:
Ermitteln von Preisen und Buchen von Fähren, Kreuzfahrten und Ausflugsschiffen.
Bus:
Ermitteln von Reisen und Buchen im Linien- und Charterbereich.
Preisermittlung und Reservierung von Unterkünften, Veranstaltungen und Mietwagen.
CRS:
Einfache Anwendungen.
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen sowie die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben der Berufspraxis.
Komplexe Aufgabenstellungen sowie das selbstständige Arbeiten der Schülerinnen und Schüler im Soft- und Hardwarebereich sind zu forcieren.
Die Schülerinnen und Schüler sollen sich theoretische Kenntnisse über die Verkaufspsychologie aneignen, selbstständig Beratungs- und Verkaufsgespräche führen sowie passende Serviceleistungen anbieten können.
Die Schülerinnen und Schüler sollen Sicherheit beim Umgang mit den berufsspezifischen Arbeitsunterlagen haben und spezielle Kommunikationstechniken beherrschen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen sich touristische Kenntnisse über Österreich und Europa aneignen, diese bei der Kundinnen- und Kundenberatung einsetzen und praxisbezogene Geschäftsfälle bearbeiten.
Die Schülerinnen und Schüler sollen komplexe Aufgaben im Bereich der Routenplanung lösen können.
Die Schülerinnen und Schüler sollen sich die für die Berufsausübung notwendigen berufsspezifischen Kenntnisse und verkaufstechnischen Fertigkeiten aneignen und in der Kundinnen- und Kundenberatung anwenden können.
Kundinnen und Kunden:
Kommunikationsformen. Reisewünsche. Reisemotive.
Beratungs- und Verkaufstechniken:
Bedarf ermitteln. Beraten und Argumentieren bei Inlands- und Auslandsreisen.
Abschließen und Verabschieden. Reklamationen. Analyse von Bedürfnissen und Motiven von Reisenden unterschiedlicher Zielgruppen. Strategien der Verkaufsförderung sowie Kundinnen- und Kundenbindung.
Spezielle Kommunikationstechniken:
Einwände behandeln. Verkaufen von Ergänzungs- und Ersatzleistungen. Verhalten am Telefon.
Österreich, Europa:
Geographische Kenntnisse. Kundinnen- und Kundenberatung über Klima, Sehenswürdigkeiten, Heilbäder, sportliche und religiöse Zielorte, Veranstaltungen und landesübliche Gebräuche. Historische Straßenzüge und andere Routen von touristischer Bedeutung.
Routenplanung:
Erstellen von Verkehrsverbindungen unter Einbeziehung verschiedener Verkehrsarten und Aufgabenstellungen.
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf die Situation des beruflichen Alltags der Schülerinnen und Schüler.
Um die Erreichung der Bildungs- und Lehraufgabe zu gewährleisten, empfiehlt sich, von den Vorkenntnissen aus anderen Pflichtgegenständen auszugehen.
Die kommunikativen Fertigkeiten werden durch den Einsatz von Arbeitsunterlagen aus der Praxis gefördert. Informationen aus dem Internet und anderen neuen Medien sind bevorzugt heranzuziehen.
Methoden wie Partnerübungen, Rollenspiele und Diskussionen bieten sich besonders an. Videoaufzeichnungen von Übungssequenzen veranschaulichen die Rückmeldungen über Kommunikations- und Verhaltensbereiche.
Besonderes Augenmerk ist auf die aktuelle touristische Situation zu legen wobei sich die Einbindung von Gastvorträgen und Lehrausgängen sowie anderen Veranstaltungen empfiehlt.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Die Schülerinnen und Schüler sollen unter Einbeziehung von Maßnahmen der Qualitätssicherung mehrere berufsspezifische Aufgaben als komplexe, gesamthafte Arbeiten projektieren, durchführen und darstellen können.
Die Schülerinnen und Schüler sollen dabei der Berufspraxis entsprechend durch Verknüpfung von allgemein bildenden, sprachlichen, betriebswirtschaftlichen, fachtheoretischen und fachpraktischen Sachverhalten Analysen und Bewertungen durchführen sowie berufsorientierte Lösungen dokumentieren und präsentieren können.
Projektplanung:
Erstellen eines Arbeits- und Einsatzplanes nach Vorgabe einer Aufgabenstellung. Festlegen der Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe.
Projektdurchführung:
Erstellen, Beurteilen und Auswerten der Ergebnisse. Durchführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung gemäß der festgelegten Arbeitsabläufe.
Projektdarstellung:
Dokumentieren, Präsentieren und Evaluieren der Projektarbeiten.
Insbesondere ist beim Projektieren und Durchführen von Arbeitsaufträgen auf die praxisbezogene Kundinnen- und Kundenbetreuung Wert zu legen. Schülerinnen und Schüler sind zum logischen und vernetzten Denken zu führen.
Es ist auf die Verknüpfung von allgemein bildenden, sprachlichen, betriebswirtschaftlichen, fachtheoretischen und fachpraktischen Sachthemen zu achten.
Dabei empfiehlt sich, dass Schülerinnen und Schüler Projekte mit verschiedener Arbeitsdauer und differenten Schwierigkeitsgraden im Team planen und erarbeiten.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
1 Siehe Anlage A, Abschnitt II.
2 Dieser Pflichtgegenstand ist in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot zu führen.
3 Siehe Anlage A, Abschnitt III.