Das Kolleg an Handelsakademien für Berufstätige hat gemäß Paragraph 75, Schulorganisationsgesetz die Aufgabe, Absolventinnen und Absolventen von höheren Schulen ergänzend das Bildungsgut einer Handelsakademie zu vermitteln.
Der Ausbildungsgang am Kolleg an Handelsakademien für Berufstätige wird durch eine Diplomprüfung abgeschlossen.
Im Übrigen findet das allgemeine Bildungsziel der Handelsakademie auf das Kolleg an Handelsakademien für Berufstätige Anwendung (siehe Anlage A1).
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (siehe Anlage A1) mit Ausnahme des Teils „Praxis und andere Formen des Praxiserwerbes“.
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A 1).
|
A. |
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übungen |
Wochenstunden Semester |
Lehrver-pflich-tungs-gruppe |
||||
|
1. |
2. |
3. |
4. |
Summe |
|||
|
A.1 |
Stammbereich 2 |
||||||
|
1. |
Persönlichkeit und Bildungskarriere |
6 |
|||||
|
1.1 |
Religion |
1 |
1 |
1 |
1 |
4 |
(römisch drei) |
|
1.2 |
Kundenorientierung und Verkauf, Business Behaviour |
- |
1 |
1 |
- |
2 |
römisch zwei |
|
2. |
Sprachen und Kommunikation |
22 |
|||||
|
2.1 |
Englisch einschließlich Wirtschaftssprache |
2 |
2 |
2 |
2 |
8 |
römisch eins |
|
2.2 |
Lebende Fremdsprache3 |
4 |
4 |
3 |
3 |
14 |
(römisch eins) |
|
3. |
Entrepreneurship – Wirtschaft und Management |
57 |
|||||
|
3.1 |
Betriebswirtschaft |
4 |
4 |
3 |
4 |
15 |
römisch eins |
|
3.2 |
Unternehmensrechnung4 |
4 |
5 |
3 |
4 |
16 |
römisch eins |
|
3.3 |
Business Training, Projektmanagement, Übungsfirma und Case Studies4 |
1 |
1 |
5 |
1 |
8 |
römisch eins |
|
3.4 |
Wirtschaftsinformatik |
2 |
2 |
- |
- |
4 |
römisch eins |
|
3.5 |
Officemanagement und angewandte Informatik4 |
3 |
3 |
- |
- |
6 |
römisch zwei |
|
3.6 |
Recht |
- |
- |
2 |
2 |
4 |
römisch drei |
|
3.7 |
Volkswirtschaft |
- |
- |
2 |
2 |
4 |
römisch drei |
|
4. |
Mathematik und Naturwissenschaften |
4 |
|||||
|
4.1 |
Mathematik und angewandte Mathematik |
1 |
1 |
- |
- |
2 |
römisch eins |
|
4.2 |
Technologie, Ökologie und Warenlehre |
1 |
1 |
- |
- |
2 |
römisch drei |
|
Wochenstundenzahl Stammbereich |
23 |
25 |
22 |
19 |
89 |
||
|
A.2 |
Schulautonomer Erweiterungsbereich 5 |
||||||
|
2.1 |
Ausbildungsschwerpunkt6 7 |
- |
- |
3 |
4 |
7 |
römisch eins |
|
2.2 |
Seminar(e)8 |
- |
- |
- |
- |
0-10 |
I/III9 |
|
A.3 |
Verbindliche Übungen 5 |
- |
- |
- |
- |
0-10 |
I-III |
|
Gesamtwochenstundenzahl |
23 |
25 |
25 |
23 |
96 |
||
|
B. |
Freigegenstände 5 |
||||||
|
C. |
Unverbindliche Übungen 5 |
||||||
|
D. |
Förderunterricht |
||||||
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
Die Stundentafel ist im Bereich der Pflichtgegenstände in vier Cluster gegliedert, in welchen Unterrichtsgegenstände zusammengefasst sind, die sich inhaltlich und thematisch ergänzen. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Stammbereich, ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“, Abweichungen von der Stundentafel unter Beachtung folgender Bestimmungen vorgenommen werden:
Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen weitere Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie ein zusätzlicher Förderunterricht festgelegt werden; für im Lehrplan nicht vorgesehene Freigegenstände und unverbindliche Übungen sind zusätzliche Lehrplanbestimmungen (Bildungs- und Lehraufgabe und Lehrstoff) zu erlassen.
Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl von 30 pro Semester darf nicht überschritten werden und die Gesamtwochenstundenzahl der Ausbildung darf höchstens 108 (ohne Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht) betragen.
Gemäß Paragraph eins, Absatz 4, der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1981, in der jeweils geltenden Fassung, besteht die Möglichkeit, Eröffnungs- und Teilungszahlen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen (unter Bedachtnahme auf den jeweiligen Lehrplan sowie allfällige schulautonome Veränderung der Stundentafel) schulautonom festzulegen.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann im Bereich der Pflichtgegenstände festgelegt werden, dass die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgt. In diesem Fall ist das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen.
Die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes ist in einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, dass die für den Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können. Die Individualphase hat grundsätzlich der selbstständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden zu betreuen sind. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.
Die Anzahl der Wochenstunden, die in Form der Sozialphase geführt wird, hat mindestens 50 % der Gesamtwochenstunden pro Semester und Ausbildungsgang zu betragen. Eine diesbezügliche Aufteilung in Sozialphase und Individualphase ist der zuständigen Schulbehörde vorzulegen.
Als fremdsprachlicher Schwerpunkt sind in einzelnen Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände „Religion“ und „Englisch einschließlich Wirtschaftssprache“) mindestens 36 Unterrichtsstunden pro Semester in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch einschließlich Wirtschaftssprache“ in englischer Sprache zu unterrichten. Die Festlegung der Pflichtgegenstände und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß Paragraph 17, Absatz 3, Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge.
(Bekanntmachungen gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1949,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 36 aus 2012,)
Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).
Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4) mit Ausnahme jener, das Pflichtpraktikum betreffenden Teile.
Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).
Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).
Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4) mit Ausnahme jener, das Pflichtpraktikum betreffenden Teile.
Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).
Entrepreneurship Education sowie der Einsatz moderner IT-Techniken zur Lösung der Aufgabenstellungen sind wesentliche Bestandteile von Lernarrangements. Praxisorientierte Aufgabenstellungen und kompetenzorientierter Unterricht sollen die Studierenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zum genauen und ausdauernden Arbeiten, selbstständig und im Team sowie zum verantwortungsbewussten Entscheiden und Handeln führen.
So weit wie möglich sind zwischen den verschiedenen Unterrichtsgegenständen, insbesondere zwischen den Unterrichtsgegenständen des Clusters „Entrepreneurship – Wirtschaft und Management“ Beziehungen herzustellen, um den Aufbau fächerübergreifender Kompetenzen zu fördern.
Im Rahmen der Übungsfirma sind Vernetzungen zu allen anderen Unterrichtsgegenständen anzustreben.
1. Semester – Kompetenzmodul 1:
Die Studierenden können im
Bereich Kommunikation-Präsentation
Bereich Lernfirma
Kommunikation im betrieblichen Bereich einschließlich Schriftverkehr
Präsentationstechniken
Selbstorganisation und Organisation des Arbeitsumfeldes, Methoden der Informationsbeschaffung, Laufende Geschäftsfälle inkl. Belegbearbeitung einschließlich Erstellung der erforderlichen Auswertungen
2. Semester – Kompetenzmodul 2:
Die Studierenden können im
Bereich Projektmanagement
Definition (Projekt, Projektmanagement, Projektarten), Rollen und Funktionen im Projekt, Projektkultur, Projektmanagementphasen (Vorprojektphase, Projekt und Nachprojektphase), Projektmanagementinstrumente (Antrag, Abgrenzungen, Zieleplan, Kostenplan, Objektstrukturplan, Auftrag, Projektstrukturplan, Verantwortungsmatrix, Arbeitspakete, Terminplan, Risikoanalyse, Projektcontrolling), Projektdurchführung, Projektabschluss
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Die Studierenden können im
Bereich Übungsfirma
Bereich Kommunikation, Präsentation und Konfliktmanagement
Bereich Zeitmanagement und Organisation
Bereich Case Studies
Arbeiten im Betriebswirtschaftlichen Zentrum in verschiedenen Funktionen (wie Administration, Rechnungswesen mit Steuer- und Abgabewesen, Beschaffung, Investition und Finanzierung, Personalwesen, Absatz, Import und Export, Controlling, Qualitätsmanagement) oder prozessorientiert unter Einsatz der in der Praxis verwendeten aktuellen Büro-, Informations- und Kommunikationstechnologien und Anwendungssoftware unter Einbeziehung der Lerninhalte aller Jahrgänge
Kommunikation in einer Fremdsprache, Qualitätsmanagementsystem, Zielerreichungs- und Steuerungsinstrumente, Grundlagen Management und strategisches Controlling, Instrumente der Unternehmensanalyse (zB Balanced Scorecard)
Vertiefende Wiederholung und Aktualisierung:
Lehrstoffinhalte aus den Pflichtgegenständen „Betriebswirtschaft“, „Unternehmensrechnung“ und „Business Training, Projektmanagement, Übungsfirma und Case Studies“ aller Semester unter Verwendung der zur Bearbeitung der betriebswirtschaftlichen Aufgabenstellungen erforderlichen Softwarepakete
Einbeziehung und Weiterentwicklung der Kompetenzen aus der Arbeit in der Übungsfirma
Betriebswirtschaftliche Fallbeispiele/Fallstudien:
Fallbeispiele/Fallstudien mit integrierten Aufgabenstellungen
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Die Studierenden können im
Bereich Case Studies
Vertiefende Wiederholung und Aktualisierung:
Lehrstoffinhalte aus den Pflichtgegenständen „Betriebswirtschaft“, „Unternehmensrechnung“ und „Business Training, Projektmanagement, Übungsfirma und Case Studies“ aller Semester unter Verwendung der zur Bearbeitung der betriebswirtschaftlichen Aufgabenstellungen erforderlichen Softwarepakete
Einbeziehung und Weiterentwicklung der Kompetenzen aus der Arbeit in der Übungsfirma
Betriebswirtschaftliche Fallbeispiele/Fallstudien:
Fallbeispiele/Fallstudien mit integrierten Aufgabenstellungen
Eine einstündige Schularbeit (bei Bedarf zwei- bis dreistündig)
Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).
Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).
Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).
Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).
Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).
Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).
Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).
Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).
Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).
Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).
Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).
Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).
Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).
Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).
Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).
Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).
Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).
Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).
Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).
Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).
Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).
Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).
1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des V. Abschnittes schulautonom geändert werden.
2 Die Pflichtgegenstände des Stammbereiches sind thematisch in Cluster gruppiert.
3 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
4 Mit Computerunterstützung.
5 Schulautonome Festlegung gemäß den Bestimmungen des V. Abschnittes.
6 Der Lehrstoff der im Abschnitt A.2 (Schulautonomer Erweiterungsbereich) angeführten wählbaren Ausbildungsschwerpunkte ist für das dritte Semester für vier Wochenstunden und für das vierte Semester für drei Wochenstunden konzipiert.
7 In Amtsschriften ist der schulautonom festgelegte Ausbildungsschwerpunkt bzw. sind die schulautonom festgelegten Ausbildungsschwerpunkte anzuführen.
8 In Amtsschriften ist das schulautonom festgelegte Seminar bzw. sind die schulautonom festgelegten Seminare anzuführen.
9 Schulautonome Seminare mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt und Fremdsprachenseminare sind in Lehrverpflichtungsgruppe I, die übrigen Seminare in Lehrverpflichtungsgruppe III einzustufen.