Anlage A4B Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien für Berufstätige römisch eins. Allgemeines Bildungsziel

Das Kolleg an Handelsakademien für Berufstätige hat gemäß Paragraph 75, Schulorganisationsgesetz die Aufgabe, Absolventinnen und Absolventen von höheren Schulen ergänzend das Bildungsgut einer Handelsakademie zu vermitteln.

Der Ausbildungsgang am Kolleg an Handelsakademien für Berufstätige wird durch eine Diplomprüfung abgeschlossen.

Im Übrigen findet das allgemeine Bildungsziel der Handelsakademie auf das Kolleg an Handelsakademien für Berufstätige Anwendung (siehe Anlage A1).

römisch zwei. Allgemeine didaktische Grundsätze

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (siehe Anlage A1) mit Ausnahme des Teils „Praxis und andere Formen des Praxiserwerbes“.

römisch drei. Unterrichtsprinzipien

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A 1).

römisch vier. Stundentafel1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

       

A.

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übungen

Wochenstunden

Semester

Lehrver-pflich-tungs-gruppe

   

1.

2.

3.

4.

Summe

A.1

Stammbereich 2

           

1.

Persönlichkeit und Bildungskarriere

       

6

 

1.1

Religion

1

1

1

1

4

(römisch drei)

1.2

Kundenorientierung und Verkauf, Business Behaviour

-

1

1

-

2

römisch zwei

2.

Sprachen und Kommunikation

       

22

 

2.1

Englisch einschließlich Wirtschaftssprache

2

2

2

2

8

römisch eins

2.2

Lebende Fremdsprache3

4

4

3

3

14

(römisch eins)

3.

Entrepreneurship – Wirtschaft und Management

       

57

 

3.1

Betriebswirtschaft

4

4

3

4

15

römisch eins

3.2

Unternehmensrechnung4

4

5

3

4

16

römisch eins

3.3

Business Training, Projektmanagement, Übungsfirma und Case Studies4

1

1

5

1

8

römisch eins

3.4

Wirtschaftsinformatik

2

2

-

-

4

römisch eins

3.5

Officemanagement und angewandte Informatik4

3

3

-

-

6

römisch zwei

3.6

Recht

-

-

2

2

4

römisch drei

3.7

Volkswirtschaft

-

-

2

2

4

römisch drei

4.

Mathematik und Naturwissenschaften

       

4

 

4.1

Mathematik und angewandte Mathematik

1

1

-

-

2

römisch eins

4.2

Technologie, Ökologie und Warenlehre

1

1

-

-

2

römisch drei

Wochenstundenzahl Stammbereich

23

25

22

19

89

 

A.2

Schulautonomer Erweiterungsbereich 5

           

2.1

Ausbildungsschwerpunkt6 7

-

-

3

4

7

römisch eins

2.2

Seminar(e)8

-

-

-

-

0-10

I/III9

A.3

Verbindliche Übungen 5

-

-

-

-

0-10

I-III

Gesamtwochenstundenzahl

23

25

25

23

96

 

B.

Freigegenstände 5

           

C.

Unverbindliche Übungen 5

           

D.

Förderunterricht

           

römisch fünf. Schulautonome Lehrplanbestimmungen Allgemeine Bestimmungen

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel

Die Stundentafel ist im Bereich der Pflichtgegenstände in vier Cluster gegliedert, in welchen Unterrichtsgegenstände zusammengefasst sind, die sich inhaltlich und thematisch ergänzen. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Stammbereich, ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“, Abweichungen von der Stundentafel unter Beachtung folgender Bestimmungen vorgenommen werden:

  1. Ziffer eins
    Das Stundenausmaß der lehrplanmäßig festgelegten Pflichtgegenstände kann verschoben werden, wobei die Gesamtsemesterwochenstundenzahl von 25 nicht überschritten werden darf. Jeder Ausbildungsschwerpunkt hat sieben Semesterwochenstunden zu umfassen.
  2. Ziffer 2
    Neue Pflichtgegenstände dürfen im Stammbereich nicht geschaffen werden, außer gemäß Ziffer 4,
  3. Ziffer 3
    Diese Veränderungen unterliegen der Beschränkung, dass Pflichtgegenstände mit einer Gesamtsemesterstundenzahl von bis zu vier um höchstens eine Semesterwochenstunde und Pflichtgegenstände mit fünf bis zehn Gesamtsemesterwochenstunden um höchstens zwei Semesterwochenstunden sowie Pflichtgegenstände mit mehr als zehn Gesamtsemesterwochenstunden um höchstens drei Semesterwochenstunden verändert werden dürfen.
  4. Ziffer 4
    Der Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache“ (mit Bezeichnung der Fremdsprache) kann auf bis zu sieben Gesamtwochenstunden reduziert werden. Mit dem frei werdenden Stundenausmaß kann eine weitere lebende Fremdsprache vorgesehen werden. Der Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache“ (mit Bezeichnung der Fremdsprache) kann aber auch bis zu Null Gesamtsemesterstunden reduziert werden, wenn diese dem schulautonomen Erweiterungsbereich gewidmet sind.
  5. Ziffer 5
    Anstelle des schulautonom festgelegten Ausbildungsschwerpunktes können die für diesen vorgesehenen sieben Gesamtsemesterwochenstunden zur Erhöhung der Stundenanzahl der Pflichtgegenstände im Stammbereich verwendet werden
  6. Ziffer 6
    Das Semesterwochenstundenausmaß des Pflichtgegenstandes „Business Training, Projektmanagement, Übungsfirma und Case Studies“ darf nicht vermindert werden.
  7. Ziffer 7
    Wird das Ausmaß von Pflichtgegenständen um mehr als eine Semesterwochenstunde verändert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren. Aus jedem Cluster, ausgenommen „Persönlichkeit und Bildungskarriere“, können weiters bis zu drei Semesterwochenstunden in den schulautonomen Erweiterungsbereich zugunsten weiterer im Abschnitt römisch sieben, Unterabschnitt A.2.1, vorgesehener Ausbildungsschwerpunkte zu je sieben Wochenstunden (drei bzw. vier Wochenstunden pro Semester) verschoben werden.
  8. Ziffer 8
    Seminare, Verbindliche Übungen, Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können von den Schulen autonom, nach regionaler Notwendigkeit, geschaffen werden. Ein entsprechender kompetenz- und lernergebnisorientierter Lehrplan ist zu erstellen.
  9. Ziffer 9
    Seminare können schulautonom im Gesamtausmaß von höchstens zehn Semesterwochenstunden angeboten werden, wobei ein Kompetenzmodul gemäß dem römisch sieben. Abschnitt zwei Semesterwochenstunden entspricht. Im erforderlichen Ausmaß sind Pflichtgegenstände des Stammbereiches zu reduzieren und/oder die Semesterwochenstunden des Ausbildungsschwerpunktes zu verwenden.
  10. Ziffer 10
    Verbindliche Übungen können schulautonom im Gesamtausmaß von höchstens zehn Semesterwochenstunden angeboten werden. Im erforderlichen Ausmaß sind Pflichtgegenstände des Stammbereiches zu reduzieren und/oder sieben Semesterwochenstunden des Ausbildungsschwerpunktes zu verwenden.
  11. Ziffer 11
    Im Falle der schulautonomen Festlegung des Ausbildungsschwerpunktes „Management für (schulautonomes Geschäftsfeld)“ sind schulautonom ein den Ausbildungsziel der Handelsakademie entsprechendes Geschäftsfeld sowie die entsprechenden Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe festzulegen.

Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen weitere Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie ein zusätzlicher Förderunterricht festgelegt werden; für im Lehrplan nicht vorgesehene Freigegenstände und unverbindliche Übungen sind zusätzliche Lehrplanbestimmungen (Bildungs- und Lehraufgabe und Lehrstoff) zu erlassen.

Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl von 30 pro Semester darf nicht überschritten werden und die Gesamtwochenstundenzahl der Ausbildung darf höchstens 108 (ohne Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht) betragen.

Gemäß Paragraph eins, Absatz 4, der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1981, in der jeweils geltenden Fassung, besteht die Möglichkeit, Eröffnungs- und Teilungszahlen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen (unter Bedachtnahme auf den jeweiligen Lehrplan sowie allfällige schulautonome Veränderung der Stundentafel) schulautonom festzulegen.

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann im Bereich der Pflichtgegenstände festgelegt werden, dass die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgt. In diesem Fall ist das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen.

Die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes ist in einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, dass die für den Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können. Die Individualphase hat grundsätzlich der selbstständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden zu betreuen sind. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.

Die Anzahl der Wochenstunden, die in Form der Sozialphase geführt wird, hat mindestens 50 % der Gesamtwochenstunden pro Semester und Ausbildungsgang zu betragen. Eine diesbezügliche Aufteilung in Sozialphase und Individualphase ist der zuständigen Schulbehörde vorzulegen.

Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL)

Als fremdsprachlicher Schwerpunkt sind in einzelnen Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände „Religion“ und „Englisch einschließlich Wirtschaftssprache“) mindestens 36 Unterrichtsstunden pro Semester in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch einschließlich Wirtschaftssprache“ in englischer Sprache zu unterrichten. Die Festlegung der Pflichtgegenstände und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß Paragraph 17, Absatz 3, Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge.

römisch sechs. Lehrpläne für den Religionsunterricht

(Bekanntmachungen gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1949,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 36 aus 2012,)

  1. Ziffer eins
    Katholischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 416 aus 1989,.
  2. Ziffer 2
    Evangelischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 130 aus 2009,.
  3. Ziffer 3
    Altkatholischer Religionsunterricht
    Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß Paragraph 7 a, des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.
  4. Ziffer 4
    Islamischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011,.
  5. Ziffer 5
    Israelitischer Religionsunterricht
    Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
  6. Ziffer 6
    Neuapostolischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 82 aus 2006,.
  7. Ziffer 7
    Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.
  8. Ziffer 8
    Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004,.
  9. Ziffer 9
    Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 225 aus 2011,.
  10. Ziffer 10
    Buddhistischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2008,.
  11. Ziffer 11
    Freikirchlicher Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 194 aus 2014,.

römisch sieben. Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoffe und didaktische Grundsätze der Cluster und Pflichtgegenstände A. Pflichtgegenstände

A.1 Stammbereich

1. PERSÖNLICHKEIT UND BILDUNGSKARRIERE

1.1 Religion

Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).

1.2 Kundenorientierung und Verkauf, Business Behaviour

Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4) mit Ausnahme jener, das Pflichtpraktikum betreffenden Teile.

2. SPRACHEN UND KOMMUNIKATION

2.1 Englisch einschließlich Wirtschaftssprache

Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).

2.2 Lebende Fremdsprache

Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).

3. ENTREPRENEURSHIP – WIRTSCHAFT UND MANAGEMENT 3.1 Betriebswirtschaft

Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4) mit Ausnahme jener, das Pflichtpraktikum betreffenden Teile.

3.2 Unternehmensrechnung

Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).

3.3 Business Training, Projektmanagement, Übungsfirma und Case Studies

Didaktische Grundsätze:

Entrepreneurship Education sowie der Einsatz moderner IT-Techniken zur Lösung der Aufgabenstellungen sind wesentliche Bestandteile von Lernarrangements. Praxisorientierte Aufgabenstellungen und kompetenzorientierter Unterricht sollen die Studierenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zum genauen und ausdauernden Arbeiten, selbstständig und im Team sowie zum verantwortungsbewussten Entscheiden und Handeln führen.

So weit wie möglich sind zwischen den verschiedenen Unterrichtsgegenständen, insbesondere zwischen den Unterrichtsgegenständen des Clusters „Entrepreneurship – Wirtschaft und Management“ Beziehungen herzustellen, um den Aufbau fächerübergreifender Kompetenzen zu fördern.

Im Rahmen der Übungsfirma sind Vernetzungen zu allen anderen Unterrichtsgegenständen anzustreben.

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Kommunikation-Präsentation

Bereich Lernfirma

Lehrstoff:

Kommunikation im betrieblichen Bereich einschließlich Schriftverkehr

Präsentationstechniken

Selbstorganisation und Organisation des Arbeitsumfeldes, Methoden der Informationsbeschaffung, Laufende Geschäftsfälle inkl. Belegbearbeitung einschließlich Erstellung der erforderlichen Auswertungen

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Projektmanagement

Lehrstoff:

Definition (Projekt, Projektmanagement, Projektarten), Rollen und Funktionen im Projekt, Projektkultur, Projektmanagementphasen (Vorprojektphase, Projekt und Nachprojektphase), Projektmanagementinstrumente (Antrag, Abgrenzungen, Zieleplan, Kostenplan, Objektstrukturplan, Auftrag, Projektstrukturplan, Verantwortungsmatrix, Arbeitspakete, Terminplan, Risikoanalyse, Projektcontrolling), Projektdurchführung, Projektabschluss

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Übungsfirma

Bereich Kommunikation, Präsentation und Konfliktmanagement

Bereich Zeitmanagement und Organisation

Bereich Case Studies

Lehrstoff:

Arbeiten im Betriebswirtschaftlichen Zentrum in verschiedenen Funktionen (wie Administration, Rechnungswesen mit Steuer- und Abgabewesen, Beschaffung, Investition und Finanzierung, Personalwesen, Absatz, Import und Export, Controlling, Qualitätsmanagement) oder prozessorientiert unter Einsatz der in der Praxis verwendeten aktuellen Büro-, Informations- und Kommunikationstechnologien und Anwendungssoftware unter Einbeziehung der Lerninhalte aller Jahrgänge

Kommunikation in einer Fremdsprache, Qualitätsmanagementsystem, Zielerreichungs- und Steuerungsinstrumente, Grundlagen Management und strategisches Controlling, Instrumente der Unternehmensanalyse (zB Balanced Scorecard)

Vertiefende Wiederholung und Aktualisierung:

Lehrstoffinhalte aus den Pflichtgegenständen „Betriebswirtschaft“, „Unternehmensrechnung“ und „Business Training, Projektmanagement, Übungsfirma und Case Studies“ aller Semester unter Verwendung der zur Bearbeitung der betriebswirtschaftlichen Aufgabenstellungen erforderlichen Softwarepakete

Einbeziehung und Weiterentwicklung der Kompetenzen aus der Arbeit in der Übungsfirma

Betriebswirtschaftliche Fallbeispiele/Fallstudien:

Fallbeispiele/Fallstudien mit integrierten Aufgabenstellungen

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können im

Bereich Case Studies

Lehrstoff:

Vertiefende Wiederholung und Aktualisierung:

Lehrstoffinhalte aus den Pflichtgegenständen „Betriebswirtschaft“, „Unternehmensrechnung“ und „Business Training, Projektmanagement, Übungsfirma und Case Studies“ aller Semester unter Verwendung der zur Bearbeitung der betriebswirtschaftlichen Aufgabenstellungen erforderlichen Softwarepakete

Einbeziehung und Weiterentwicklung der Kompetenzen aus der Arbeit in der Übungsfirma

Betriebswirtschaftliche Fallbeispiele/Fallstudien:

Fallbeispiele/Fallstudien mit integrierten Aufgabenstellungen

Schularbeiten:

Eine einstündige Schularbeit (bei Bedarf zwei- bis dreistündig)

3.4 Wirtschaftsinformatik

Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).

3.5 Officemanagement und angewandte Informatik

Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).

3.6 Recht

Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).

3.7 Volkswirtschaft

Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).

4. MATHEMATIK UND NATURWISSENSCHAFTEN

4.1 Mathematik und angewandte Mathematik

Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).

4.2 Technologie, Ökologie und Warenlehre

Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).

A. 2 Schulautonomer Erweiterungsbereich
A. 2. 1 Ausbildungsschwerpunkt

2.1.1 Informations- und Kommunikationstechnologie – E-Business

Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).

2.1.2 Management, Controlling und Accounting

Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).

2.1.3 Finanz- und Risikomanagement

Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).

2.1.4 Controlling, Wirtschaftspraxis und Steuern

Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).

2.1.5 Entrepreneurship und Management

Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).

2.1.6 Internationale Wirtschaft

Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).

2.1.7 Kommunikationsmanagement und Marketing

Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).

2.1.8 Logistikmanagement

Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).

2.1.9 Qualitätsmanagement und integrierte Managementsysteme

Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).

2.1.10 Ökologisch orientierte Unternehmensführung

Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).

2.1.11 Management für (schulautonomes Geschäftsfeld)

Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).

2.2 Seminare

Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).

A. 3 Verbindliche Übungen

Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).

B. Freigegenstände

Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).

C. Unverbindliche Übungen

Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).

D. Förderunterricht

Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).

1  Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des V. Abschnittes schulautonom geändert werden.

2  Die Pflichtgegenstände des Stammbereiches sind thematisch in Cluster gruppiert.

3  In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

4  Mit Computerunterstützung.

5  Schulautonome Festlegung gemäß den Bestimmungen des V. Abschnittes.

6  Der Lehrstoff der im Abschnitt A.2 (Schulautonomer Erweiterungsbereich) angeführten wählbaren Ausbildungsschwerpunkte ist für das dritte Semester für vier Wochenstunden und für das vierte Semester für drei Wochenstunden konzipiert.

7  In Amtsschriften ist der schulautonom festgelegte Ausbildungsschwerpunkt bzw. sind die schulautonom festgelegten Ausbildungsschwerpunkte anzuführen.

8  In Amtsschriften ist das schulautonom festgelegte Seminar bzw. sind die schulautonom festgelegten Seminare anzuführen.

9  Schulautonome Seminare mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt und Fremdsprachenseminare sind in Lehrverpflichtungsgruppe I, die übrigen Seminare in Lehrverpflichtungsgruppe III einzustufen.