Jahrgang 2015 |
Ausgegeben am 26. Mai 2015 |
Teil römisch zwei |
126. Verordnung: | Reinigungstechnik-Ausbildungsordnung |
Aufgrund der Paragraphen 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 129 aus 2013,, wird verordnet:
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Reinigungstechnik ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:
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Pos. |
1. Lehrjahr |
2. Lehrjahr |
3. Lehrjahr |
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1. |
Rechtliche und betriebswirtschaftliche Grundlagen; Grundlagen der Kommunikation |
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1.1 |
Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes |
Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche |
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1.2 |
Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs |
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1.3 |
Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten |
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1.4 |
Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen), In der Art der Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen: |
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1.4.1 |
Methodenkompetenz: zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen etc. |
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1.4.2 |
Soziale Kompetenz: zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen etc. |
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1.4.3 |
Personale Kompetenz, zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc. |
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1.4.4 |
Kommunikative Kompetenz: zB mit Kunden/innen, Vorgesetzten, Kollegen/innen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen |
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1.4.5 |
Arbeitsgrundsätze: zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc. |
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1.4.6 |
Kundenorientierung: im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen |
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1.5 |
– |
Kenntnis des Führens von Stundenlisten |
Mitwirken beim Führen von Stundenlisten |
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1.6 |
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Kenntnis der Materialverwaltung, des Bestellwesens, der Lagerführung sowie der Reklamation bei Warenmängel oder Lieferverzug |
Mitwirken bei der Materialverwaltung, beim Bestellwesen, bei der Lagerführung sowie bei der Reklamation bei Warenmängeln oder Lieferverzug |
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1.7 |
– |
Kenntnis der Beratung von Kunden/innen und der Behandlung von Reklamationen |
Mitwirken beim Beraten von Kunden/innen sowie beim Behandeln von Reklamationen |
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1.8 |
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Kenntnis und Anwendung der betrieblichen EDV |
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1.9 |
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Kenntnis und Mitarbeit beim betriebsspezifischen Qualitätsmanagement einschließlich Dokumentation (zB ISO, HACCP etc.) |
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1.10 |
Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (Paragraphen 9 und 10 BAG) |
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1.11 |
Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie der einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit |
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1.12 |
Kenntnis der branchenspezifischen Rechtsvorschriften (inkl. Denkmalschutzvorschriften und der Denkmalpflege) und Ö-Normen |
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1.13 |
Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufs-relevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls |
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1.14 |
Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften |
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2. |
Arbeitssicherheit, Arbeitsmittel, Maschinen und Geräte |
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2.1 |
Anwenden der persönlichen Schutzausrüstungen PSA (zB Hautschutz, Atemschutz, Sicherheitsgeschirr) sowie aller anderen erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit Arbeitsmitteln, Werkzeugen, Geräten und Maschinen |
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2.3 |
Kenntnis des Einrichtens und Absicherns von Baustellen, Objektteilen und Arbeitsplätzen |
Mitarbeiten beim Einrichten und Absichern von Baustellen, Objektteilen und Arbeitsplätzen |
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2.4 |
Kenntnis über das Aufstellen, Bedienen und Abbauen von Steighilfen wie zB Anlege-, Steh-, Auszieh- und Ausfahrleitern, von Gerüsten, Arbeitsbühnen und Fassadenbefahranlagen sowie der einschlägigen Sicherheitsbestimmungen |
Mitarbeiten beim Aufstellen, Bedienen und Abbauen von Steighilfen wie zB Leitern, Gerüsten, Arbeitsbühnen und Fassadenbefahranlagen unter Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsbestimmungen und des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes |
Aufstellen, Bedienen und Abbauen von Steighilfen wie zB Leitern, Gerüsten, Arbeitsbühnen und Fassadenbefahranlagen unter Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsbestimmungen und des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes |
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2.5 |
Grundkenntnisse der allgemeinen, anorganischen und organischen Chemie |
Kenntnis der berufsspezifischen allgemeinen, anorganischen und organischen Chemie |
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2.6 |
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Grundkenntnisse der Mikrobiologie |
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2.7 |
Grundkenntnisse der allgemeinen Physik insbesondere der Mechanik |
Kenntnis der berufsspezifischen Physik insbesondere der Mechanik |
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2.8 |
Kenntnis der chemischen und physikalischen Arbeitsmittel (wie Reinigungs-, Pflege- und Oberflächenbehandlungs- und Desinfektionsmitteln, Reinigungstücher usw.), ihrer Zusammensetzung, ihrer Inhaltsstoffe, ihrer Eigenschaften, Wirkung und Anwendungsmöglichkeiten |
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2.9 |
Kenntnisse über die Bedeutung von Sicherheitsdatenblättern, Produktbeschreibungen und GHS-Kennzeichnungen chemischer Arbeitsmittel sowie über den Umgang mit diesen und den daraus abzuleitenden Maßnahmen und Verhaltensweisen |
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2.10 |
Kenntnis des Auswählens, Dosierens und Mischen von Reinigungs-, Pflege-, Oberflächenbehandlungs- und Desinfektionsmitteln sowie über deren Neutralisation |
Auswählen, Dosieren und Mischen von Reinigungs-, Pflege-, Oberflächenbehandlungs- und Desinfektionsmitteln sowie Neutralisieren |
Prüfen von Reinigungs-, Pflege-, Oberflächenbehandlungs- und Desinfektionsmitteln (wie zB pH-Wert, Festkörpergehalt, Wasserhärte usw.) |
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2.11 |
Kenntnis der sicheren Lagerung, des Transports und der umweltgerechten Entsorgung der Arbeitsmittel |
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2.12 |
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Mitwirken beim Lagern, Transportieren und umweltgerechten Entsorgen der Arbeitsmittel |
Lagern, Transportieren und umweltgerechtes Entsorgen der Arbeitsmittel |
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2.13 |
Grundkenntnisse über Explosionsgefahr, Brennbarkeit und Gesundheitsgefährdung der zu entfernenden Stäube und Verschmutzungen |
Kenntnis der Explosionsgefahr, Brennbarkeit und Gesundheitsgefährdung der zu entfernenden Stäube und Verschmutzungen |
Mitwirken beim Beurteilen der zu entfernenden Stäube und Verschmutzungen auf Explosionsgefahr, Brennbarkeit und Gesundheitsgefährdung sowie Anwenden von Maßnahmen zur Vermeidung dieser Gefahren |
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2.14 |
Kenntnis des Aufbaus, der Funktion sowie der Bedienung der berufsspezifischen Werkzeuge, Geräte und Maschinen (wie zB Kehrsaugmaschinen, Einscheibenmaschinen, Trocken-/Nasssauger, Hochdruckreiniger, Niederdruckreiniger, Strahlgeräte, Schamponiermaschine, Scheuersaugautomaten) |
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2.15 |
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Kenntnis des Aufbaus, der Funktion sowie der Bedienung der Geräte und Maschinen für die Außenbetreuung |
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2.16 |
Bedienen, Warten und Pflegen der zu verwendenden Werkzeuge, Geräte und Maschinen |
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2.17 |
Kenntnis der frühzeitigen Erkennungsmöglichkeiten von Störungen an Geräten und Maschinen |
Erkennen und Beseitigen von einfachen Störungen an Geräten und Maschinen sowie Einleiten von Maßnahmen bei größeren Störungen |
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3. |
Berufsspezifische Berechnungen und Kalkulationen |
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3.1 |
Ausmessen von Reinigungsflächen |
Anfertigen von Skizzen, Lesen von Bauzeichnungen (Planlesen) |
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3.2 |
Anwenden der berufsspezifischen Mathematik wie zB Flächenberechnungen |
Anwenden der berufsspezifischen Mathematik wie zB Mischungsrechnen, Rechnen mit Leistungskennzahlen |
Mitwirken beim Vorbereiten der Kalkulation für die Angebotserstellung sowie für Ausschreibungen; Berechnen von Arbeitszeiten; Messen, Berechnen und Dokumentieren von berufsspezifischen Größen |
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3.3 |
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Kenntnis über Leistungsverzeichnisse und Reinigungspläne |
Mitwirken beim Erstellen von Leistungsverzeichnissen und Reinigungsplänen |
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3.4 |
Kenntnis der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung |
Durchführen der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden |
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3.5 |
Kenntnis der Reinigungsorganisation |
Erstellen und Abstimmen der Reinigungsorganisation |
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4. |
Werkstoffe und Oberflächen |
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4.1 |
Kenntnis der Art, Beschaffenheit, Empfindlichkeit und Beständigkeit der zu reinigenden Werkstoffe und Oberflächen und ihrer Reinigungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten |
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4.2 |
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Kenntnis der Veränderung und Verunreinigung von Werkstoffen und Oberflächen durch chemische und physikalische Einflüsse |
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4.3 |
Kenntnis der Schmutzarten sowie der Reinigungsfaktoren |
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4.4 |
Mitwirken beim Beurteilen und Dokumentieren der zu bearbeitenden Flächen und deren Untergründe, der Oberflächenveränderung und -verunreinigung (Prüf- und Hinweispflicht) |
Beurteilen und Dokumentieren der zu bearbeitenden Flächen und deren Untergründe, der Oberflächenveränderung und -verunreinigung (Prüf- und Hinweispflicht) |
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4.5 |
Kenntnis über Bodenkonstruktionen und deren Bedeutung für die Reinigung |
Kenntnis über Haupt-, Stoß- und Dehnungsfugen und deren Reinigungseigenschaften |
Beurteilen von Haupt-, Stoß- und Dehnungsfugen und deren Reinigungseigenschaften |
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4.6 |
Erkennen von reinigungsspezifischen Mängeln, Fehlern und Schäden an Werkstoffen und Oberflächen |
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5. |
Reinigungs- und Pflegeverfahren |
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5.1 |
Kenntnis der Reinigungs- und Pflegeverfahren für Bodenbeläge (Natur- und Kunststein, textile Bodenbeläge, Holz, Kunststoffbeläge, Glas, Metalle, Industrieböden) und der dazu benötigten Werkzeuge, Geräte und Maschinen |
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5.2 |
Mitarbeiten beim Reinigen und Pflegen von Bodenbelägen |
Reinigen und Pflegen von Bodenbelägen |
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5.3 |
Kenntnis der Reinigung- und Pflegeverfahren für Glas-, Holz-, Textil- und Metalloberflächen (wie Fenster, Türen, Fassaden, Glasdächern, Licht und Wetterschutzanlagen) sowie sonstiger im Gebrauch befindlicher Oberflächen (wie Absaugen, Nassreinigen, Druckreinigen, Strahlreinigen) und der dazu benötigten Werkzeuge, Geräte und Maschinen |
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5.4 |
Mitarbeiten beim Reinigen und Pflegen von Innenflächen von Gebäuden |
Reinigen und Pflegen von Innenflächen von Gebäuden |
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5.5 |
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Mitarbeiten beim Reinigen und Pflegen von Außenflächen von Bauwerken (zB von Gebäuden, Denkmälern) sowie von Verkehrsflächen |
Reinigen und Pflegen von Außenflächen von Bauwerken (zB von Gebäuden, Denkmälern) sowie von Verkehrsflächen |
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5.6 |
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Mitarbeiten beim Reinigen und Pflegen von Licht- und Wetterschutzanlagen (wie zB Abdeckungen, Planen, Rollos, Markisen, Jalousien, Vordächern, Schwimmbadabdeckungen usw.) |
Reinigen und Pflegen von Licht- und Wetterschutzanlagen (wie zB Abdeckungen, Planen, Rollos, Markisen, Jalousien, Vordächern, Schwimmbadabdeckungen usw.) |
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5.7 |
Mitarbeiten beim Reinigen von Einkaufs- und Ausstellungsflächen und deren Einrichtungen (zB Lifte, Rolltreppen), Verkehrsmitteln und Verkehrseinrichtungen (zB U-Bahnstationen, Bahnhöfe), Außenbeleuchtungen, Transparenten, Lichtreklamen, Signal- und Verkehrsanlagen und Verkehrsschilder |
Reinigen von Einkaufs- und Ausstellungsflächen und deren Einrichtungen (zB Lifte, Rolltreppen), Verkehrsmitteln und Verkehrseinrichtungen (zB U-Bahnstationen, Bahnhöfe), Außenbeleuchtungen, Transparenten, Lichtreklamen, Signal- und Verkehrsanlagen und Verkehrsschilder |
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5.8 |
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Mitarbeiten beim Warten und Kontrollieren der Haustechnik |
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5.9 |
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Kenntnis und Anwendung von keimhemmenden und keimtötenden Mitteln |
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5.10 |
Grundkenntnisse der einschlägigen Hygienevorschriften |
Mitarbeiten beim Reinigen und Desinfizieren von zB Heil-, Kur-, Pflege- und Krankenanstalten, von Küchen, lebensmittelverarbeitenden Betrieben, Tourismus- und Freizeiteinrichtungen unter Beachtung der einschlägigen Hygienevorschriften |
Reinigen und Desinfizieren von zB Heil-, Kur-, Pflege- und Krankenanstalten, von Küchen, lebensmittelverarbeitenden Betrieben, Tourismus- und Freizeiteinrichtungen unter Beachtung der einschlägigen Hygienevorschriften |
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5.11 |
Kenntnis der Gewerbe- und Industriereinigung (zB von Werkstätten, Maschinen und Produktionsanlagen) |
Mitarbeiten beim Reinigen von zB von Werkstätten, Maschinen und Produktionsanlagen |
Reinigen von zB von Werkstätten, Maschinen und Produktionsanlagen |
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5.12 |
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Reinigen und Desinfizieren von Anlagen der Schwachstromtechnik wie zB Telefonanlagen, EDV-Anlagen usw. |
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5.13 |
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Mitwirken beim Prüfen und Dokumentieren der ausgeführten Arbeiten |
Prüfen und Dokumentieren der ausgeführten Arbeiten |
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Mitterlehner