Jahrgang 2015 |
Ausgegeben am 26. Mai 2015 |
Teil römisch zwei |
124. Verordnung: | Platten- und Fliesenleger/in-Ausbildungsordnung |
Auf Grund der Paragraphen 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 129 aus 2013,, wird verordnet:
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Platten- und Fliesenleger/in ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:
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Pos. |
1. Lehrjahr |
2. Lehrjahr |
3. Lehrjahr |
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1. |
Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes |
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2. |
Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche |
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3. |
Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs |
Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes |
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4. |
Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen), In der Art der Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen: |
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4.1 |
Methodenkompetenz, zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen etc. |
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4.2 |
Soziale Kompetenz, zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen etc. |
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4.3 |
Personale Kompetenz, zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc. |
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4.4 |
Kommunikative Kompetenz, zB mit Kunden/innen, Vorgesetzten, Kollegen/innen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen |
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4.5 |
Arbeitsgrundsätze, zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc. |
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4.6 |
Kundenorientierung: Im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen |
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5. |
Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes |
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6. |
Kenntnis der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung |
Durchführen der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden |
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7. |
Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen/innen, Kunden/innen und Lieferanten/innen unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise |
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8. |
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Mitwirken beim Beraten und Betreuen von Kunden/innen |
Beraten und Betreuen von Kunden/innen |
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9. |
Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe |
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10. |
Kenntnis der Werkstoffe (Verlegematerial) und Hilfsstoffe (Kleber, Fugenfüller), ihrer Eigenschaften, Rutschfestigkeit, Verwendungs- Verarbeitungs- und Wiederverwertungsmöglichkeiten sowie über deren fachgerechte Lagerung |
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11. |
Kenntnis der Auswahl, der Eingangskontrolle, des Transportes und der Lagerung von Fliesen und Platten |
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12. |
Kenntnis der handels- und branchenüblichen Materialbezeichnungen und Fachausdrücke |
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13. |
Kenntnis der Entstehung, Entwicklung und Geschichte der Keramik |
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14. |
Kenntnis der Bauphysik (zB Wärme- und Feuchtigkeitsschutz, Frost- und Säurebeständigkeit, Rutschfestigkeit von Belägen, Dampfsperren) und Bauchemie (zB Chemikalienbeständigkeit der Verlegematerialien, Reinigungsmittel, Sicherheitsrichtlinien, Schutzmaßnahmen bei der Verarbeitung chemischer Produkte, Entsorgung) |
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15. |
Kenntnis der Bautechnik (zB Vermessungen, Boden- und Estrichaufbauten, Deckenkonstruktionen) |
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16. |
Lesen von technischen Unterlagen (zB Pläne, Verlegepläne und Merkblätter) |
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17. |
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Erstellen von technischen Zeichnungen (zB Verlegepläne) |
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18. |
Durchführen berufs-spezifischer Berechnungen wie zB Materialbedarfs-berechnungen |
Ermitteln des Materialbedarfes sowie Auswählen und Überprüfen des erforderlichen Materials insbesondere im Hinblick auf Rutschfestigkeit |
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19. |
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Kenntnis der Farbenlehre (Farbwahl im Hinblick auf Farbästhetik und Farbharmonie) |
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20. |
Herstellen von Waagrissen, Aufstichen und Gefällen |
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21. |
Prüfen, Vorbereiten und Ausgleichen von Verlegeuntergründen |
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22. |
Herstellen von Kleber-, Mörtel- und Putzmischungen |
Ausführen von vorbereitenden Mauer-, Trockenbau- und Putzarbeiten |
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23. |
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Herstellen von Alternativ- und Verbundabdichtungen als Untergrund für die Verlegung von keramischen und nicht keramischen Verlegematerialien |
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24. |
Kenntnis der Versetz- und Verlegeverfahren von Belagselementen, Wand- und Bodenheizungen (inklusive Anschlussarbeiten, Regeltechnik), Verfugungsarbeiten sowie der Oberflächenbehandlung und Konservierung |
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25. |
Manuelles und maschinelles Bearbeiten von keramischen und nicht keramischen Verlegematerial (wie zB Schneiden, Bohren, Schleifen) |
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26. |
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Anwenden der Versetz- und Verlegeverfahren von verschiedenen Belagselementen an Böden, Wänden und Stufen im Dünn- und Dickbett |
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27. |
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Grundkenntnisse über Wand- und Bodenheizungselemente, über deren Verlegung als Untergrund für Belagsarbeiten sowie der dafür erforderlichen Anschlussarbeiten |
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28. |
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Herstellen von Trenn- und Anschlussfugen mit elastischen Fugenfüller |
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29. |
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Behandeln von Oberflächen und Konservieren spezifischer Belagselemente |
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30. |
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Kontrolle und Prüfung der ausgeführten Arbeiten sowie Erkennen und Beheben von Mängeln |
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31. |
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Kenntnisse des Schwimmbadbaus und säurebeständiger Belagsarbeiten |
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32. |
Anlegen von Dokumentationen über die Arbeitsabläufe sowie über Arbeitsstunden und Materialverbrauch (wie zB Pflichtenhefte, Übergabeprotokolle, Aufmaßabrechnung, Aufmaßtabellen, Bautagebücher) auch unter Verwendung rechnergestützter Systeme |
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33. |
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Anbieten und Durchführen von Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten |
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34. |
Kenntnis der berufspezifischen Normen und Rechtsvorschriften (zB technische Bauvorschriften, Bauordnungen) |
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35. |
Grundkenntnisse der verkaufsbezogenen rechtlichen Bestimmungen (zB Angebot, Kaufvertrag, Lieferschein, Rechnungen) |
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36. |
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Grundkenntnisse der verkaufs-gerechten Warenpräsentation |
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37. |
Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen |
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38. |
Kenntnis der Qualitätssicherung einschließlich der Reklamationsbearbeitung und Durchführung von betriebsspezifischen, qualitätssichernden Maßnahmen |
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39. |
Kenntnis und Anwendung der betriebsspezifischen Hard- und Software |
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40. |
Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten |
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41. |
Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit |
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42. |
Grundkenntnis der Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen |
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43. |
Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufs-relevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls |
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44. |
Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (Paragraphen 9 und 10 BAG) |
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45. |
Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften |
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Eine Doppellehre ist in der Kombination der Lehrberufe „Platten- und Fliesenleger/in“ und „Hafner/in“ ausgeschlossen.
Mitterlehner