Jahrgang 2015 |
Ausgegeben am 7. Juli 2015 |
Teil römisch drei |
97. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit im Bereich der Bekämpfung der Kriminalität | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 25 Regierungsvorlage 483 Ausschussbericht 525 Sitzung 64,, Bundesrat:, 9339 Sitzung 840,, ) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Abkommen in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Abkommen in ukrainischer Sprachfassung siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Artikel 13, Absatz eins, des Abkommens wurden am 11. August 2014 bzw. 27. Mai 2015 (Erhalt wurde mit 28. Mai 2015 bestätigt) abgegeben; das Abkommen tritt somit gemäß seinem Artikel 13, Absatz eins, mit 27. Juni 2015 in Kraft.
Faymann