BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2015

Ausgegeben am 7. Juli 2015

Teil römisch drei

97. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit im Bereich der Bekämpfung der Kriminalität

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 25 Regierungsvorlage 483 Ausschussbericht 525 Sitzung 64,, Bundesrat:, 9339 Sitzung 840,, )

97.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit im Bereich der Bekämpfung der Kriminalität

[Abkommen in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Abkommen in ukrainischer Sprachfassung siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Artikel 13, Absatz eins, des Abkommens wurden am 11. August 2014 bzw. 27. Mai 2015 (Erhalt wurde mit 28. Mai 2015 bestätigt) abgegeben; das Abkommen tritt somit gemäß seinem Artikel 13, Absatz eins, mit 27. Juni 2015 in Kraft.

Faymann