Jahrgang 2015 |
Ausgegeben am 29. Juni 2015 |
Teil römisch drei |
88. Änderung der Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres der Republik Österreich und dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland über die Vertretung der Republik Österreich im Verfahren der Erteilung von Schengenvisa |
Die mittels Notenwechsel vom 27. März 2015 bzw. vom 21. April 2015 geschlossene Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres der Republik Österreich und dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland über die Vertretung der Republik Österreich im Verfahren der Erteilung von Schengenvisa Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 59 aus 2015,) wurde durch diplomatischen Notenwechsel vom 24. April 2015 und 26. Mai 2015 dahingehend geändert, dass der Dienstort „Khartum“ mit Wirkung vom 1. Juni 2015 aus der Liste der Orte, an denen die Bundesrepublik Deutschland die Republik Österreich vertritt, gestrichen wurde.
Ostermayer