BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2015

Ausgegeben am 29. Juni 2015

Teil römisch drei

87. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot der militärischen oder einer sonstigen feindseligen Nutzung umweltverändernder Techniken

87. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot der militärischen oder einer sonstigen feindseligen Nutzung umweltverändernder Techniken

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über das Verbot der militärischen oder einer sonstigen feindseligen Nutzung umweltverändernder Techniken Bundesgesetzblatt Nr. 144 aus 1990,, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 105 aus 2007,) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:

Estland

14. April 2011

Honduras

16. August 2010

Kamerun

18. April 2011

Kirgisistan

15. Juni 2015

Ostermayer