Jahrgang 2015 |
Ausgegeben am 29. Mai 2015 |
Teil römisch drei |
73. Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits samt Schlussakte | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 196, Ausschussbericht 291 Sitzung 31,, Bundesrat:, Ausschussbericht 8162 Sitzung 774,, ) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
[Abkommen samt Anhängen und Protokollen – Deutsch – siehe Anlagen]
[Geschehensklausel des Abkommens – siehe Anlagen]
[Unterschriftenseiten des Abkommens – siehe Anlagen]
[Schlussakte samt Erklärungen – Deutsch – siehe Anlagen]
[Geschehensklausel der Schlussakte – siehe Anlagen]
[Unterschriftenseiten der Schlussakte – siehe Anlagen]
Die Notifikation über den Abschluss des erforderlichen Genehmigungsverfahrens gemäß Artikel 134, des Abkommens wurde am 4. September 2009 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; laut Mitteilung des Generalsekretärs tritt dieses Abkommen gemäß seinem Artikel 134, mit 1. Juni 2015 in Kraft.
Faymann