BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2015

Ausgegeben am 16. Jänner 2015

Teil römisch drei

7. Änderungen der Anlage A zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)

7. Änderungen der Anlage A1 zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)2

Laut Depositarmitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 7. November 2013, C.N.921.2013.TREATIES-XI.B.14, sind zu der Anlage A zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) gemäß Artikel 14, Absatz 3, des Übereinkommens nachstehende Änderungen angenommen worden und mit 20. Oktober 2013 in Kraft getreten:

[Änderungen der Anlage A in französischer Sprache (authentischer Wortlaut) siehe Anlagen]

[Änderungen der Anlage A in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]

In der deutschen Fassung sind auch Berichtigungen aufgeführt, die nur die Übersetzung betreffen.

Mit dieser Kundmachung wird die Richtlinie 2012/45/EU zur zweiten Anpassung der Anhänge der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt, Amtsblatt Nummer L 332 vom 4.12.2012 Seite 18, hinsichtlich des Anhangs römisch eins.1 umgesetzt.

Ostermayer

1  Kundgemacht in BGBl. Nr. 522/1973, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 13/2013.

2  Kundgemacht in BGBl. Nr. 522/1973 idF BGBl. III Nr. 241/1985, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008.