BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2015

Ausgegeben am 28. Mai 2015

Teil römisch drei

69. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über die Zusammenarbeit im Bereich Zeugenschutz

69. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Zusammenarbeit im Bereich Zeugenschutz

Nach einer Mitteilung der Regierung der Republik Slowenien zufolge hat Litauen am 5. März 2015 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Zusammenarbeit im Bereich Zeugenschutz Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 163 aus 2014,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 191 aus 2014,) hinterlegt.

Ostermayer