Jahrgang 2015 |
Ausgegeben am 28. Mai 2015 |
Teil römisch drei |
69. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über die Zusammenarbeit im Bereich Zeugenschutz |
Nach einer Mitteilung der Regierung der Republik Slowenien zufolge hat Litauen am 5. März 2015 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Zusammenarbeit im Bereich Zeugenschutz Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 163 aus 2014,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 191 aus 2014,) hinterlegt.
Ostermayer