Jahrgang 2015 |
Ausgegeben am 28. Mai 2015 |
Teil römisch drei |
68. Kundmachung: | Geltungsbereich der Änderung von Artikel 1 des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Algerien am 6. Mai 2015 seine Zustimmung notifiziert, durch die Änderung von Artikel 1 des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 37 aus 2005,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 243 aus 2014,), gebunden zu sein.
Ostermayer