Jahrgang 2015 |
Ausgegeben am 4. Mai 2015 |
Teil römisch drei |
51. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Montenegros zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 25 Regierungsvorlage 227 Ausschussbericht 311 Sitzung 46,, Bundesrat:, Ausschussbericht 9252 Sitzung 834,, ) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Abkommen in deutscher Sprachfassung, siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprachfassung, siehe Anlagen]
[Abkommen in montenegrinischer Sprachfassung, siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Artikel 28, Absatz eins, des Abkommens wurden am 16. Dezember 2014 bzw. 16. April 2015 (eingelangt am 21. April 2015) abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß seinem Artikel 28, Absatz 2, mit 21. April 2015 in Kraft getreten.
Faymann