BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2015

Ausgegeben am 4. Mai 2015

Teil römisch drei

51. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Montenegros zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 25 Regierungsvorlage 227 Ausschussbericht 311 Sitzung 46,, Bundesrat:, Ausschussbericht 9252 Sitzung 834,, )

51.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Montenegros zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

[Abkommen in deutscher Sprachfassung, siehe Anlagen]

[Abkommen in englischer Sprachfassung, siehe Anlagen]

[Abkommen in montenegrinischer Sprachfassung, siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Artikel 28, Absatz eins, des Abkommens wurden am 16. Dezember 2014 bzw. 16. April 2015 (eingelangt am 21. April 2015) abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß seinem Artikel 28, Absatz 2, mit 21. April 2015 in Kraft getreten.

Faymann