BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2015

Ausgegeben am 16. Jänner 2015

Teil römisch drei

5. Kundmachung:

Änderung des Anhangs zum Europäischen Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarats

5. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Änderung des Anhangs zum Europäischen Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarats

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Luxemburg die im Anhang zum Europäischen Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarats Bundesgesetzblatt Nr. 175 aus 1958,, zuletzt geändert durch und letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 317 aus 2013,) kundgemachten Liste wie folgt geändert:

(Übersetzung)

Von den vertragsschließenden Parteien des Abkommens sind keine Einwendungen gegen die Änderung der Liste erhoben worden; sie ist daher gemäß Artikel 11, des Abkommens mit 26. Juni 2014 in Kraft getreten.

Ostermayer