BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2015

Ausgegeben am 10. April 2015

Teil römisch drei

48. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen

48. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 81 aus 2008,, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 126 aus 2014,) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde:

El Salvador

9. Februar 2015

Mosambik

1. Oktober 2014

Niger

7. November 2014

Türkei

26. März 2015

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Mexiko am 11. Juli 2014 seinen anläßlich des Beitritts erklärten Vorbehalt1 zu Artikel 31, des Übereinkommens zurückgezogen; die noch verbleibenden Vorbehalte zu diesem Übereinkommen sind weiterhin aufrecht.

Ostermayer

1  Kundgemacht in BGBl. III Nr. 81/2008.