BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2015

Ausgegeben am 26. März 2015

Teil römisch drei

42. Kundmachung:

Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Ausübung von Kinderrechten

42. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Ausübung von Kinderrechten

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben nachstehende Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Europäischen Übereinkommen über die Ausübung von Kinderrechten Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 124 aus 2008,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 75 aus 2013,) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde:

Malta1

9. März 2015

Spanien1

18. Dezember 2014

Ostermayer

1  Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen - mit Ausnahme derer Österreichs und territorialer Anwendungen - werden im Teil III des Bundesgesetzblattes nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 160].