Jahrgang 2015 |
Ausgegeben am 26. März 2015 |
Teil römisch drei |
42. Kundmachung: | Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Ausübung von Kinderrechten |
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben nachstehende Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Europäischen Übereinkommen über die Ausübung von Kinderrechten Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 124 aus 2008,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 75 aus 2013,) hinterlegt:
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Staaten: |
Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde: |
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Malta1 |
9. März 2015 |
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Spanien1 |
18. Dezember 2014 |
Ostermayer
1 Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen - mit Ausnahme derer Österreichs und territorialer Anwendungen - werden im Teil III des Bundesgesetzblattes nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 160].