BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2015

Ausgegeben am 26. März 2015

Teil römisch drei

41. Kundmachung:

Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption

41. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Zusatzprotokoll zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 2 aus 2014,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 34 aus 2015,) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde:

Portugal1

12. März 2015

Ungarn

27. Februar 2015

Ostermayer

1  Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Zusatzprotokoll - mit Ausnahme derer Österreichs und territorialer Anwendungen - werden im Teil III des Bundesgesetzblattes nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 191].