BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2015

Ausgegeben am 5. März 2015

Teil römisch drei

31. Kooperationsabkommen über ein globales ziviles Satellitennavigationssystem (GNSS) zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten sowie dem Königreich Marokko

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 23 Regierungsvorlage 86 Ausschussbericht 166 Sitzung 28,, Bundesrat:, Ausschussbericht 7748 Sitzung 747,, )

31.

Der Nationalrat hat beschlossen:

  1. Ziffer eins
    Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
  2. Ziffer 2
    Die dänische, englische, estnische, finnische, französische, griechische, italienische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische, ungarische und arabische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Artikel 49, Absatz 2, B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie aufliegen.

Kooperationsabkommen über ein globales ziviles Satellitennavigationssystem (GNSS) zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten sowie dem Königreich Marokko

[Vertragstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Geschehensklausel siehe Anlagen]

Die Notifikation gemäß Artikel 18, des Kooperationsabkommens wurde am 13. September 2007 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; laut Mitteilung des Generalsekretärs tritt dieses Kooperationsabkommen gemäß seinem Artikel 18, Absatz eins, mit 1. März 2015 in Kraft.

Faymann