Abweichend von 9.3.1.52.1 b), 9.3.2.52.1 b) und 9.3.3.52.1 b) sind in Wallgängen und Doppelböden fest eingebaute Tauchpumpen mit Temperaturüberwachung zugelassen, die dem Typ „bescheinigte Sicherheit“ entsprechen und ausschließlich zu Ballastzwecken benutzt werden.