BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2015

Ausgegeben am 26. Februar 2015

Teil römisch drei

28. Kundmachung:

Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die an Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmenden Personen

28. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die an Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmenden Personen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Malta am 5. Februar 2015 seine Ratifikationsurkunde zum Europäischen Übereinkommen über die an Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmenden Personen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 55 aus 2001,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 19 aus 2013,) hinterlegt und anlässlich dessen folgenden Vorbehalt erklärt:

„Die Regierung von Malta erklärt, dass sie sich das Recht vorbehält, die Bestimmungen von Artikel 4, Absatz 2, Litera a, des Übereinkommens nicht auf eigene Staatsangehörige anzuwenden.“

Ostermayer