BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2015

Ausgegeben am 22. Dezember 2015

Teil römisch drei

192. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage samt Anlage und Protokolls über die Vorrechte und Immunitäten des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage, in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 22. April 2005

192. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage samt Anlage und Protokolls über die Vorrechte und Immunitäten des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage, in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 22. April 2005

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union hat Kroatien am 11. November 2015 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen zur Errichtung des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage samt Anlage und Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage Bundesgesetzblatt Nr. 29 aus 1976,) sowie zum Änderungsprotokoll mit Änderungen am Übereinkommen vom 22. April 2005 Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 56 aus 2010,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 223 aus 2014,) hinterlegt.

Ostermayer