BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2015

Ausgegeben am 17. Dezember 2015

Teil römisch drei

188. Kundmachung:

Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung RID 1 aus 2015, gemäß Abschnitt 1.5.1 RID über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten

188. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung RID 1 aus 2015, gemäß Abschnitt 1.5.1 RID über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten

Die Multilaterale Vereinbarung RID 1 aus 2015, gemäß Abschnitt 1.5.1 RID über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 137 aus 2015,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 147 aus 2015,) wurde von Slowenien am 2. November 2015 unterzeichnet.

Ostermayer