Jahrgang 2015 |
Ausgegeben am 10. Dezember 2015 |
Teil römisch drei |
185. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Turkmenistans zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 25 Regierungsvorlage 773 Ausschussbericht 829 Sitzung 98,, Bundesrat:, Ausschussbericht 9468 Sitzung 846,, ) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Abkommen in deutscher Sprachfassung1 siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Abkommen in turkmenischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Abkommen in russischer Sprachfassung siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 25. November 2015 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 27, Absatz 2, mit 1. Februar 2016 in Kraft.
Faymann
1 In der durch Schriftwechsel vom 25. September bzw. 27. Oktober 2015 fehlerbereinigten Fassung.