Jahrgang 2015 |
Ausgegeben am 27. November 2015 |
Teil römisch drei |
174. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kultur, Bildung, Wissenschaft und der Jugend | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 25 Regierungsvorlage 698 Ausschussbericht 759 Sitzung 85,, Bundesrat:, Ausschussbericht 9434 Sitzung 844,, ) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Abkommen in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Abkommen in bulgarischer Sprachfassung siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Artikel 9, des Abkommens erfolgten am 17. September 2015 bzw. 16. November 2015; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 9, mit 1. Dezember 2015 in Kraft.
Faymann