BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2015

Ausgegeben am 18. November 2015

Teil römisch drei

168. Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 1635 Ausschussbericht 1715 Sitzung 148,, Bundesrat:, Ausschussbericht 8701 Sitzung 807,, )

168.

Der Nationalrat hat beschlossen:

  1. Ziffer eins
    Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
  2. Ziffer 2
    Die bulgarische, dänische, englische, estnische, finnische, französische, griechische, italienische1, lettische1, litauische1, maltesische1, niederländische, polnische1, portugiesische, rumänische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische und ungarische Sprachfassung sowie die koreanische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Artikel 49, Absatz 2, B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits

[Vertragstext in deutscher Sprache (Seite 1-600) siehe Anlagen]

[Vertragstext in deutscher Sprache (Seite 601-1200) siehe Anlagen]

[Vertragstext in deutscher Sprache (Seite 1201-Ende) siehe Anlagen]

[Geschehensklausel siehe Anlagen]

[Unterschriftenseiten siehe Anlagen]

Die Notifikation gemäß Artikel 15 Punkt 10, des Freihandelsabkommens wurde am 25. Mai 2012 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; laut Mitteilung des Generalsekretärs tritt dieses Freihandelsabkommen gemäß seinem Artikel 15 Punkt 10, Absatz 2, mit 13. Dezember 2015 in Kraft.

Das gegenständliche Freihandelsabkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, Amtsblatt Nummer L 127 vom 14.05.2011 Seite 6, veröffentlicht.

Faymann

1  Das Generalsekretariat des Rates der EU hat gemäß Art. 79 des Übereinkommens über das Recht der Verträge, BGBl. Nr. 40/1980, ein Verfahren zur Berichtigung des Textes der italienischen, lettischen, litauischen, maltesischen und polnischen Sprachfassungen durchgeführt und hierüber am 30. Juni 2011 ein Berichtigungsprotokoll errichtet.