Jahrgang 2015 |
Ausgegeben am 16. November 2015 |
Teil römisch drei |
166. Kundmachung: | Geltungsbereich des Protokolls gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit, in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität |
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Genehmigungsurkunde zum Protokoll gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit, in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 296 aus 2013,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 4 aus 2015,) hinterlegt:
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Staaten: |
Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Genehmigungsurkunde: |
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Dänemark (ohne Färöer-Inseln und Grönland) |
4. Februar 2015 |
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Republik Korea |
5. November 2015 |
Ostermayer