Jahrgang 2015 |
Ausgegeben am 19. Oktober 2015 |
Teil römisch drei |
148. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Belarus über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe in Zollsachen samt Anhang | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 25 Regierungsvorlage 442 Ausschussbericht 506 Sitzung 64,, Bundesrat:, Ausschussbericht 9336 Sitzung 840,, ) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Anhang wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Abkommenstext in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Abkommenstext in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Abkommenstext in russischer Sprachfassung siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Artikel 17, Absatz eins, des Abkommens wurden am 25. Juni 2015 bzw. 1. Juli 2015 abgegeben, und überdies die in der russischen Sprachfassung des gegenständlichen Abkommens enthaltenen Fehler gemäß Artikel 79, des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge durch Notenwechsel vom 29. Juli 2015 und 7. Oktober 2015 berichtigt.
Das Abkommen in der Fassung der Berichtigung ist gemäß seinem Artikel 17, Absatz eins, mit 1. Oktober 2015 in Kraft getreten.
Faymann