BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2015

Ausgegeben am 14. Oktober 2015

Teil römisch drei

147. Kundmachung:

Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung RID 1 aus 2015, gemäß Abschnitt 1.5.1 RID über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten

147. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung RID 1 aus 2015, gemäß Abschnitt 1.5.1 RID über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten

Die Multilaterale Vereinbarung RID 1 aus 2015, gemäß Abschnitt 1.5.1 RID über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 137 aus 2015,) wurde von Liechtenstein am 15. September 2015 unterzeichnet.

Ostermayer