Jahrgang 2015 |
Ausgegeben am 14. Oktober 2015 |
Teil römisch drei |
147. Kundmachung: | Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung RID 1 aus 2015, gemäß Abschnitt 1.5.1 RID über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten |
Die Multilaterale Vereinbarung RID 1 aus 2015, gemäß Abschnitt 1.5.1 RID über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 137 aus 2015,) wurde von Liechtenstein am 15. September 2015 unterzeichnet.
Ostermayer