BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2015

Ausgegeben am 14. Oktober 2015

Teil römisch drei

146. Kundmachung:

Geltungsbereich des Abkommens über die Errichtung einer Europäischen Organisation für kernphysikalische Forschung

146. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Abkommens über die Errichtung einer Europäischen Organisation für kernphysikalische Forschung

Nach Mitteilungen des Generaldirektors der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Abkommen über die Errichtung einer Europäischen Organisation, für kernphysikalische Forschung (BGB1. Nr. 41 aus 1960, in der Fassung BGB1. Nr. 176 aus 1971,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGB1. Nr. 120 aus 1994,) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:

Bulgarien

11. Juni 1999

Israel

6. Jänner 2014

Ostermayer