BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2015

Ausgegeben am 14. Oktober 2015

Teil römisch drei

142. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über den Straßenverkehr

142. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Straßenverkehr

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Vietnam am 20. August 2014 seine Beitrittsurkunde zu dem in Wien am 8. November 1968 abgeschlossenen Übereinkommen über den Straßenverkehr Bundesgesetzblatt Nr. 289 aus 1982,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 61 aus 2014,) hinterlegt und anlässlich dessen gemäß Artikel 54, Absatz eins, des Übereinkommens erklärt, sich durch Artikel 52, des Übereinkommens nicht gebunden zu erachten.

Vietnam hat überdies gemäß Artikel 45, Absatz 4, des Übereinkommens in Übereinstimmung mit Anhang 3 die Buchstabengruppe „VN“ als Unterscheidungszeichen notifiziert.

Ostermayer