BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2015

Ausgegeben am 2. Februar 2015

Teil römisch drei

14. Protokoll zu den Anliegen der irischen Bevölkerung bezüglich des Vertrags von Lissabon

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 1796 Ausschussbericht 1849 Sitzung 164. Bundesrat:, Ausschussbericht 8766 Sitzung 812.)

14.

Der Nationalrat hat beschlossen:

  1. Ziffer eins
    Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer 2, B-VG bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten gemäß Artikel 50, Absatz 4, B-VG mit Zweidrittelmehrheit genehmigt.
  2. Ziffer 2
    Die bulgarische, dänische, englische, estnische, finnische, französische, griechische, irische, italienische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische und ungarische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Artikel 49, Absatz 2, B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Protokoll zu den Anliegen der irischen Bevölkerung bezüglich des Vertrags von Lissabon

[Protokoll in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 5. September 2012 bei der Regierung der Italienischen Republik hinterlegt; laut Mitteilung der Regierung der Italienischen Republik ist das Protokoll gemäß seinem Artikel 4, Absatz 3, mit 1. Dezember 2014 in Kraft getreten.

Das Protokoll wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, Amtsblatt Nummer L 60 vom 02.03.2013 Seite 131, veröffentlicht.

Faymann