Jahrgang 2015 |
Ausgegeben am 1. Oktober 2015 |
Teil römisch drei |
137. Multilaterale Vereinbarung RID 1 aus 2015, gemäß Abschnitt 1.5.1 RID über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten |
[Vereinbarung in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Vereinbarung in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
Die gegenständliche Vereinbarung wurde von Österreich am 26. Juni 2015 unterzeichnet und von der Tschechischen Republik am 7. September 2015 gegengezeichnet.
Ostermayer