Jahrgang 2015 |
Ausgegeben am 15. September 2015 |
Teil römisch drei |
126. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen |
Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung hat Kasachstan am 29. Jänner 2015 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen Bundesgesetzblatt Nr. 91 aus 1957,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 188 aus 2014,) hinterlegt. Dieser Beitritt wird gemäß seinem Artikel 31, Absatz eins, des Übereinkommens mit 14. Oktober 2015 wirksam werden.
Ostermayer