BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2015

Ausgegeben am 15. September 2015

Teil römisch drei

126. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen

126. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen

Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung hat Kasachstan am 29. Jänner 2015 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen Bundesgesetzblatt Nr. 91 aus 1957,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 188 aus 2014,) hinterlegt. Dieser Beitritt wird gemäß seinem Artikel 31, Absatz eins, des Übereinkommens mit 14. Oktober 2015 wirksam werden.

Ostermayer