Jahrgang 2015 |
Ausgegeben am 15. September 2015 |
Teil römisch drei |
124. Kundmachung: | Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die an Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmenden Personen |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat San Marino am 28. August 2015 seine Ratifikationsurkunde zum Europäischen Übereinkommen über die an Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmenden Personen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 55 aus 2001,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 28 aus 2015,) hinterlegt.
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat das Vereinigte Königreich1 den Geltungsbereich des gegenständlichen Übereinkommens mit Wirksamkeit vom 1. Mai 2015 auf Guernsey ausgedehnt.
Ostermayer
1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 44/2007.