Jahrgang 2015 |
Ausgegeben am 26. August 2015 |
Teil römisch drei |
122. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus |
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben nachstehende Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 34 aus 2010,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 18 aus 2015,) hinterlegt:
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Staaten: |
Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde: |
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Malta1 |
8. Juli 2015 |
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Portugal |
19. August 2015 |
Ostermayer
1 Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen - mit Ausnahme derer Österreichs und territorialer Anwendungen - werden im Teil III des Bundesgesetzblattes nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 196].