BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2014

Ausgegeben am 16. Dezember 2014

Teil römisch eins

88. Bundesgesetz:

Änderung der Straßenverkehrsordnung 1960

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 25 IA 295/A Ausschussbericht 330 Sitzung 51. Bundesrat:, Ausschussbericht 9267 Sitzung 836.)

88. Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Die Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960), BGBl. Nr. 159, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 27 aus 2014,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, In Paragraph 45, Absatz 2 a, wird der Beistrich nach dem Wort „Lebensmitteln“ gestrichen und ein Beistrich nach der Wortfolge „im Sinne des Paragraph 42, Absatz 3 a, eingefügt.

Novellierungsanordnung 2, Nach Paragraph 45, Absatz 2 b, wird folgender Absatz 2 c, eingefügt:

  1. Absatz 2 c,Soll sich die Bewilligung einer Ausnahme gemäß Absatz eins bis 2 a auf Antrag auf zwei oder mehrere Bundesländer erstrecken, ist zur Erteilung der Bewilligung jene Landesregierung zuständig, in deren örtlichem Wirkungsbereich die Fahrt beginnt, bei Fahrten aus dem Ausland kommend jene Landesregierung, deren örtlicher Wirkungsbereich zuerst befahren wird; das Einvernehmen mit den übrigen in Betracht kommenden Landesregierungen ist herzustellen.“

Novellierungsanordnung 3, An Paragraph 103, wird folgender Absatz 16, angefügt:

  1. Absatz 16,Paragraph 45, Absatz 2 a und Paragraph 45, Absatz 2 c, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 88 aus 2014, treten mit 1.1.2015 in Kraft.“

Fischer

Faymann