BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2014

Ausgegeben am 16. Dezember 2014

Teil römisch eins

86. Bundesgesetz:

IFI-Beitragsgesetz 2014

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 25 Regierungsvorlage 345 Ausschussbericht 434 Sitzung 55.)

86. Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2014)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Paragraph eins,

Der Bund beteiligt sich an den Wiederauffüllungen der Mittel internationaler Finanzinstitutionen, bei denen die Republik Österreich Mitglied ist, mit folgenden Beträgen:

  1. Ziffer eins
    Dreizehnte Wiederauffüllung des Afrikanischen , Entwicklungsfonds (ADF-römisch dreizehn)
    107 475 245 EUR
  2. Ziffer 2
    Außerordentliche Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (Multilaterale Entschuldungsinitiative – MDRI)
    6 961 625,06 SZR
  3. Ziffer 3
    Siebzehnte Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA-17)
    380 780 000 EUR
  4. Ziffer 4
    Außerordentliche Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation (Multilaterale Entschuldungsinitiative – MDRI)
    25 430 000 SZR
  5. Ziffer 5
    Sechste Wiederauffüllung des von der Internationalen Bank für , Wiederaufbau und Entwicklung verwalteten Globalen Umweltfazilität-Treuhandfonds (GEF-6)
    50 280 000 EUR

Paragraph 2,

Der Bund leistet zum bei der Internationalen Entwicklungsorganisation eingerichteten Treuhandfonds für hochverschuldete arme Länder (Debt Relief Trust Fund – ehemaliger HIPC-Trust Fund) einen Beitrag in Höhe von 15 480 000 EUR.

Paragraph 3,

Der Bundesminister für Finanzen hat zur Mitte beziehungsweise am Ende der jeweiligen Umsetzungsperiode einen Bericht über die Tätigkeiten und Ergebnisse der in Paragraph eins und Paragraph 2, genannten internationalen Finanzinstitutionen zu erstellen. Dieser Bericht ist dem Nationalrat zur Kenntnisnahme zu übermitteln.

Paragraph 4,

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

Fischer

Faymann