BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2014

Ausgegeben am 12. März 2014

Teil römisch eins

17. Bundesgesetz:

Erteilung einer Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 25 Regierungsvorlage 16 Ausschussbericht 30 Sitzung 12.)

17. Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Paragraph eins,

Der Bundesminister für Finanzen ist zu nachstehenden Verfügungen über bewegliches Bundesvermögen ermächtigt:

Unentgeltliche Übereignung von Gerät und Versorgungsgütern, die den Vereinten Nationen im Rahmen der Beobachtertruppe der Vereinten Nationen für die Truppenentflechtung (UNDOF) zur Verfügung gestellt wurden, im Wert von insgesamt 166 000 Euro an die Vereinten Nationen.

Paragraph 2,

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

Fischer

Faymann