Jahrgang 2014 |
Ausgegeben am 12. März 2014 |
Teil römisch eins |
17. Bundesgesetz: | Erteilung einer Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 25 Regierungsvorlage 16 Ausschussbericht 30 Sitzung 12.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Bundesminister für Finanzen ist zu nachstehenden Verfügungen über bewegliches Bundesvermögen ermächtigt:
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
Fischer
Faymann