Jahrgang 2014 |
Ausgegeben am 9. Jänner 2014 |
Teil römisch zwei |
5. Verordnung: | Ersatz des einmaligen Aufwandes einschließlich der Implementierungskosten aller Krankenversicherungsträger und Kosten nachträglicher Anpassungen sowie Investitionen technischer Natur nach Paragraph 38, Absatz 3, und 4 Kinderbetreuungsgeldgesetz |
Auf Grund des Paragraph 38, Absatz 3, und 4 Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 103 aus 2001,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 197 aus 2013,, wird verordnet:
Der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse wird der erforderliche, einmalige und nachgewiesene Aufwand für die nachträglichen Anpassungen auf Grund der mit Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 139 aus 2011, durchgeführten Änderungen des Kinderbetreuungsgeldgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 103 aus 2001,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 197 aus 2013,, ersetzt. Dieser Betrag wird mit EUR 49.011,12, fällig im Jänner 2014, festgesetzt.
Mitterlehner