BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2014

Ausgegeben am 21. November 2014

Teil römisch zwei

300. Kundmachung:

Höhe der Auflösungsabgabe für das Jahr 2015

300. Kundmachung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Höhe der Auflösungsabgabe für das Jahr 2015

Auf Grund des Paragraph 2 b, Absatz eins, des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 315 aus 1994,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 40 aus 2014,, beträgt die Höhe der Auflösungsabgabe für das Jahr 2015 118 Euro.

Hundstorfer