Anlage C 6

LEHRPLAN FÜR DAS BERUFSVORBEREITUNGSJAHR

1. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Im Berufsvorbereitungsjahr sind die Schülerinnen und Schüler auf das weitere Leben und insbesondere auf das Arbeits- und Berufsleben vorzubereiten. Dabei sind sie zu befähigen, persönliche Lebens- und Berufsperspektiven zu entwickeln, betriebliche Arbeit aus der Sicht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie die Situation der Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern kennen und einschätzen zu lernen. Sie sind in die Lage zu versetzen und zu motivieren, sich möglichst selbstständig bzw. mit Unterstützung um einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu bewerben sowie bestehende Ausbildungs-, Fortbildungs- und Weiterbildungsangebote wahrzunehmen.

Die Allgemeinbildung der Jugendlichen ist von ihrer persönlichen Situation ausgehend zu vertiefen und zu erweitern und ihre Persönlichkeitsentwicklung besonders auch im Hinblick auf die Entwicklung einer entsprechenden Arbeitshaltung, sowie durch Vermittlung einer Berufsorientierung und einer Berufsgrundbildung zu fördern.

Die Schülerinnen und Schüler sind für eine weitere Ausbildung zu motivieren und zu befähigen.

Der Unterricht baut einerseits auf die Vorbildung der ersten acht Schulstufen und auf den individuellen Voraussetzungen auf. Schülerinnen und Schüler ohne erfolgreichen Abschluss der 8. oder einer niedrigeren Schulstufe sind entsprechend ihrer individuellen Vorbildung und ihrer begabungs- und interessensspezifischen Bildungspotenziale zu fördern. Im Sinne der Allgemeinbildung und Berufsgrundbildung hat der Unterricht zum Ziel, dass die Schülerinnen und Schüler

Die Berufsgrundbildung vermittelt auf große Berufsfelder (Gruppen von verwandten Berufen) bezogene grundlegende Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, die in der weiteren Ausbildung und im späteren Leben als breite Basis nutzbar sind und einen Beitrag zur Berufsorientierung leisten.

Berufsorientierung als prinzipielles Anliegen aller Unterrichtsgegenstände unterstützt prozessorientiert die persönliche Berufsentscheidung, macht Informationen über die Arbeitswelt zugänglich, beinhaltet Raum für Reflexion von Erfahrungen und bietet Möglichkeiten für Erprobungen und Erkundungen.

Das Berufsvorbereitungsjahr soll grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse, die unabhängig von der jeweiligen späteren Tätigkeit günstige Eingangsvoraussetzungen in das Arbeits- und Berufsleben schaffen, vermitteln.

2. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Im Berufsvorbereitungsjahr sollen die wesentlichen Elemente des Bildungsprozesses charakterisiert und geeignete Voraussetzungen geschaffen werden, die dazu beitragen sollen, Individualisierung und Differenzierung sowie die Vernetzung von Unterrichtsgegenständen und projektartiges Arbeiten zu fördern.

Geeignete Kooperationsformen mit anderen schulischen und außerschulischen Einrichtungen - insbesondere Betriebe - erhöhen die Chancen für den Berufseintritt.

Der Lehrplan des Berufsvorbereitungsjahres findet für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowohl an Sonderschulen als auch in Integrationsklassen an allgemeinen Schulen Anwendung.

2.1. Gliederung des Lehrplans

Der Rahmencharakter des Lehrplans für das Berufsvorbereitungsjahr räumt der Lehrerin oder dem Lehrer Entscheidungsfreiräume hinsichtlich der Auswahl, der Gewichtung und der zeitlichen Verteilung der Lehrinhalte und Lernziele sowie hinsichtlich der Festlegung der Unterrichtsmethoden und -mittel nach verschiedenen didaktischen Gesichtspunkten ein.

Das Bildungsangebot umfasst:

In den alternativen Pflichtgegenständen werden grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten, Kenntnisse und Haltungen vermittelt, wobei die individuellen Begabungen, Möglichkeiten und Lernmotivationen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen sind.

2.2. Fachbereiche

In den berufspraktischen Bereichen, die großen Berufsfeldern der Wirtschaft entsprechen, wird den Schülerinnen und Schülern berufliche Vorbildung angeboten, wobei nach Maßgabe der Begabungen, Voraussetzungen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten durch die Schulleitung oder durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Wahlmöglichkeiten und Kombinationsmöglichkeiten vorgesehen werden können.

Als Fachbereiche sind vorgesehen:

2.3. Orientierungsphase

In einer Orientierungsphase zu Beginn des Schuljahres erhalten die Schülerinnen und Schüler im Hinblick auf ihre Berufsvorstellungen, ihre Interessen und ihre Neigungen sowie die künftigen Berufsmöglichkeiten Einblick in die angebotenen alternativen Pflichtgegenstände. Durch berufspraktische Tage lernen die Jugendlichen verschiedene Berufszweige kennen.

2.4. Unterrichtsprinzipien

Der Schule sind viele Bildungs- und Erziehungsaufgaben gestellt, die nicht einem konkreten Unterrichtsgegenstand oder wenigen Unterrichtsgegenständen zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend im Zusammenwirken vieler oder aller Unterrichtsgegenstände zu bewältigen sind. Dieses Zusammenwirken erfolgt durch fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterricht. Dabei erfolgt eine Bündelung von allgemeinen und fachspezifischen Zielen, wodurch es den Schülerinnen und Schülern ermöglicht wird, sich Wissen in größeren Zusammenhängen selbstständig anzueignen. Anregungen und Aufträge für fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterricht ergeben sich sowohl aus den Allgemeinen Bestimmungen als auch aus den Lehrplänen der einzelnen Unterrichtsgegenstände.

Für einen solchen Unterricht sind folgende Aspekte von besonderer Bedeutung: Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, Gender mainstreaming, europapolitische Bildung, Gesundheitserziehung und Suchtprävention, Interkulturelles Lernen, Leseerziehung, Medienbildung, Politische Bildung, Sexualerziehung, Umweltbildung, Anwendung moderner Technologien, Verkehrserziehung, Wirtschaftserziehung sowie Verbraucherinnen- und Verbraucherbildung.

Bei fächerübergreifender Unterrichtsgestaltung steht ein komplexes, meist lebens- oder gesellschaftsrelevantes Thema oder Vorhaben im Mittelpunkt. Die einzelnen Unterrichtsgegenstände haben im integrativen Zusammenwirken – zB im Sinne des Projektunterrichts – ihren themenspezifischen Beitrag zu leisten. Dies bedingt eine aufgabenbezogene besondere Organisation des Fachunterrichts und des Stundenplanes. Die Organisation kann über längere Zeiträume sowie klassen- und schulstufenübergreifend erfolgen.

Die Umsetzung des fächerübergreifenden Unterrichts im Schulalltag erfordert eine wirksame Koordination der Unterrichtsgegenstände unter Ausnützung ihrer Querverbindungen und den Einsatz geeigneter zusätzlicher Unterrichtsmittel. Die Heranziehung außerschulischer Fachleute kann die Unterrichtsarbeit der Lehrerin oder des Lehrers unterstützen.

Im Berufsvorbereitungsjahr ist in allen Unterrichtsgegenständen der Ansatz der informations- und kommunikationstechnischen Grundbildung sowie deren praktische Anwendung zu beachten, um eine bessere Vorbereitung auf die spätere Arbeits- und Berufswelt und somit erhöhte Chancen für die Eingliederung in das Berufsleben zu sichern.

2.5. Individualisieren, Differenzieren und Fördern

Aufgabe der Schule ist es, die Schülerinnen und Schüler zur bestmöglichen Entfaltung ihrer individuellen Leistungspotenziale zu führen. Leistungsfähigkeit und besondere Begabungen sind dabei kontinuierlich zu fördern. Individualisierungsmaßnahmen beziehen sich auf die einzelne Schülerin und den einzelnen Schüler.

Die Lehrerin und der Lehrer hat den Schülerinnen und Schülern kontinuierlich Erfolgserlebnisse zu ermöglichen, die eine auf Selbstvertrauen begründete Leistungsbereitschaft entstehen lassen.

Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden sich hinsichtlich Entwicklungsstand, Sozialverhalten, Kommunikationsfähigkeit, Selbstständigkeit, Interessen, Motivation, Vorwissen, Lernfähigkeit und Arbeitshaltung sehr häufig voneinander.

Diese Unterschiede müssen erkannt und beachtet werden, sie bilden die Grundlage für individualisierende und differenzierende Lernangebote.

Individuelle Förderpläne unterstützen eine spezifizierte Planung im Sinne des Differenzierens und Individualisierens. Sie enthalten eine pädagogische Diagnose (Analyse der persönlichen sowie der umfeldbezogenen Bedingungen), benennen aus ganzheitlicher Sicht Ziele und Maßnahmen der Unterstützung, dokumentieren den individuellen Lern- und Entwicklungsfortschritt und sind im Hinblick auf notwendige Adaptierungen einer regelmäßigen Überprüfung zu unterziehen.

Schülerinnen und Schüler ohne positiven Abschluss der 8. oder einer niedrigeren Schulstufe sollen neue Lern- und Begabungspotentiale aktivieren und motivierende Lebens- und Berufsperspektiven entwickeln. Diese Schülerinnen und Schüler sind hinsichtlich ihrer Befähigung für das Arbeits- und Berufsleben besonders zu fördern und ausgehend vom individuellen Bildungsstand sowie von ihren Interessen, Neigungen, Begabungen und Fähigkeiten zu einem bestmöglichen Bildungsabschluss zu führen.

Förderunterricht

Für Schülerinnen und Schüler, die in Pflichtgegenständen eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen, kann ein Förderunterricht im Ausmaß von bis zu 80 Unterrichtsstunden pro Jahr angeboten werden.

2.6. Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten und außerschulischen Einrichtungen

Im Hinblick auf die besonderen Aufgaben des Berufsvorbereitungsjahres ist eine enge Kooperation zwischen Schule, Erziehungsberechtigten und relevanten außerschulischen Einrichtungen und Institutionen besonders wichtig.

Für die Bewährung in der Berufs- und Arbeitswelt sind häufig Hilfestellungen durch die Schule für die einzelnen Schülerinnen und Schüler notwendig. Darunter sind alle jene Maßnahmen zu verstehen, die gegen Ende der allgemeinen Schulpflicht den Start in das Berufsleben unterstützen. Die Lehrerin oder der Lehrer als langjährige Bezugsperson kann häufig bei der Lösung von Problemen und Konflikten geeignete Hilfe anbieten.

2.7. Betreuungsplan für ganztägige Schulformen

An ganztägigen Schulformen (Paragraph 8 d, des Schulorganisationsgesetzes) hat der Betreuungsteil wie der Unterrichtsteil zur Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule gemäß Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes beizutragen. Er umfasst die Bereiche gegenstandsbezogene Lernzeit, individuelle Lernzeit sowie Freizeit (einschließlich Verpflegung).

Folgende Ziele sind im Rahmen der ganztägigen Schulform anzustreben:

Lernmotivation und Lernunterstützung:

Die Lernbereitschaft und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler soll sowohl durch gezielte individuelle Förderung als auch durch partnerschaftliche Lernformen erhöht werden. Dabei ist auf ihre jeweiligen Interessen und Möglichkeiten Bedacht zu nehmen. Durch die Vermittlung von Lerntechniken soll die Effektivität des Lernens gesteigert werden.

Soziales Lernen:

Die ganztägige Schulform soll durch ihr vielgestaltiges Schulleben mehr Gelegenheit für soziales Lernen bieten und die Kontakte zwischen den Schülerinnen und Schülern (verschiedener Gesellschaftsschichten, Religionen, Kulturen uä.) intensivieren. Kontaktfähigkeit, Toleranz und sozial angemessene Begegnungsformen sollen weiterentwickelt und gefördert werden. Dabei sind die außerschulischen Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen.

Kreativität:

Die ganztägige Schulform soll zusätzliche Möglichkeiten zur Entfaltung der Kreativität bieten.

Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung:

Ohne Leistungs- und Konkurrenzdruck soll die ganztägige Schulform zu einem sinnvollen Freizeitverhalten (zB spielerische und sportliche Aktivitäten, Umgang mit den Medien) führen. Dabei sollen vermehrt Haltungen und Einstellungen, aber auch Fähigkeiten und Fertigkeiten erworben und gefördert werden, die auch im Sinne einer ausgewogenen Persönlichkeitsentwicklung ein Leben lang wesentlich sind.

Rekreation:

Die Schülerinnen und Schüler sollen ihre elementaren Bedürfnisse nach Bewegung, Sich-zurückziehen-Können und Erholung erfüllen können. Dies setzt allerdings ein Mindestmaß an Raum und Ausstattung voraus. Wo die Möglichkeit besteht, sollte auch für Aufenthalt im Freien gesorgt werden.

Zur Verwirklichung dieser Ziele sind folgende Grundsätze zu beachten:

Auf die unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler ist durch Differenzierung und individuelle Zuwendung so einzugehen, dass sowohl Lernschwache als auch überdurchschnittlich Lernbefähigte möglichst wirkungsvoll gefördert werden.

Die biologische Leistungskurve ist bei der verschränkten Abfolge der Lern- und Freizeiteinheiten zu berücksichtigen.

Der Zusammenarbeit der Lehrerinnen und Lehrer, der Erzieherinnen und Erzieher sowie der Freizeitpädagoginnen und Freizeitpädagogen hinsichtlich des Betreuungsteiles mit den Erziehungsberechtigten einerseits sowie hinsichtlich der Lernzeiten mit den Lehrerinnen und Lehrern des Unterrichtsteiles andererseits kommt besondere Bedeutung zu.

Die gegenstandsbezogene Lernzeit umfasst drei Wochenstunden (sofern gemäß Abschnitt 2.8. letzter Absatz schulautonom keine andere Festlegung erfolgt), wobei nicht mehrere Stunden an einem Tag vorgesehen werden sollten. Die Lernzeit dient der Festigung und Förderung der Unterrichtsarbeit, nicht jedoch der Erarbeitung neuer Lerninhalte.

Die individuelle Lernzeit umfasst vier Wochenstunden (sofern gemäß Abschnitt 2.8. letzter Absatz schulautonom keine andere Festlegung erfolgt).

2.8. Schulautonome Lehrplanbestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts, der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfssituation in der Schule an einem bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung.

Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartnerschaft insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Gesamtkonzeptes (Schulprofil).

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben auf die zur Verfügung stehenden Lehrkräfteressourcen und auf die räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule Bedacht zu nehmen.

Die alternativen Pflichtgegenstände sind zu Fachbereichen zusammenzufassen, wenn es die räumlichen Gegebenheiten zulassen.

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können Fachbereiche kombiniert oder auch in Form einer Differenzierung klassen- und/oder schulübergreifend geführt werden.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen sind auf das allgemeinbildende, das berufsorientierende und das berufsgrundbildende Ausbildungsziel des Berufsvorbereitungsjahres abzustimmen.

Schulautonom kann auch ein im Lehrplan nicht enthaltener Fachbereich angeboten werden.

Bemerkungen zur Stundentafel und Rahmenvorgaben

  1. Ziffer eins
    Durch schulautonome Bestimmungen kann im vorgegebenen Rahmen (siehe Ermächtigung für schulautonome Bestimmungen) die Wochenstundenanzahl bei jedem Pflichtgegenstand (ausgenommen Religion) erhöht oder verringert werden. Im Ausmaß von schulautonom festgelegten Reduktionen können auch zusätzliche Pflichtgegenstände im Höchstausmaß von 5 Wochenstunden und im berufspraktischen Bereich alternative Pflichtgegenstände im Höchstausmaß von 14 Wochenstunden vorgesehen werden.
  2. Ziffer 2
    Aus pädagogischen oder organisatorischen Gründen kann ein Pflichtgegenstand geteilt werden oder mit einem bezüglich Fachgebiet und Methodik verwandten Pflichtgegenstand als zusammengefasster Pflichtgegenstand geführt werden. Aus der neuen Bezeichnung müssen die Bezeichnungen der lehrplanmäßig festgelegten Pflichtgegenstände hervorgehen.
  3. Ziffer 3
    Ferner sind durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Differenzierungsmaßnahmen und spezielle Förderprogramme festzulegen.
  4. Ziffer 4
    Des Weiteren können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen eine verbindliche Übung, zusätzliche Freigegenstände und unverbindliche Übungen, Abweichungen vom Förderunterrichtsangebot, ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen und unverbindlichen Übungen sowie eine nähere Bezeichnung der unverbindlichen Übung „Interessens- und Begabungsförderung, Bewegung und Sport“ festgelegt werden.
  5. Ziffer 5
    Soweit in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen die Unterrichtsgegenstandsbezeichnung sowie das Stundenausmaß, die Bildungs- und Lehraufgaben, den Lehrstoff sowie die Didaktische Grundsätze zu enthalten.
  6. Ziffer 6
    Im Wege schulautonomer Lehrplanbestimmungen können einzelne Unterrichtsgegenstände auch in Kursform über einen Teil des Schuljahres geführt werden. Stundenplanmäßige Blockungen der Wochenstunden sind in allen Unterrichtsgegenständen aus pädagogischen Gründen im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten zulässig.
  7. Ziffer 7
    Freigegenstände und unverbindliche Übungen können in verschiedenen organisatorischen Formen (zB Kurse, Projekte, klassenübergreifend) geführt werden. Die unverbindliche Übung „Interessen- und Begabungsförderung, Bewegung und Sport“ kann im Rahmen eines Gesamtstundenausmaßes von bis zu 80 Unterrichtsstunden auch kursmäßig über einen Teil des Schuljahres geführt werden. Diese unverbindliche Übung kann auch integriert in andere Unterrichtsgegenstände geführt werden.

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der gegenstandsbezogenen und der individuellen Lernzeit unter Bedachtnahme auf pädagogische, räumliche und ausstattungsmäßige Gegebenheiten entsprechend der nachfolgenden Tabelle festgesetzt werden:

Lernzeiten

Wochenstunde(n)

Gegenstandsbezogene Lernzeit

0

1

2

3

4

5

Individuelle Lernzeit

10

8

6

4

2

0

Schulautonomer Fachbereich

Falls die berufliche Interessenslage einer genügend großen Gruppe von Schülerinnen und Schülern andere als die im Lehrplan vorgesehenen Fachbereiche erfordert, können im Lehrplan angeführte Unterrichtsgegenstände und im genannten Ausmaß (siehe Stundentafel) auch zusätzliche alternative Pflichtgegenstände zu einem schulautonomen Fachbereich zusammengefasst werden.

Die Fachbereichsbezeichnung muss den inhaltlichen Schwerpunkt des Fachbereiches wiedergeben.

3. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Unterricht geht von den Erfahrungen, dem Entwicklungs- und Bildungsstand und der persönlichen Lebenssituation der Schülerinnen und Schüler aus.

Für die Auswahl und Gewichtung der Lehrinhalte sowie die Gestaltung der Arbeitsweisen, insbesondere durch handlungsorientierten Unterricht, sind sowohl die Interessen und Fähigkeiten als auch die Anwendbarkeit auf die künftige berufliche und private Lebenssituation der Jugendlichen maßgeblich, so dass die erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhaltensweisen ein möglichst breites Spektrum von beruflichen und schulischen Möglichkeiten eröffnen.

Bei der Verwirklichung des Lehrplans und zum Erwerb der individuell am besten zu nützenden Lerntechniken sind abwechslungsreiche Arbeits-, Interaktions- und Unterrichtsformen anzuwenden, wie auch verschiedene Unterrichtsmittel und in besonderer Weise neue elektronische Medien zweckmäßig einzusetzen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen zum zielführenden Fragen und Forschen ermuntert werden. Der Einsatz zeitgemäßer datenverarbeitender Medien soll lernunterstützend verwendet werden und die Informationsbeschaffung in vielfältiger Form ermöglichen.

Die Entwicklung und Förderung von Schlüsselqualifikationen und Kompetenzen gehören zu den Hauptanliegen des Berufsvorbereitungsjahres.

Die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfordern die Berücksichtigung von Veränderungen und Neuerungen in der Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur sowie von fachlichen Entwicklungen. Der Unterricht soll auf Besonderheiten und aktuelle Gegebenheiten in der Region eingehen und ist möglichst fächerübergreifend und vernetzt auszurichten.

Der Pflege eines angemessenen Kommunikationsverhaltens ist in allen Unterrichtsgegenständen Aufmerksamkeit zu schenken.

Durch vielfältige Wiederholung ist der Unterrichtsertrag dauerhaft zu festigen.

Im Rahmen von Schulveranstaltungen wie Exkursionen und Lehrausgängen, Berufspraktischen Tagen sowie im Rahmen von Unterricht an außerschulischen Lernorten wird die Einsicht in fachlich-technische und betrieblich-organisatorische Zusammenhänge sowie in soziale Beziehungen und persönliche Befindlichkeiten in der Arbeitswelt gefördert.

3.1. Technischer Bereich

Die Auswahl der Inhalte soll sich an den Fähigkeiten und Neigungen der Schülerinnen und Schüler sowie an den wirtschaftlichen Voraussetzungen in der Region orientieren. Dabei ist auf die Vielseitigkeit der Verwendung verschiedenster Materialien und auf die Anwendung entsprechender Techniken besonderes Augenmerk zu legen.

Um möglichst breit gefächerte Grundkenntnisse zu erwerben, sollte das Zeitausmaß für den Umgang mit ausgewählten Materialien und Arbeitstechniken flexibel gestaltet werden. Ein projektartiges Verknüpfen der Werkstoffe und Arbeitstechniken ist anzustreben. Der Lehrerin und dem Lehrer ist es überlassen, aus den angeführten Inhalten eine Auswahl zu treffen und durch Anwendung schulautonomer Lehrplanbestimmungen andere Inhalte bezüglich Materialien und Techniken zu ergänzen.

3.2. Wirtschaftlicher Bereich

Der Schwerpunkt liegt beim praktischen Handeln, die notwendigen fachkundlichen Informationen fließen parallel dazu ein. Die inhaltliche Ausrichtung orientiert sich am Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler, an ihren praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie den absehbaren beruflichen Möglichkeiten.

3.3. Fachbereich Dienstleistung/Tourismus

Praktische und handlungsorientierte Arbeitsweisen sollen eine möglichst verständliche Aufarbeitung von fachtheoretischen Themen ermöglichen.

Regionale Aspekte und die Interessen der Schülerinnen und Schüler sind zu berücksichtigen.

Die Lehrstoffauswahl ist nach den beruflichen Interessen der Schülerinnen und Schüler den Berufsfeldern von Dienstleistungsberufen und Tourismusberufen zu entnehmen und unter Berücksichtigung aktueller Daten und Technologien – allenfalls auch in Zusammenarbeit mit anderen Bildungseinrichtungen – zu bearbeiten.

3.4. Aufgaben, Prinzipien und Ziele sonderpädagogischer Förderung

Sonderpädagogische Förderung verwirklicht das Recht der Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf eine ihren individuellen Möglichkeiten entsprechende Bildung und Erziehung mit dem Ziel schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbstständiger Lebensgestaltung. Sie orientiert sich an der jeweiligen individuellen und sozialen Situation und schließt die persönlichkeits- und entwicklungsorientierte Vorbereitung auf zukünftige Berufs- und Lebenssituationen ein.

Sie erfordert die Gestaltung von Lernumwelten, die Schülerinnen und Schülern – ausgehend von deren Fähigkeiten und Stärken – die Aneignung von Lerninhalten, Schlüsselqualifikationen (zB Arbeitshaltung, Zuverlässigkeit, Respekt vor Menschen sowie achtsamer Umgang mit Material und Maschinen) und Kompetenzen ermöglicht.

Zur sonderpädagogischen Förderung gehören über den Unterricht hinaus Unterstützungs- und Beratungsangebote im schulischen Umfeld und die Kooperation mit allen am Bildungs- und Erziehungsprozess beteiligten Personen, Institutionen, Einrichtungen und Vereinen (Übergang Schule – Beruf).

Schülerinnen und Schüler müssen unterstützt werden, sich auf aktive, kreative und kooperative Weise Lerninhalte anzueignen. Sie benötigen entsprechende Kompetenzen, um Unterrichtsinhalte zu begreifen, zu behalten und anzuwenden. Sie sind daher mit Arbeitsformen und Lernstrategien vertraut zu machen, die ein selbstständiges Arbeiten, Handeln und Üben ermöglichen.

Lehrerinnen und Lehrer begleiten, helfen, motivieren und sind Ansprechpartnerin und -partner. Sie bieten geeignete Möglichkeiten zum Lernen an, schaffen neue Lernsituationen, setzen Vertrauen in das Können und in die Leistungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler, gewähren Zeit und lassen auch Fehler als Chance für neue Einsichten und Lernprozesse zu.

Arbeiten und Üben in therapeutischer und funktioneller Absicht ist unverzichtbar und ein wesentlicher Bestandteil der sonderpädagogischen Förderung. Diese Übungen verstehen sich als ein durchgängiges Prinzip sonderpädagogischer Förderung im Unterricht, welches zu einer positiven Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit der Schülerinnen und Schüler beitragen soll. Insbesondere können durch diese Übungen die Aufmerksamkeit, Konzentration, Gedächtnistraining und Wahrnehmung sowie die motorische und soziale Entwicklung unterstützt werden.

Die Arbeit mit individuellen Förderplänen dient der besonderen Förderung der Schülerinnen und Schüler. Die Unterrichtsthemen sind mit den in den Individuellen Förderplänen beschriebenen Methoden zu erarbeiten. Ziel ist es, das individuelle Entwicklungspotenzial der Schülerinnen und Schüler auszuschöpfen.

4. STUNDENTAFELN

4.1. Stundentafeln für die Allgemeine Sonderschule

(Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

4.1.1. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

 

Wochenstunden

A. Pflichtgegenstände

 

Religion

2

Berufsorientierung und Lebenskunde

2

Politische Bildung und Wirtschaftskunde

2

Deutsch

4

Mathematik

4

Naturkunde, Ökologie und Gesundheitslehre

1

Musisch-kreatives Gestalten

1

Ernährung und Haushalt

1

Bewegung und Sport

2

Zwischensumme

19

   

B. Alternative Pflichtgegenstände/Fachbereiche

 

B.1. Technischer Bereich

10

Technisches Seminar

1

Technisches Zeichnen

1

Fachkunde

1

Werkstätte

7

   

B.2. Wirtschaftlicher Bereich

10

Betriebswirtschaftliches Seminar

2

Buchführung

2

Textverarbeitung

2

Fachpraktische Übungen

4

   

B.3. Dienstleistungen/Tourismus

10

Human-kreatives Seminar

2

Buchführung

1

Textverarbeitung

1

Ernährung, Küchenführung, Service

4

Kreatives Gestalten

2

   

C. Verbindliche Übung

 

Lebende Fremdsprache

1

Gesamtwochenstundenzahl

30

   

D. Freigegenstände

 

Lebende Fremdsprache

2

Angewandte Informatik

2

Muttersprachlicher Unterricht

3

Kommunikation und Werbung

2

Textiles Werken

2

Erweiterte Gesundheitserziehung

2

   

E. Unverbindliche Übungen

 

Interessens- und Begabungsförderung

2

Bewegung und Sport

2

Muttersprachlicher Unterricht

3

Verkehrserziehung

1

   

F. Förderunterricht

bis zu 80 pro Jahr

4.1.2. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen

 

Wochenstunden

A. Pflichtgegenstände

 

Religion

2

Berufsorientierung und Lebenskunde

2-3

Politische Bildung und Wirtschaftskunde

1-3

Deutsch

3-5

Mathematik

3-5

Naturkunde, Ökologie und Gesundheitslehre

1-3

Musisch-kreatives Gestalten

1-2

Ernährung und Haushalt

1-2

Bewegung und Sport

1-3

Zwischensumme

19-21

   

B. Alternative Pflichtgegenstände/Fachbereiche

 

B.1. Technischer Bereich

0-14

Technisches Seminar

1-3

Technisches Zeichnen

1-2

Fachkunde

1-2

Werkstätte

6-8

   

B.2. Wirtschaftlicher Bereich

0-14

Betriebswirtschaftliches Seminar

2-4

Buchführung

2-4

Textverarbeitung

2-4

Fachpraktische Übungen

3-6

   

B.3. Dienstleistungen/Tourismus

0-14

Human-kreatives Seminar

2-4

Buchführung

1-3

Textverarbeitung

1-3

Ernährung, Küchenführung, Service

3-5

Kreatives Gestalten

1-4

   

C. Verbindliche Übung

 

Lebende Fremdsprache

1-4

Gesamtwochenstundenzahl

30

   

D. Freigegenstände

 

Lebende Fremdsprache

0-4

Angewandte Informatik

0-4

Muttersprachlicher Unterricht

0-4

Erweiterte Gesundheitserziehung

0-4

Kommunikation und Werbung

0-4

   

E. Unverbindliche Übungen

 

Interessens- und Begabungsförderung

0-4

Bewegung und Sport

0-4

Muttersprachlicher Unterricht

0-4

Verkehrserziehung

0-4

   

F. Förderunterricht

bis zu 80 pro Jahr

4.2. Stundentafeln für die Sonderschule für gehörlose Kinder

(Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

4.2.1. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

 

Wochenstunden

A. Pflichtgegenstände

 

Religion

2

Berufsorientierung und Lebenskunde

2

Politische Bildung und Wirtschaftskunde

2

Deutsch

4

Grundlagen berufsspezifischer Anwenderprogramme

2

Mathematik

4

Naturkunde, Ökologie und Gesundheitslehre

1

Musisch-kreatives Gestalten

2

Ernährung und Haushalt

1

Bewegung und Sport

2

Zwischensumme

22

   

B. Alternative Pflichtgegenstände/Fachbereiche

 

B.1. Technischer Bereich

 

Werkstätte und Fachkunde

10

   

B.2. Wirtschaftlicher Bereich

 

Praktische Übungen und Fachkunde

10

   

B.3. Dienstleistungen/Tourismus

 

Praktische Übungen und Fachkunde

10

   

C. Verbindliche Übung

 

Lebende Fremdsprache

1

Gesamtwochenstundenzahl

33

   

D. Freigegenstände

 

Lebende Fremdsprache

2

Angewandte Informatik

2

Gebärdensprachpflege

3

   

E. Unverbindliche Übungen

 

Interessens- und Begabungsförderung

2

Verkehrserziehung

1

   

F. Förderunterricht

bis zu 80 pro Jahr

4.2.2.Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen

 

Wochenstunden

A. Pflichtgegenstände

 

Religion

2

Berufsorientierung und Lebenskunde

1-3

Politische Bildung und Wirtschaftskunde

2-3

Deutsch

3-5

Grundlagen berufsspezifischer Anwenderprogramme

1-4

Mathematik

3-5

Naturkunde, Ökologie und Gesundheitslehre

1-3

Musisch-kreatives Gestalten

1-3

Ernährung und Haushalt

1-3

Bewegung und Sport

1-5

Zwischensumme

18-23

   

B. Alternative Pflichtgegenstände/Fachbereiche

 

B.1. Technischer Bereich

 

Werkstätte und Fachkunde

0-14

   

B.2. Wirtschaftlicher Bereich

 

Praktische Übungen und Fachkunde

0-14

   

B.3. Dienstleistungen/Tourismus

 

Praktische Übungen und Fachkunde

0-14

   

C. Verbindliche Übung

 

Lebende Fremdsprache

1-3

Gesamtwochenstundenzahl

33

   

D. Freigegenstände

 

Lebende Fremdsprache

0-3

Angewandte Informatik

0-4

Gebärdensprachpflege

0-4

   

E. Unverbindliche Übungen

 

Interessens- und Begabungsförderung

0-4

Verkehrserziehung

0-4

   

F. Förderunterricht

bis zu 80 pro Jahr

4.3.Stundentafeln für die Sonderschule für blinde Kinder

(Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

4.3.1. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

 

Wochenstunden

A. Pflichtgegenstände

 

Religion

2

Berufsorientierung und Lebenskunde

2

Politische Bildung und Wirtschaftskunde

2

Deutsch

3

Blindenschriftsysteme

1

Informationstechnische Grundbildung und Textverarbeitung

2

Mathematik

4

Naturkunde, Ökologie und Gesundheitslehre

1

Musisch-kreatives Gestalten

1

Ernährung und Haushalt

1

Bewegung und Sport

2

Zwischensumme

21

   

B. Alternative Pflichtgegenstände/Fachbereiche

 

B.1. Technischer Bereich

 

Werkstätte und Fachkunde

10

   

B.2. Wirtschaftlicher Bereich

 

Fachpraktische Übungen und Fachkunde

10

   

B.3. Dienstleistungen/Tourismus

 

Praktische Übungen und Fachkunde

10

   

C. Verbindliche Übung

 

Lebende Fremdsprache

1

Gesamtwochenstundenzahl

32

   

D. Freigegenstände

 

Lebende Fremdsprache

2

Muttersprachlicher Unterricht

3

   

E. Unverbindliche Übungen

 

Einführung in den Gebrauch von Hilfsmitteln für sehbehinderte Menschen

1

Lebenspraktische Fertigkeiten

1

Orientierung und Mobilität

1

Musikalisch – rhythmische Bildung

1

Interessens- und Begabungsförderung

2

   

F. Förderunterricht

bis zu 80 pro Jahr

4.3.2. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

 

Wochenstunden

A. Pflichtgegenstände

 

Religion

2

Berufsorientierung und Lebenskunde

1-3

Politische Bildung und Wirtschaftskunde

2-3

Deutsch

3-5

Blindenschriftsysteme

1-3

Informationstechnische Grundbildung und Textverarbeitung

1-4

Mathematik

3-5

Naturkunde, Ökologie und Gesundheitslehre

1-3

Musisch-kreatives Gestalten

1-3

Ernährung und Haushalt

1-2

Bewegung und Sport

1-5

Zwischensumme

18-22

   

B. Alternative Pflichtgegenstände/Fachbereiche

 

B.1. Technischer Bereich

 

Werkstätte und Fachkunde

0-14

   

B.2. Wirtschaftlicher Bereich

 

Praktische Übungen und Fachkunde

0-14

   

B.3. Dienstleistungen/Tourismus

 

Praktische Übungen und Fachkunde

0-14

   

C. Verbindliche Übung

 

Lebende Fremdsprache

1-3

Gesamtwochenstundenzahl

32

   

D. Freigegenstände

 

Lebende Fremdsprache

0-3

Angewandte Informatik

0-4

Muttersprachlicher Unterricht

0-4

   

E. Unverbindliche Übungen

 

Einführung in den Gebrauch von Hilfsmitteln für sehbehinderte Menschen

0-2

Lebenspraktische Fertigkeiten

0-3

Orientierung und Mobilität

0-3

Musikalisch – rhythmische Bildung

0-2

Bewegung und Sport

0-3

Interessens- und Begabungsförderung

0-4

   

F. Förderunterricht

bis zu 80 pro Jahr

4.4. Bemerkungen zu den Stundentafeln für die Allgemeine Sonderschule, die Sonderschule für gehörlose Kinder und für die Sonderschule für blinde Kinder

Unterrichtsgegenstände mit weniger als 2 Wochenstunden können in größeren Einheiten geblockt geführt werden.

Alternative Pflichtgegenstände/Fachbereiche:

Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann nach Maßgabe der Begabungen, Voraussetzungen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler sowie der organisatorischen Begebenheiten nach Ablauf der Orientierungsphase Abweichungen vorsehen, wobei die Gesamtsumme der Wochenstunden in einem Fachbereich jedenfalls 10 Wochenstunden zu betragen hat.

Lebende Fremdsprache:

Die unterrichtete Fremdsprache ist in Klammer einzusetzen.

Unverbindliche Übungen und Freigegenstände:

Das Angebot stellt in der Regel eine Vertiefung oder Ergänzung eines Pflichtgegenstandes oder einer verbindlichen Übung dar und soll so ausgewogen und breit sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl entsprechend ihrer Interessen, Neigungen und speziellen Bedürfnisse vorfinden. Auf eine geeignete Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Ebenso können zusätzliche unverbindliche Übungen im Hinblick auf die besonderen Bedürfnisse, Interessen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden.

5. STUNDENTAFEL FÜR DIE SONDERERZIEHUNGSSCHULE

Siehe die Stundentafel der Allgemeinen Sonderschule, Abschnitt 4.1.

6. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtgesetzes)

Siehe die Bekanntmachungen

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 364 aus 2001, bezüglich des Katholischen Religionsunterrichts,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 479 aus 2001, bezüglich des Evangelischen Religionsunterrichts,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 365 aus 2001, bezüglich des Neuapostolischen Religionsunterrichts,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 194 aus 2014, bezüglich des freikirchlichen Religionsunterrichts,

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011, bezüglich des islamischen Religionsunterrichts.

7. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN, LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

7.1. ALLGEMEINE SONDERSCHULE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE Berufsorientierung und Lebenskunde Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Berufsorientierung:

Persönlichkeit und Beruf:

Reflexion des persönlichen Berufsfindungsprozesses:

Bedeutung und Bedingungen von Arbeit:

Ausbildungsmöglichkeiten im Anschluss an die Schulpflicht:

Die Ausbildung im dualen System:

Lebenskunde:

Auseinandersetzung mit der eigenen Person:

Leben in der Gesellschaft:

Partnerschaft und Sexualität:

Didaktische Grundsätze:

Der Berufsorientierung und Lebenskunde kommt eine fächerübergreifende und vernetzende Funktion zu.

Der Unterricht baut auf die Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler auf. Er berücksichtigt generationsübergreifendes Lernen und bietet Anregungen zu sinnvoller Freizeitgestaltung. Die Beachtung von Anliegen und Befindlichkeiten einzelner Schülerinnen und Schüler, von Schülerinnen- und Schülergruppen sowie der Klassengemeinschaft und aktuellen Anlässe im Schulleben können der geeignete Ausgangspunkt für das Verfolgen der Bildungsziele sein.

Realbegegnungen unterstützen die Persönlichkeitsbildung und Berufsorientierung und sind wertvolle Hilfen für die Berufsentscheidung. Für Schülerinnen und Schüler, die noch zu keiner Entscheidung im Hinblick auf ihre Berufs- und Bildungswahl gekommen sind, sollen begleitende Maßnahmen zur persönlichen Beratung und Betreuung gesetzt werden.

Eine besondere Bedeutung kommt der Kooperation mit außerschulischen Institutionen (zB Jugendcoaching) sowie mit den Erziehungsberechtigten zu.

Politische Bildung und Wirtschaftskunde Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Politische Bildung:

Wirtschaftskunde:

Didaktische Grundsätze:

Kriterien für die Auswahl der Lehrinhalte und die Schwerpunktsetzungen können gegenwärtige Verhältnisse, tagespolitisch oder wirtschaftlich aktuelle sowie die Zukunft der Schülerinnen und Schüler betreffende Ereignisse sein. Für die Schülerinnen und Schüler soll durchschaubar werden, dass die Lehrinhalte in Beziehung zueinander stehen.

Auf einen altersgemäßen Überblick und Einblick in Zusammenhänge ist stets zu achten.

Informationen aus Medien sollen gezielt herangezogen werden, Vergleiche können zum kritischen Umgang mit diesen Informationen hinführen. Anhand von überschaubaren Beispielen soll ein kritisches Bewusstsein in Bezug auf gezielte Beeinflussung, Steuerung von Meinungen durch verschiedene Möglichkeiten der medialen Darstellung geweckt werden.

Deutsch Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Kompetenzen ausbauen, welche die persönliche und berufliche Entwicklung unterstützen und die Teilnahme, die Integration sowie die Mitgestaltung am kulturellen und öffentlichen Leben ermöglichen.

Die Schülerinnen und Schüler sind in ihrer sprachlichen Handlungsfähigkeit, im Gesprächs- und Sozialverhalten sowie in der schriftlichen Kommunikation zu fördern. Damit sollen Kompetenzen erweitert werden, welche die persönliche und berufliche Entwicklung unterstützen und die Teilnahme, die Integration sowie die Mitgestaltung am kulturellen und öffentlichen Leben ermöglichen.

Der Unterricht im Bereich Textverarbeitung soll zur normgerechten Gestaltung von Schriftstücken mit dem Computer hinführen, wobei Standardfunktionen eines Textverarbeitungsprogramms unter Heranziehung von Inhalten des Lehrstoffbereiches Deutsch angewendet werden. Ausgehend von den individuellen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler soll eine möglichst effiziente Handhabung der Tastatur angestrebt werden.

Lehrstoff:

Verbale Kommunikation:

Schriftliche Kommunikation:

Lesen:

Schularbeiten:

Der Zeitrahmen für Schularbeiten beträgt im Lehrstoffbereich Deutsch zwei Stunden pro Semester, wobei innerhalb dieses Rahmens eine flexible Zeitaufteilung möglich ist.

Didaktische Grundsätze:

In diesem Bildungsbereich soll das Üben von mündlicher und schriftlicher Kommunikation in fächerübergreifenden Handlungszusammenhängen unter dem Aspekt der lebenspraktischen Umsetzung (Realbezug) und der Anbahnung einer Berufswahlreife erfolgen. Eine Förderung dieser kommunikativen Kompetenz kann durch Selbst- und Fremdreflexion, Rollenspiele, Visualisieren, Verbalisieren von Wünschen und Gefühlen usw. erfolgen.

Die exemplarische Erstellung verschiedener Textarten (zB Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bestellung) soll zu möglichst eigenständigem Einsatz durch die Schülerinnen und Schüler überleiten.

Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch sind entsprechend ihrer individuellen Deutschkenntnisse zu fördern.

Der Unterricht soll durch den verstärkten Einsatz persönlichkeitsbildender Maßnahmen (zB Aufbau einer Frustrationstoleranz, Hinführung zur größtmöglichen Teamfähigkeit und Flexibilität) die Schülerinnen und Schüler im Berufs- und Arbeitsfindungsprozess unterstützen. Informationen aus Medien sollen gezielt herangezogen werden, wobei Vergleiche unterschiedlicher Darstellungen zum kritischen Umgang mit diesen beitragen sollen.

In allen Lernbereichen sollen anwendungsorientierte Kenntnisse vermittelt und Möglichkeiten der neuen Kommunikations- und Informationstechniken unter Einsatz vielfältiger Medien genutzt werden.

Mathematik Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Wiederholung:

Sach- und Wirtschaftsrechnen:

Schularbeiten:

Der Zeitrahmen für Schularbeiten beträgt im Lehrstoffbereich Mathematik zwei Stunden pro Semester, wobei innerhalb dieses Rahmens eine flexible Zeitaufteilung möglich ist.

Didaktische Grundsätze:

Durch größtmögliche Differenzierung soll das individuelle Lernpotenzial der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden.

Die Interessens- und Leistungsdifferenzierung soll nicht nur auf Schwierigkeitsgrad, Auswahl und Menge der Lehrstoffinhalte bezogen werden, sondern vor allem durch die Art der Bearbeitung der im Lehrstoff angeführten Themen auf unterschiedlichem Niveau erfolgen.

Sach- und Wirtschaftsrechnen hat im Zusammenhang mit größeren Themenkreisen zu erfolgen.

Grundlegende Buchführungstechniken nach den so genannten „Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung” sind in dem Ausmaß zu vermitteln, wie es für den privaten Gebrauch, das Verständnis der Kostenrechnung und für die Vermittlung betriebswirtschaftlichen Grundwissens notwendig ist.

Einige umfassende Aufgabenstellungen aus dem Interessensbereich der Schülerinnen und Schüler sollen projektartig und nach Möglichkeit fächerübergreifend selbständig bearbeitet werden, wobei auch Freude an kreativen Lösungsmöglichkeiten erlebt werden soll.

Durch geeignete Kontrollverfahren wie Kopfrechnen, Überschlagsrechnungen, Schätzen sollen Rechenergebnisse auf ihre Richtigkeit und ihren Sinn überprüft werden.

Der Taschenrechner sowie der Computer sind bei verschiedenartigen Aufgabenstellungen einzusetzen.

Anhand von Beispielen soll ein kritisches Bewusstsein in Bezug auf gezielte Beeinflussung durch verschiedene Möglichkeiten der Zahlendarstellung erreicht werden.

Naturkunde, Ökologie und Gesundheitslehre Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Naturkunde und Ökologie:

Elektrizität:

Verhältnis Mensch – Technik:

Wohnen:

Lebensräume:

Gesundheitslehre:

Didaktische Grundsätze:

Die Beziehung der Lehrinhalte zur Lebens- und Interessenswelt der Schülerinnen und Schüler erfolgt durch praktische Beispiele, aktuelle Lehrmittel, Anwendung zeitgemäßer Techniken und Experimenten.

Außerschulische Lernorte sind einzubeziehen.

Wo immer möglich, sollen handlungsorientierte bzw. projektbezogene Arbeitsweisen und Reflexion des eigenen Verhaltens zu Natur und Gesundheit zu tieferem Verständnis führen.

Musisch-kreatives Gestalten Bildungs- und Lehraufgabe:

Das musisch-kreative Gestalten führt zur Erkenntnis, dass die Auseinandersetzung mit vielfältigen bildnerischen und musikalischen Elementen das Leben bereichert und die Persönlichkeitsbildung fördert.

Die Schülerinnen und Schüler sollen:

Lehrstoff:

Didaktische Grundsätze:

Ein wichtiger Bestandteil der Unterrichtsgestaltung ist die aktive Einbeziehung von Künstlerinnen und Künstlern, Expertinnen und Experten sowie die Verbindung zum regionalen und überregionalen Kulturleben in und außerhalb der Schule.

Durch Projekte sind die Schülerinnen und Schüler zu künstlerischer Tätigkeit anzuregen und das Gemeinschaftserlebnis zu fördern. Lehrausgänge in Ausstellungen, Ateliers, Galerien, Museen bzw. Theater- und Konzertbesuche ermöglichen die Begegnung mit Originalen sowie den Dialog mit Fachleuten.

Ernährung und Haushalt Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Ernährung:

Lebensmittelkunde:

Getränke:

Küchenführung:

Gartenarbeit:

Service:

Didaktische Grundsätze:

Ernährungswissenschaftliche Erkenntnisse und Hygiene sind Fundament für die praktische Umsetzung in der Nahrungszubereitung und Küchenpraxis.

Erhebungen zu jahreszeitlichen Angeboten und den sich daraus ergebenden Preisschwankungen tragen zu kostenbewusstem Einkaufsverhalten bei.

Auf die gesetzlichen Bestimmungen wie Lebensmittelhygieneverordnung, der Frischfleisch- und Geflügelfleischhygiene-Verordnung ist im praktischen Unterricht besonderes Augenmerk zu richten.

Bewegung und Sport Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport soll einen wichtigen Beitrag zur ganzheitlichen Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler leisten. Zur Erfüllung dieser Aufgabe sind für die Schülerinnen und Schüler ausreichend und regelmäßig motorische Aktivitäten sicherzustellen.

Im Unterricht soll die Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz entwickelt und gefördert werden.

Die Schülerinnen und Schüler sollen vor allem

Lehrstoff:

Motorische Grundlagen:

Sportlich-wetteifernde Bewegungshandlungen:

Spielerische Bewegungshandlungen:

Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen:

Gesundheitsorientiert-ausgleichende Bewegungshandlungen:

Fachspezifische Informationen:

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht erfordert besondere Bemühungen, die Schülerinnen und Schüler bis zum Schulabschluss ausreichend zu befähigen und anzuregen, Bewegung, Spiel und Sport auch über die Schulzeit hinaus zu betreiben.

Die Unterrichtsverfahren und die Leistungsanforderungen sind besonders auf das motorische Entwicklungs- und Leistungsniveau abzustellen und der unterschiedliche Stand von Erfahrung und Können der Schülerinnen und Schüler ist so zu berücksichtigen, dass sich in der Folge möglichst eine lebenslange Bewegungsfreude entwickelt. Sinnvolle Kooperationen mit sportlich- und gesundheitsorientierten Freizeiteinrichtungen können sowohl den Unterricht wie auch das Freizeitverhalten der Jugendlichen nachhaltig bereichern.

Mit den Lehrinhalten soll nicht nur der motorische Bereich angesprochen werden, sondern über einen argumentierenden Unterricht auch der affektive, soziale und kognitive Anteil im sportlichen Handeln berücksichtigt werden. Je nach den Interessen und Bedürfnissen der Jugendlichen kann eine Schwerpunktsetzung im Lehrstoff erfolgen (zB Trendsportarten, Pflege lokaler und historischer Bewegungskultur).

Durch das Bilden schwerpunktmäßiger Gruppen (auch klassenübergreifend) für bestimmte Bewegungsformen auch über längere Zeit hinweg kann den Interessen der Schülerinnen und Schüler besser entsprochen werden und damit ein Beitrag zum Bewusst machen lebensbegleitenden Sporttreibens erfolgen.

Querverbindungen zu anderen Gegenständen sind anzustreben; fachbezogener Projektunterricht und fächerübergreifender Projektunterricht können vor allem im Rahmen von bewegungserziehlichen Schulveranstaltungen motivierend wirken.

Als eine mögliche Motivation zum sportlichen Handeln sind Wettkämpfe und Wettspiele (innerhalb der Klasse, innerhalb der Schule, mit anderen Schulen und im außerschulischen Sport) sowie der Erwerb von Leistungsabzeichen zu fördern.

Inhalte und Organisation des Unterrichtes sollen nicht nur von den Rahmenbedingungen am jeweiligen Schulstandort abhängen. Insbesondere eröffnet die Einbeziehung von Schulveranstaltungen und/oder von Kooperationen mit außerschulischen Partnerinnen und Partnern die angestrebte Vielfalt der Unterrichtsangebote.

Im Unterricht ist zu jeder Zeit ein höchstmögliches Maß an Sicherheit der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten sowie auf die individuellen Entwicklungs- und Leistungsmöglichkeiten zu achten.

B. ALTERNATIVE PFLICHTGEGENSTÄNDE/FACHBEREICHE

B.1. Technischer Bereich

Technisches Seminar Fachbereiche HOLZ, BAU Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Angewandte Physik:

Angewandte Chemie und Umwelttechnik:

Didaktische Grundsätze:

Die Auswahl der Inhalte soll sich an den Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler orientieren. Dabei ist auf die Vielseitigkeit der Verwendung verschiedenster Materialien und auf die Anwendung entsprechender Techniken besonderes Augenmerk zu legen.

Um möglichst breit gefächerte Grundkenntnisse zu erwerben, sollte das Zeitausmaß für den Umgang mit ausgewählten Materialien und Arbeitstechniken flexibel gestaltet werden. Ein projektartiges Verknüpfen der Werkstoffe und Arbeitstechniken ist anzustreben.

Querverbindungen zu den Fachgegenständen Naturkunde und Ökologie, Gesundheitslehre, Mathematik und den anderen Gegenständen des Fachbereiches sollen aufbauend genützt werden. Der aufbauende Charakter des Unterrichtsgegenstandes verlangt eine ständige Festigung und Vertiefung bereits gewonnener Erkenntnisse.

Physikalische und chemische Grundkenntnisse erlauben einen schlüssigen Übergang zu Mechanik und Grundlagen der Elektrotechnik. Graphische und rechnerische Lösungsmethoden sollen angewandt werden.

Besonderer Wert ist auf das selbständige Durchführen und Dokumentieren von einfachen Laborübungen zu legen. Nach Möglichkeit soll computerunterstütztes Lernen mit geeigneter Software für Computermessmethoden, Simulationen, Datenerfassung und Auswertung, Erstellen von Diagrammen und Tabellen sowie der Einsatz von Messgeräten und Bauteilen die Lehrinhalte veranschaulichen. Technische Anschauungsmittel und die Betrachtung einfacher mechanischer Alltagsgegenstände erleichtern das Verständnis für Zusammenhänge und Wirkungen.

Fachbereich METALL Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Angewandte Physik:

Angewandte Chemie und Umwelttechnik:

Grundlagen der Mechanik:

Grundlagen der Statik:

Reibung:

Festigkeitslehre:

Didaktische Grundsätze:

Die Auswahl der Inhalte soll sich an den Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler orientieren. Dabei ist auf die Vielseitigkeit der Verwendung verschiedenster Materialien und auf die Anwendung entsprechender Techniken besonderes Augenmerk zu legen.

Um möglichst breit gefächerte Grundkenntnisse zu erwerben, sollte das Zeitausmaß für den Umgang mit ausgewählten Materialien und Arbeitstechniken flexibel gestaltet werden. Ein projektartiges Verknüpfen der Werkstoffe und Arbeitstechniken ist anzustreben.

Querverbindungen zu den Fachgegenständen Naturkunde und Ökologie, Gesundheitslehre, Mathematik und den anderen Gegenständen des Fachbereiches sollen aufbauend genützt werden. Der aufbauende Charakter des Unterrichtsgegenstandes verlangt eine ständige Festigung und Vertiefung bereits gewonnener Erkenntnisse.

Physikalische und chemische Grundkenntnisse erlauben einen schlüssigen Übergang zu Mechanik und Grundlagen der Elektrotechnik. Graphische und rechnerische Lösungsmethoden sollen angewandt werden.

Besonderer Wert ist auf das selbständige Durchführen und Dokumentieren von einfachen Laborübungen zu legen. Nach Möglichkeit soll computerunterstütztes Lernen mit geeigneter Software für Computermessmethoden, Simulationen, Datenerfassung und Auswertung, Erstellen von Diagrammen und Tabellen sowie der Einsatz von Messgeräten und Bauteilen die Lehrinhalte veranschaulichen. Technische Anschauungsmittel und die Betrachtung einfacher mechanischer Alltagsgegenstände erleichtern das Verständnis für Zusammenhänge und Wirkungen.

Fachbereich ELEKTRO Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen:

Lehrstoff:

Angewandte Physik:

Angewandte Chemie und Umwelttechnik:

Grundlagen der Elektrotechnik:

Elektrochemie:

Didaktische Grundsätze:

Die Auswahl der Inhalte soll sich an den Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler orientieren. Dabei ist auf die Vielseitigkeit der Verwendung verschiedenster Materialien und auf die Anwendung entsprechender Techniken besonderes Augenmerk zu legen.

Um möglichst breit gefächerte Grundkenntnisse zu erwerben, sollte das Zeitausmaß für den Umgang mit ausgewählten Materialien und Arbeitstechniken flexibel gestaltet werden. Ein projektartiges Verknüpfen der Werkstoffe und Arbeitstechniken ist anzustreben.

Querverbindungen zu den Fachgegenständen Naturkunde und Ökologie, Gesundheitslehre, Mathematik und den anderen Gegenständen des Fachbereiches sollen aufbauend genützt werden. Der aufbauende Charakter des Unterrichtsgegenstandes verlangt eine ständige Festigung und Vertiefung bereits gewonnener Erkenntnisse.

Physikalische und chemische Grundkenntnisse erlauben einen schlüssigen Übergang zu Mechanik und Grundlagen der Elektrotechnik. Graphische und rechnerische Lösungsmethoden sollen angewandt werden.

Besonderer Wert ist auf das selbständige Durchführen und Dokumentieren von einfachen Laborübungen zu legen. Nach Möglichkeit soll computerunterstütztes Lernen mit geeigneter Software für Computermessmethoden, Simulationen, Datenerfassung und Auswertung, Erstellen von Diagrammen und Tabellen sowie der Einsatz von Messgeräten und Bauteilen die Lehrinhalte veranschaulichen. Technische Anschauungsmittel und die Betrachtung einfacher mechanischer Alltagsgegenstände erleichtern das Verständnis für Zusammenhänge und Wirkungen.

Technisches Zeichnen Fachbereiche HOLZ, BAU Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Darstellende Geometrie:

Freihandzeichnen:

Didaktische Grundsätze:

Durch das Lesen von Zeichnungen und die Einsicht in die Herstellung der Werkstücke soll der Schülerin und dem Schüler das Verständnis für Zusammenhänge vermittelt werden. Auf genaue Ausführung und normgerechte Bemaßung im Hinblick auf die Fertigung von Werkstücken ist besonderes Augenmerk zu legen.

Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Modelle, Bilder, Filme und den Einsatz von einfachen Grafik- und Konstruktionsprogrammen am Computer sowie durch Exkursionen und Lehrausgänge gefördert.

Persönliche Gestaltungsideen der Schülerinnen und Schüler und deren Umsetzung in fachgerechte Konstruktion sollen gefördert werden. Die Schulung des räumlichen Vorstellungsvermögens sowie die Umsetzung von Technischen Zeichnungen in reale Ausführungen soll auch durch Realbegegnungen unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften unterstützt werden.

Fachbereiche METALL, ELEKTRO Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Didaktische Grundsätze:

Die Auswahl der Inhalte soll sich an den Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler orientieren. Dabei ist auf die Vielseitigkeit der Verwendung verschiedenster Materialien und auf die Anwendung entsprechender Techniken besonderes Augenmerk zu legen.

Um möglichst breit gefächerte Grundkenntnisse zu erwerben, sollte das Zeitausmaß für den Umgang mit ausgewählten Materialien und Arbeitstechniken flexibel gestaltet werden. Ein projektartiges Verknüpfen der Werkstoffe und Arbeitstechniken ist anzustreben.

Querverbindungen zu den Fachgegenständen Naturkunde und Ökologie, Gesundheitslehre, Mathematik und den anderen Gegenständen des Fachbereiches sollen aufbauend genützt werden. Der aufbauende Charakter des Unterrichtsgegenstandes verlangt eine ständige Festigung und Vertiefung bereits gewonnener Erkenntnisse.

Physikalische und chemische Grundkenntnisse erlauben einen schlüssigen Übergang zu Mechanik und Grundlagen der Elektrotechnik. Graphische und rechnerische Lösungsmethoden sollen angewandt werden.

Besonderer Wert ist auf das selbständige Durchführen und Dokumentieren von einfachen Laborübungen zu legen. Nach Möglichkeit soll computerunterstütztes Lernen mit geeigneter Software für Computermessmethoden, Simulationen, Datenerfassung und Auswertung, Erstellen von Diagrammen und Tabellen sowie der Einsatz von Messgeräten und Bauteilen die Lehrinhalte veranschaulichen. Technische Anschauungsmittel und die Betrachtung einfacher mechanischer Alltagsgegenstände erleichtern das Verständnis für Zusammenhänge und Wirkungen.

Fachkunde Fachbereiche HOLZ, BAU Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Zusätzliche mögliche Inhalte für den Fachbereich HOLZ:

Zusätzliche mögliche Inhalte für den Fachbereich BAU:

Malerarbeiten:

Fliesenlegerarbeiten:

Didaktische Grundsätze:

Entsprechend den beruflichen Interessen der Schülerinnen und Schüler erfolgt eine Schwerpunktsetzung im Lehrstoff.

Der Fachgegenstand bildet die theoretische Basis für den Unterricht in Werkstätte. Dabei ist die Notwendigkeit umfassender theoretischer und sicherheitstechnischer Kenntnisse für jegliche praktische Umsetzung zu verdeutlichen. Eine angemessene Fachterminologie ist zu pflegen. Die Gewichtung der Lehrstoffauswahl nimmt auf die berufliche Interessenslage sowie auf die individuellen Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler und die Anwendbarkeit in der Praxis Bedacht.

Zweckmäßigerweise werden die physikalischen Vorkenntnisse und persönlichen praktischen Erfahrungen angesprochen und mit praktischen beruflichen Anwendungen in Zusammenhang gesetzt. Zur Abstimmung von Theorie und Praxis sind Querverbindungen und die zeitliche Abstimmung mit den Pflichtgegenständen Technisches Seminar und Werkstätte notwendig. Demonstrationen und Mitwirkung von außerschulischen Fachkräften sowie berufspraktische Tage oder/und dislozierter Unterricht in beruflichen Ausbildungseinrichtungen können die Praxisnähe fördern.

Fachbereiche METALL, ELEKTRO Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Messen, Prüfen und Anreißen:

Fertigungstechnik:

Werkstoffkunde:

Didaktische Grundsätze:

Entsprechend den beruflichen Interessen der Schülerinnen und Schüler erfolgt eine Schwerpunktsetzung im Lehrstoff.

Der Fachgegenstand bildet die theoretische Basis für den Unterricht in Werkstätte. Dabei ist die Notwendigkeit umfassender theoretischer und sicherheitstechnischer Kenntnisse für jegliche praktische Umsetzung zu verdeutlichen. Eine angemessene Fachterminologie ist zu pflegen. Die Gewichtung der Lehrstoffauswahl nimmt auf die berufliche Interessenslage sowie auf die individuellen Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler und die Anwendbarkeit in der Praxis Bedacht.

Zweckmäßigerweise werden die physikalischen Vorkenntnisse und persönlichen praktischen Erfahrungen angesprochen und mit praktischen beruflichen Anwendungen in Zusammenhang gesetzt. Zur Abstimmung von Theorie und Praxis sind Querverbindungen und die zeitliche Abstimmung mit den Pflichtgegenständen Technisches Seminar und Werkstätte notwendig. Demonstrationen und Mitwirkung von außerschulischen Fachkräften sowie berufspraktische Tage oder/und dislozierter Unterricht in beruflichen Ausbildungseinrichtungen können die Praxisnähe fördern.

Werkstätte Fachbereiche HOLZ, BAU Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Zusätzliche mögliche Inhalte für den Fachbereich HOLZ:

Zusätzliche mögliche Inhalte für den Fachbereich BAU (Schwerpunkte nach beruflichen Interessen und Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler):

Vermessungsarbeiten:

Maurerarbeiten:

Maler- und Anstreicherarbeiten:

Fliesenlegerarbeiten:

Didaktische Grundsätze:

Der Lehrstoff im Unterrichtsgegenstand Werkstätte beschreibt gemeinsame Grundfertigkeiten für die Fachbereiche HOLZ und BAU und Zusätze, die jeweils für einen Fachbereich gelten. Je nach den beruflichen Interessen, der Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler und den organisatorischen bzw. ausstattungsmäßigen Möglichkeiten erfolgt die Schwerpunktsetzung im Lehrstoff.

Eine zeitliche Koordinierung mit den Inhalten der Unterrichtsgegenstände des Fachbereiches insbesondere mit Fachkunde und Technischem Seminar ist anzustreben.

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schülerinnen und Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen vertraut gemacht werden. Dies gilt in besonderem Maße auch für Formen des dislozierten Unterrichts und im Zuge von berufspraktischen Tagen. Werkzeuge und Maschinen dürfen von Schülerinnen und Schülern nur nach genauer Unterweisung und Maßnahmen zur Unfallverhütung gehandhabt werden.

Am Beginn jeder Arbeit soll eine Planungsphase Material-, Werkzeug- und Zeitbedarf sowie die Arbeitsorganisation klären. Bei der Anfertigung von Werkstücken soll Werkstoffen bzw. Werkstoffkombinationen sowie Verfahren der Vorrang gegeben werden, die in der Arbeitswelt Verwendung finden.

Der Dokumentation und Reflexion über die durchgeführten Arbeiten dienen Besprechungen und geeignete Aufzeichnungen (zB Werkstättenbericht).

Sicherheit, Wirtschaftlichkeit, Genauigkeit und Sauberkeit bei der Arbeit sind im Unterricht ebenso anzustreben wie die Beachtung der Vorschriften über Unfallverhütung, Arbeitshygiene und Umweltschutz und ein ökologisch maßvoller und wirtschaftlich vertretbarer Einsatz von Energie.

Fachbereiche METALL, ELEKTRO Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Bohren:

Zusätzliche mögliche Inhalte für den Fachbereich METALL:

Zusätzliche mögliche Inhalte für den Fachbereich ELEKTRO:

Didaktische Grundsätze:

Der Lehrstoff im Unterrichtsgegenstand Werkstätte beschreibt gemeinsame Grundfertigkeiten für die Fachbereiche METALL und ELEKTRO und Zusätze, die jeweils für einen Fachbereich gelten. Je nach den beruflichen Interessen, der Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler und den organisatorischen bzw. ausstattungsmäßigen Möglichkeiten erfolgt durch die Fachlehrkraft die Schwerpunktsetzung im Lehrstoff.

Eine zeitliche Koordinierung mit den Inhalten der Unterrichtsgegenstände des Fachbereiches insbesondere mit Fachkunde und Technischem Seminar ist anzustreben.

Arbeiten im Bereich der Elektrotechnik dürfen grundsätzlich nur im spannungslosen Zustand, messtechnische Arbeiten durch Schülerinnen und Schüler nur im Niederspannungsbereich durchgeführt werden.

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schülerinnen und Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen vertraut gemacht werden. Dies gilt in besonderem Maße auch für Formen des dislozierten Unterrichts und im Zuge von berufspraktischen Tagen. Werkzeuge und Maschinen dürfen von Schülern nur nach genauer Unterweisung und Maßnahmen zur Unfallverhütung gehandhabt werden.

Am Beginn jeder Arbeit soll eine Planungsphase Material-, Werkzeug- und Zeitbedarf sowie die Arbeitsorganisation klären. Bei der Anfertigung von Werkstücken soll Werkstoffen bzw. Werkstoffkombinationen sowie Verfahren der Vorrang gegeben werden, die in der Arbeitswelt Verwendung finden.

Der Dokumentation und Reflexion über die durchgeführten Arbeiten dienen Besprechungen und geeignete Aufzeichnungen (zB Werkstättenbericht).

Sicherheit, Wirtschaftlichkeit, Genauigkeit und Sauberkeit bei der Arbeit sind im Unterricht ebenso anzustreben wie die Beachtung der Vorschriften über Unfallverhütung, Arbeitshygiene und Umweltschutz und ein ökologisch maßvoller und wirtschaftlich vertretbarer Einsatz von Energie.

B.2. Wirtschaftlicher Bereich

Betriebswirtschaftliches Seminar Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht soll handlungsorientiert und praxisorientiert organisiert werden. Die inhaltliche Ausrichtung orientiert sich an den Schülerinnen und Schülern, ihrem Entwicklungsstand, ihren praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten und den absehbaren beruflichen Möglichkeiten.

In der Praxis gebräuchliche Hilfsmittel und Drucksorten sollen nach Möglichkeit auch im Unterricht verwendet werden.

Die Schülerinnen und Schüler sollen zeitgemäße Informations- und Bürotechniken kennenlernen und Computer lernzielorientiert als Arbeitsmittel einsetzen.

Buchführung Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Organisation des betrieblichen Rechnungswesens in Klein- und Mittelbetrieben:

Geschäftsfälle:

Abschluss:

Wirtschaftsrechnen:

Didaktische Grundsätze:

Querverbindungen mit anderen Unterrichtsgegenständen – besonders mit den Pflichtgegenständen Mathematik und Politische Bildung und Wirtschaftskunde sowie den Unterrichtsgegenständen des Fachbereiches sollen gepflegt werden. Die im Gegenstand Mathematik vertieften Fertigkeiten wirtschaftlichen Rechnens sollen aufgegriffen und weiterentwickelt werden.

Die Führung von Büchern und Aufzeichnungen anhand von Belegen und unter Verwendung von Hilfsmitteln soll möglichst praxisnahe geübt werden. Einfache computerunterstützte Trainingsprogramme für Buchführungsaufgaben können den Unterricht bereichern.

Textverarbeitung Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Didaktische Grundsätze:

Auf die Einhaltung der Zehn-Finger-Tastschreibmethode und auf sorgfältige ÖNORM-gerechte Ausfertigung der Schriftstücke ist besonderer Wert zu legen.

Die Verwendung von Hilfsmitteln ist sinnvoll.

Fachpraktische Übungen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Einblicknahme in betriebliche Arbeitsprozesse; praktische Übungen an der Schule in den Anwendungsbereichen:

Umgang mit Medien:

Didaktische Grundsätze:

Im Vordergrund steht die konkrete Anwendung und Vertiefung der in den anderen Fachbereichsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten. Die Gewichtung und Auswahl von Schwerpunkten im Lehrstoff und verschiedene Formen der Differenzierung nehmen auf die berufliche Interessenslage der Schülerinnen und Schüler Bedacht. Teamfähigkeit, Kreativität, selbstständiges Denken und andere Schlüsselqualifikationen können durch Formen offenen Unterrichts gefördert werden. Projekte und büroähnliche bzw. übungsfirmenähnliche Arbeitsweisen unterstützen einen schülerzentrierten, fachübergreifenden und handlungsorientierten Unterricht. Übungen zu persönlichen Lern- und Entspannungstechniken können jederzeit bedarfsorientiert eingesetzt werden.

Berufspraktische Tage und dislozierter Unterricht in beruflichen Ausbildungseinrichtungen fördern die Realitätsnähe.

B.3. Dienstleistungen/Tourismus

Human-kreatives Seminar Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Tourismus:

Fachpraktische Übungen:

Umgang mit Medien:

Didaktische Grundsätze:

Die Gewichtung und Auswahl von Schwerpunkten im Lehrstoff und verschiedene Formen der Differenzierung nehmen auf die berufliche Interessenslage der Schülerinnen und Schüler und deren individuellen Fähigkeiten Bedacht.

Teamfähigkeit, Kreativität, selbständiges Denken und andere Schlüsselqualifikationen können durch Formen offenen Unterrichts gefördert werden. Projektartige Arbeitsweisen unterstützen einen schülerzentrierten, fachübergreifenden und handlungsorientierten Unterricht. Übungen zu persönlichen Lern- und Entspannungstechniken können jederzeit bedarfsorientiert eingesetzt werden.

Demonstrationen und Mitwirkung von außerschulischen Fachkräften sowie berufspraktische Tage oder/und dislozierter Unterricht in beruflichen Ausbildungseinrichtungen fördern die Praxisnähe. Für die Bewältigung der Situationen an außerschulischen Lernorten ist eine gründliche Vorbereitung und reflektierende Analyse unerlässlich.

Buchführung Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen:

Lehrstoff:

Organisation des betrieblichen Rechnungswesens in Klein- und Mittelbetrieben:

Geschäftsfälle:

Abschluss:

Wirtschaftsrechnen:

Didaktische Grundsätze:

Querverbindungen mit anderen Unterrichtsgegenständen – besonders mit den Pflichtgegenständen Mathematik und Politische Bildung und Wirtschaftskunde sowie den Unterrichtsgegenständen des Fachbereiches sollen gepflegt werden. Die im Gegenstand Mathematik vertieften Fertigkeiten wirtschaftlichen Rechnens sollen aufgegriffen und weiterentwickelt werden.

Die Führung von Büchern und Aufzeichnungen anhand von Belegen und unter Verwendung von Hilfsmitteln soll möglichst praxisnahe geübt werden. Einfache computerunterstützte Trainingsprogramme für Buchführungsaufgaben können den Unterricht bereichern.

Textverarbeitung Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Didaktische Grundsätze:

Auf die Einhaltung der Zehn-Finger-Tastschreibmethode und auf sorgfältige ÖNORM-gerechte Ausfertigung der Schriftstücke ist besonderer Wert zu legen.

Die Verwendung von Hilfsmitteln ist sinnvoll.

Ernährung, Küchenführung, Service Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Ernährung:

Lebensmittelkunde:

Getränke:

Service:

Didaktische Grundsätze:

Ernährungswissenschaftliche Erkenntnisse und Hygiene sind Fundament für die praktische Umsetzung in der Nahrungszubereitung und Küchenpraxis.

Erhebungen zu jahreszeitlichen Angeboten und den sich daraus ergebenden Preisschwankungen tragen zu kostenbewusstem Einkaufsverhalten bei.

Auf die gesetzlichen Bestimmungen wie Lebensmittelhygieneverordnung, der Frischfleisch- und Geflügelfleischhygiene-Verordnung ist im praktischen Unterricht besonderes Augenmerk zu richten.

Kreatives Gestalten Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Design:

Textiles Gestalten:

Didaktische Grundsätze:

Die Auswahl der angeführten Inhalte soll ausgehend von den Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler unter dem Aspekt der Förderung individueller Kreativität und persönlicher Ausdrucksfähigkeit, aber auch unter dem Aspekt des wirtschaftlichen Denkens und des Umweltbewusstseins erfolgen.

Die Vielfalt von Unterrichts- und Sozialformen sowie der Einsatz von Medien oder auch Exkursionen und der Besuch von Fachausstellungen soll Kreativität anregen.

Veranstaltungen, Feste und Projekte bilden Anlässe für kreatives Gestalten.

C. VERBINDLICHE ÜBUNG Lebende Fremdsprache Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen sich in Alltagssituationen verständigen können. Durch die Fähigkeit zur Kommunikation in der Fremdsprache wird ein wesentlicher Beitrag zur Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und der Akzeptanz für andere Kulturen geleistet.

Lehrstoff:

Didaktische Grundsätze:

Im Unterrichtsgegenstand „Lebende Fremdsprache“ ist die Kommunikationsfähigkeit in der Fremdsprache zu vertiefen. Dabei soll dem mündlichen Sprachgebrauch besondere Bedeutung beigemessen werden. Um eventuell vorhandene Sprachhemmungen abzubauen, sind Sprechsituationen aus dem unmittelbaren Erlebnisbereich der Schülerinnen und Schüler auszuwählen. Der schriftliche Ausdruck soll lediglich eine untergeordnete Rolle spielen und im individuellen Ausmaß zum Einsatz kommen. Auf eine gezielte und ausreichende Wiederholung und Vertiefung ist zu achten.

D. FREIGEGENSTÄNDE Lebende Fremdsprache

Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe die verbindliche Übung „Lebende Fremdsprache“ im Abschnitt 7.1.C.

Darauf aufbauend sollen die Schülerinnen und Schüler vertiefend und weiter führende Kenntnisse und Fertigkeiten erarbeiten und üben.

Angewandte Informatik Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Grundlagen der Informatik:

Hardware:

Software:

Auswirkungen des Computereinsatzes:

Didaktische Grundsätze:

Die Auseinandersetzung mit zeitgemäßen Techniken soll unter Nutzung der gegebenen Möglichkeiten anhand von konkreten Aufgabenstellungen aus verschiedenen Lernbereichen unter besonderer Berücksichtigung der künftigen Berufs- und Arbeitswelt der Schülerinnen und Schüler erfolgen und Einsatzmöglichkeiten des Computers aufzeigen.

Muttersprachlicher Unterricht

Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze sind die entsprechenden Bestimmungen des Lehrplans der Neuen Mittelschule (Anlage 1 der Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Lehrpläne der Neuen Mittelschulen, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 185 aus 2012,, in der jeweils geltenden Fassung), mit nach der Behinderung erforderlichen Anpassungen anzuwenden.

Kommunikation und Werbung Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Mündliche Kommunikation:

Werbung und Präsentation:

Didaktische Grundsätze:

Durch die Simulation von praxisbezogenen Situationen soll ein größtmöglicher Realitätsbezug hergestellt werden.

Die Förderung der Kreativität soll speziell in der Auseinandersetzung mit der Werbung berücksichtigt werden.

Textiles Werken Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Mode:

Wohnen:

Wohntextilien:

Wohndesign:

Accessoires:

Didaktische Grundsätze:

Berufsbezogenem Arbeiten ist der Vorrang einzuräumen.

Der Vermittlung der Kenntnisse und Fertigkeiten ist in all diesen Bereichen möglichst große Selbsttätigkeit und Freiraum – auch durch projektorientiertes Handeln – einzuräumen.

Mode soll nicht nur als ästhetischer sondern auch als wirtschaftlicher Faktor gesehen werden.

Erweiterte Gesundheitserziehung Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Sozialhygiene und Ethik:

Gesundheit am Arbeitsplatz und in der Freizeit:

Hilfe für den Kranken:

Säuglings- und Kinderpflege:

Didaktische Grundsätze:

Die Beziehung der Lehrinhalte zur Lebens- und Interessenswelt der Schülerinnen und Schüler soll anhand von praktischen Beispielen, Anschauungsmaterialien, Nutzung neuer Technologien auch unter Einbeziehung von außerschulischen Lernorten hergestellt werden.

Wo immer möglich, sollen handlungsorientierte sowie projektbezogene Arbeitsweisen und Reflexion des eigenen Verhaltens zu Gesundheit zu tieferem Verständnis führen.

E. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN Interessens- und Begabungsförderung Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Die Auswahl und Festlegung der Schwerpunkte erfolgt auf der Grundlage der nachfolgend skizzierten Handlungsfelder und unter besonderer Berücksichtigung der Interessen und Begabungen und der individuellen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler.

Kommunikation – Ausdruck:

Soziales Lernen:

Natur – Technik – zeitgemäße Technologien:

Sonstige Interessen- und Begabungen:

Kreativität und Ausdruck:

Didaktische Grundsätze:

Aufgrund der Interessen der Schülerinnen und Schüler wird ein oder werden mehrere Handlungsfelder zu Schwerpunkten bestimmt, wobei auch eine Abfolge von Schwerpunkten bestimmt werden kann, die projektartig und kursmäßig organisiert werden.

Aufgaben und Zielsetzungen können sich aus dem Lebensalltag der Schülerinnen und Schüler, aus dem Unterricht in den Pflichtgegenständen oder aus der Berücksichtigung von Unterrichtsprinzipien ergeben. Selbständiges, ganzheitliches und forschendes Lernen sowie lustbetontes Üben unterstützen die Entfaltung kognitiver, affektiver und kreativer Fähigkeiten.

Der Unterricht hat insgesamt auch zur Gemeinschaftserziehung beizutragen.

Bewegung und Sport

Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe den Pflichtgegenstand „Bewegung und Sport“ im Abschnitt 7.1.A.

Muttersprachlicher Unterricht

Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze sind die entsprechenden Bestimmungen des Lehrplans der Neuen Mittelschule (Anlage 1 der Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Lehrpläne der Neuen Mittelschulen, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 185 aus 2012,, in der jeweils geltenden Fassung), mit nach der Behinderung erforderlichen Anpassungen anzuwenden.

Verkehrserziehung Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Praktischer Unterricht:

Didaktische Grundsätze:

Dem theoretischen und praktischen Unterricht ist gleichermaßen Bedeutung zuzumessen.

Verkehrserziehung als Unterrichtsprinzip bedingt ein Zusammenwirken mit den anderen Unterrichtsgegenständen. Eine Erste Hilfe-Ausbildung sowie die Zusammenarbeit mit einschlägigen Institutionen werden empfohlen.

F. FÖRDERUNTERRICHT

Der Förderunterricht ist als fächerübergreifende Unterrichtsveranstaltung bei Bedarf – für Schülerinnen und Schüler, die eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen – anzubieten. Dieser Förderunterricht kann additiv oder integrativ durchgeführt werden. Bei der Feststellung der Förderbedürftigkeit durch die Lehrerin oder den Lehrer sind die voraussichtliche Dauer (Kursdauer) des Förderunterrichts, die Art der Förderung (schriftliches Förderkonzept) sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung bezieht, anzugeben. Der Förderunterricht kann in einem Ausmaß von bis zu 80 Unterrichtsstunden pro Jahr angeboten werden.

7.2. SONDERSCHULE FÜR GEHÖRLOSE KINDER

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE Berufsorientierung und Lebenskunde

Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe und des Lehrstoffes siehe den Pflichtgegenstand „Berufsorientierung und Lebenskunde“ im Abschnitt 7.1.A.

Didaktische Grundsätze:

Der Bereich Lebenskunde gewinnt seine Lerninhalte aus der Auseinandersetzung mit der eigenen Person sowie aus der Eingebundenheit der Schülerinnen und Schüler in eine Gemeinschaft. Dabei ist von den individuellen Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler (zB Familie, Schule, Arbeitswelt) auszugehen.

Besondere Bedeutung kommt der Zusammenarbeit mit Institutionen der Berufsorientierung und -eingliederung sowie mit den Erziehungsberechtigten zu.

Für Schülerinnen und Schüler, die noch zu keiner Entscheidung im Hinblick auf ihre Berufs- und Bildungswahl gekommen sind, sollen begleitende Maßnahmen zur persönlichen Beratung und Betreuung gesetzt werden.

Je nach Interessen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler sind Schwerpunkte in den einzelnen Unterrichtsgegenständen zu setzen.

Politische Bildung und Wirtschaftskunde

Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe den Pflichtgegenstand „Politische Bildung und Wirtschaftskunde“ im Abschnitt 7.1.A.

Deutsch Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sind in ihrer sprachlichen Handlungsfähigkeit, im Gesprächs- und Sozialverhalten sowie in der schriftlichen Kommunikation zu fördern. Damit sollen Kompetenzen erweitert werden, welche die persönliche und berufliche Entwicklung unterstützen und die Teilnahme, die Integration sowie die Mitgestaltung am kulturellen und öffentlichen Leben ermöglichen.

Lehrstoff:

Verbale Kommunikation:

Wiedergabe einfacher Sachverhalten:

Schriftliche Kommunikation:

Lesen:

Der Zeitrahmen für Schularbeiten beträgt zwei Stunden pro Semester, wobei innerhalb dieses Rahmens eine flexible Zeitaufteilung möglich ist.

Didaktische Grundsätze:

In diesem Bildungsbereich soll das Üben von mündlicher und schriftlicher Kommunikation in fächerübergreifenden Handlungszusammenhängen unter dem Aspekt der lebenspraktischen Umsetzung (Realbezug) und der Anbahnung einer Berufswahlreife erfolgen. Eine Förderung dieser kommunikativen Kompetenz kann durch Selbst- und Fremdreflexion, Rollenspiele, Visualisieren, Verbalisieren von Wünschen und Gefühlen usw. erfolgen.

Die exemplarische Erstellung verschiedener Textarten (zB Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bestellung) soll zu möglichst eigenständigem Einsatz durch die Schülerinnen und Schüler überleiten.

Der Unterricht soll durch den verstärkten Einsatz persönlichkeitsbildender Maßnahmen (zB Aufbau einer Frustrationstoleranz, Hinführung zur größtmöglichen Teamfähigkeit und Flexibilität) die Schülerinnen und Schüler im Berufs- und Arbeitsfindungsprozess unterstützen.

Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Muttersprache als Deutsch sind entsprechend ihrer individuellen Deutsch- und Gebärdensprachenkenntnis zu fördern.

Grundlagen berufsspezifischer Anwenderprogramme Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht soll zum normgerechten Gebrauch von berufsorientierten Programmen mit dem Computer/modernen Medien führen. Ausgehend von den individuellen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler soll eine möglichst effiziente Handhabung der technischen Einrichtungen angestrebt werden.

Lehrstoff:

Didaktische Grundsätze:

Informationen aus Medien sollen gezielt herangezogen werden, wobei Vergleiche unterschiedlicher Darstellungen zum kritischen Umgang mit diesen beitragen sollen.

Es sollen anwendungsorientierte Kenntnisse vermittelt und Möglichkeiten der neuen Kommunikations- und Informationstechniken unter Einsatz vielfältiger Medien genutzt werden.

Mathematik

Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe den Pflichtgegenstand „Mathematik“ im Abschnitt 7.1.A.

Naturkunde, Ökologie und Gesundheitslehre

Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe den Pflichtgegenstand „Naturkunde, Ökologie und Gesundheitslehre“ im Abschnitt 7.1.A.

Musisch-kreatives Gestalten

Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe den Pflichtgegenstand „Musisch-kreatives Gestalten“ im Abschnitt 7.1.A.

Ernährung und Haushalt

Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe den Pflichtgegenstand „Ernährung und Haushalt“ im Abschnitt 7.1.A.

Bewegung und Sport

Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe den Pflichtgegenstand „Bewegung und Sport“ im Abschnitt 7.1.A.

B. ALTERNATIVE PFLICHTGEGENSTÄNDE/FACHBEREICHE

B.1. Technischer Bereich

Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe den Technischen Bereich im Abschnitt 7.1.B.1.

B.2. Wirtschaftlicher Bereich

Praktische Übungen und Fachkunde

Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe siehe den Wirtschaftlichen Bereich im Abschnitt 7.1.B.2.

Lehrstoff:

Wahl- bzw. Kombinationsmöglichkeiten

Handel – Büro

Landschaftspflege

Didaktische Grundsätze:

Der Schwerpunkt liegt beim praktischen Handeln, die notwendigen fachkundlichen Informationen fließen parallel dazu ein. Die inhaltliche Ausrichtung orientiert sich an den Schülerinnen und Schülern, ihrem Entwicklungsstand, ihren praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten und den absehbaren beruflichen Möglichkeiten.

Die Festlegung erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen.

B.3. Dienstleistungen/Tourismus

Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe siehe den Wirtschaftlichen Bereich im Abschnitt 7.1.B.2.

Lehrstoff:

Wahl- bzw. Kombinationsmöglichkeiten

Didaktische Grundsätze:

Der Schwerpunkt liegt beim praktischen Handeln, die notwendigen fachkundlichen Informationen fließen parallel dazu ein. Die inhaltliche Ausrichtung orientiert sich an den Schülerinnen und Schülern, ihrem Entwicklungsstand, ihren praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten und den absehbaren beruflichen Möglichkeiten.

Die Festlegung erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen.

C. VERBINDLICHE ÜBUNG Lebende Fremdsprache Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen sich in Alltagssituationen verständigen können. Durch die Fähigkeit zur Kommunikation in der Fremdsprache wird ein wesentlicher Beitrag zur Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und der Akzeptanz für andere Kulturen geleistet.

Lehrstoff:

Didaktische Grundsätze:

Die Sprechsituationen sind aus dem unmittelbaren Erlebnisbereich auszuwählen. Das Hinführen zu einer standardisierten und ästhetischen Form der Gebärde ist anzustreben.

D. FREIGEGENSTÄNDE Lebende Fremdsprache

Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe den Freigegenstand „Lebende Fremdsprache“ im Abschnitt 7.1.D.

Angewandte Informatik

Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe den Freigegenstand „Angewandte Informatik“ im Abschnitt 7.1.D.

Gebärdensprachpflege Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen sich in Alltags- und Berufssituationen sicher verständigen können.

Lehrstoff:

Didaktische Grundsätze:

Die Sprechsituationen sind aus dem unmittelbaren Erlebnisbereich auszuwählen. Das Hinführen zu einer standardisierten und ästhetischen Form der Gebärde ist anzustreben und auszubauen.

E. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN Interessens- und Begabungsförderung

Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe die unverbindliche Übung „Interessens- und Begabungsförderung“ im Abschnitt 7.1.E.

Verkehrserziehung

Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe die unverbindliche Übung „Verkehrserziehung“ im Abschnitt 7.1.E.

F. FÖRDERUNTERRICHT

Der Förderunterricht ist als fächerübergreifende Unterrichtsveranstaltung bei Bedarf – für Schülerinnen und Schüler, die eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen – anzubieten. Dieser Förderunterricht kann additiv oder integrativ durchgeführt werden. Bei der Feststellung der Förderbedürftigkeit durch die Lehrerin oder den Lehrer sind die voraussichtliche Dauer (Kursdauer) des Förderunterrichts, die Art der Förderung (schriftliches Förderkonzept) sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung bezieht, anzugeben. Der Förderunterricht kann in einem Ausmaß von bis zu 80 Unterrichtsstunden pro Jahr angeboten werden.

7.3. SONDERSCHULE FÜR BLINDE KINDER

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE Berufsorientierung und Lebenskunde

Siehe auch die Pflichtgegenstände im Abschnitt 7.1.A.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Im Rahmen der persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten sollen sich die Schülerinnen und Schüler bei der Bewältigung des Alltags in ihrem sozialen Umfeld unter realistischer Einschätzung ihrer eigenen Person zurechtfinden und diese Kenntnisse auch einsetzen können. Die Schülerinnen und Schüler sollen sich der Verantwortung für die eigene Gesundheit und die der Mitmenschen bewusst werden und Präventivmaßnahmen zur Erhaltung der Gesundheit kennen lernen. Der Unterricht im Lehrstoffbereich Berufsorientierung soll, ausgehend vom persönlichen Entwicklungsstand, den Interessen und Eignungen der Schülerinnen und Schüler, die Berufswahlreife fördern. Dies erfolgt durch Aufbau von Ichstärke (Selbstkompetenz), Sozial- und Handlungskompetenz sowie vielfältige Einblicke in die Berufs- und Arbeitswelt.

Lehrstoff:

Auseinandersetzung mit der eigenen Person:

Vom „Ich“ zum „Wir“:

Leben in der Gesellschaft:

Arbeitswelt:

Didaktische Grundsätze:

Der Bereich Lebenskunde und Gesundheitslehre gewinnt seine Lerninhalte aus der Auseinandersetzung mit der eigenen Person sowie aus der Eingebundenheit der Schülerinnen und Schüler in eine Gemeinschaft. Dabei ist von den individuellen Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler (zB Familie, Schule, Arbeitswelt) auszugehen.

Besondere Bedeutung kommt der Zusammenarbeit mit Institutionen der Berufsorientierung und -eingliederung sowie mit den Erziehungsberechtigten zu.

Der Unterricht soll durch den verstärkten Einsatz persönlichkeitsbildender Maßnahmen (zB Aufbau einer Frustrationstoleranz, Hinführung zur größtmöglichen Teamfähigkeit und Flexibilität) die Schülerinnen und Schüler im Berufs- und Arbeitsfindungsprozess unterstützen.

Informationen aus Medien sollen gezielt herangezogen werden, wobei Vergleiche unterschiedlicher Darstellungen zum kritischen Umgang mit diesen beitragen sollen.

Für Schülerinnen und Schüler, die noch zu keiner Entscheidung im Hinblick auf ihre Berufs- und Bildungswahl gekommen sind, sollen begleitende Maßnahmen zur persönlichen Beratung und Betreuung gesetzt werden.

Je nach Interessen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler sind Schwerpunkte in den Unterrichtsgegenständen zu setzen.

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass alle Elemente ein Netzwerk bilden, das dazu beitragen soll, die Schülerinnen und Schüler auf eine möglichst selbstständige Lebensführung vorzubereiten (zB Lebensplanung, Haushalt, Freizeitverhalten). Moderne Informationstechnologien sind nach Maßgabe der Möglichkeiten einzusetzen.

In allen Lernbereichen sollen anwendungsorientierte Kenntnisse vermittelt und Möglichkeiten der neuen Kommunikations- und Informationstechniken unter Einsatz vielfältiger Medien genutzt werden.

Politische Bildung und Wirtschaftskunde

Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe und des Lehrstoffes siehe den Pflichtgegenstand „Politische Bildung und Wirtschaftskunde“ im Abschnitt 7.1.A.

Didaktische Grundsätze:

Schwerpunkte der politischen Bildung sollen aktuelle Verhältnisse, tagespolitische oder wirtschaftliche, gegenwärtige sowie die Zukunft der Schülerinnen und Schüler betreffende Ereignisse sein.

Informationen aus Medien sollen gezielt herangezogen werden, wobei Vergleiche unterschiedlicher Darstellungen zum kritischen Umgang mit diesen beitragen sollen.

In allen Lernbereichen sollen anwendungsorientierte Kenntnisse vermittelt und Möglichkeiten der neuen Kommunikations- und Informationstechniken unter Einsatz vielfältiger Medien genutzt werden.

Deutsch

Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe und des Lehrstoffes siehe den Pflichtgegenstand „Deutsch“ im Abschnitt 7.1.A.

Didaktische Grundsätze:

In diesem Bildungsbereich soll das Üben von mündlicher und schriftlicher Kommunikation (Blindenschriftsysteme und Schwarzschrift) in fächerübergreifenden Handlungszusammenhängen unter dem Aspekt der lebenspraktischen Umsetzung (Realbezug) und der Anbahnung einer Berufswahlreife erfolgen. Eine Förderung dieser kommunikativen Kompetenz kann durch Selbst- und Fremdreflexion, Rollenspiele, Verbalisieren von Wünschen und Gefühlen usw. erfolgen.

Die exemplarische Erstellung verschiedener Textarten (zB Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bestellung) soll zu möglichst eigenständigem Einsatz durch die Schülerinnen und Schüler überleiten.

Informationen aus Medien sollen gezielt herangezogen werden, wobei Vergleiche unterschiedlicher Darstellungen zum kritischen Umgang mit diesen beitragen sollen.

In allen Lernbereichen sollen anwendungsorientierte Kenntnisse vermittelt und Möglichkeiten der neuen Kommunikations- und Informationstechniken unter Einsatz vielfältiger Medien genutzt werden.

Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Erstsprache als Deutsch sind entsprechend ihrer individuellen Deutschkenntnisse zu fördern.

Blindenschriftsysteme Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen:

Lehrstoff:

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht in den Blindenschriftsystemen ist schülerzentriert zu gestalten und hat unterschiedliche Formen des Lernens zu berücksichtigen. Dabei soll an Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft werden. Wiederholung und Übung sind in besonderem Maß vorzusehen und in vielfältiger Form anzubieten, nach Maßgabe der Möglichkeiten auch durch die Benützung computerunterstützter Lernprogramme. Es ist darauf zu achten, dass Blindenschriftsysteme im Sinne eines Unterrichtsprinzips fächerübergreifend anzubieten sind.

Informationstechnische Grundbildung und Textverarbeitung Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen die für den Zugang zum Computer notwendigen sehbehindertenspezifischen Hilfsmittel in ihren Grund- und ausgewählten Erweiterungsfunktionen bedienen und effizient als Arbeitsmittel einsetzen können. Im Besonderen soll der Unterricht zur normgerechten Gestaltung von Schriftstücken mit dem Computer (Schreibmaschine) hinführen, wobei Standardfunktionen eines Textverarbeitungsprogrammes unter Heranziehung von Inhalten des Deutschunterrichts angewendet werden. Ausgehend von den individuellen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler soll eine möglichst effiziente Handhabung der Tastatur angestrebt werden.

Lehrstoff:

Didaktische Grundsätze:

Informationen aus Medien sollen gezielt herangezogen werden, wobei Vergleiche unterschiedlicher Darstellungen zum kritischen Umgang mit diesen beitragen sollen.

In allen Lernbereichen sollen anwendungsorientierte Kenntnisse vermittelt und Möglichkeiten der neuen Kommunikations- und Informationstechniken unter Einsatz vielfältiger Medien genutzt werden.

Mathematik

Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe den Pflichtgegenstand „Mathematik“ im Abschnitt 7.1.A.

Naturkunde, Ökologie und Gesundheitslehre

Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe den Pflichtgegenstand „Naturkunde, Ökologie und Gesundheitslehre“ im Abschnitt 7.1.A.

Musisch-kreatives Gestalten

Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe den Pflichtgegenstand „Musisch-kreatives Gestalten“ im Abschnitt 7.1.A.

Ernährung und Haushalt

Hinsichtlich des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe den Pflichtgegenstand „Ernährung und Haushalt“ im Abschnitt 7.1.A.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Praktisches und lebensnahes Arbeiten soll den Großteil des Bildungsbereiches bestimmen. Dem Kennenlernen und Einsatz blindenspezifischer Haushaltsgeräte kommt besondere Bedeutung zu. Grundlagen einer gesunden Ernährung unter Berücksichtigung der „Ernährungstrends“ (Bio-, Gen-, und Vollwertkost) sollen vermittelt werden.

Bewegung und Sport

Hinsichtlich der Bildung- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe den Pflichtgegenstand „Bewegung und Sport“ im Abschnitt 7.1.A.

B. ALTERNATIVE PFLICHTGEGENSTÄNDE/FACHBEREICHE

Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe siehe „Berufspraktischer Bereich“ im Abschnitt 7.1.B.

B.1. Technischer Bereich

Werkstätte und Fachkunde Lehrstoff:

Wahl- bzw. Kombinationsmöglichkeiten

Holz

Metall

Textil

Didaktische Grundsätze:

Die Auswahl der Inhalte soll sich an den Fähigkeiten und Neigungen der Schülerinnen und Schüler sowie an den wirtschaftlichen Voraussetzungen in der Region orientieren. Dabei ist auf die Vielseitigkeit der Verwendung verschiedenster Materialien und auf die Anwendung entsprechender Techniken besonderes Augenmerk zu legen.

Um möglichst breit gefächerte Grundkenntnisse zu erwerben, sollte das Zeitausmaß für den Umgang mit ausgewählten Materialien und Arbeitstechniken flexibel gestaltet werden. Ein projektartiges Verknüpfen der Werkstoffe und Arbeitstechniken ist anzustreben. Der Lehrerin und dem Lehrer ist es überlassen, aus den angeführten Inhalten eine Auswahl zu treffen bzw. bei Anwendung schulautonomer Lehrplanbestimmungen andere Inhalte bezüglich Materialien und Techniken zu ergänzen.

B.2. Wirtschaftlicher Bereich

Praktische Übungen und Fachkunde Lehrstoff:

Wahl- bzw. Kombinationsmöglichkeiten:

Büro

Didaktische Grundsätze:

Der Schwerpunkt liegt beim praktischen Handeln, die notwendigen fachkundlichen Informationen fließen parallel dazu ein. Die inhaltliche Ausrichtung orientiert sich an den Schülerinnen und Schülern, ihrem Entwicklungsstand, ihren praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten und den absehbaren beruflichen Möglichkeiten.

B.3. Dienstleistungen/Tourismus

Lehrstoff:

Wahl- bzw. Kombinationsmöglichkeiten:

Didaktische Grundsätze:

Die Gewichtung und Auswahl von Schwerpunkten im Lehrstoff und verschiedene Formen der Differenzierung nehmen auf die berufliche Interessenslage der Schülerinnen und Schüler und deren individuellen Fähigkeiten Bedacht.

Teamfähigkeit, Kreativität, selbständiges Denken und andere Schlüsselqualifikationen können durch Formen offenen Unterrichts gefördert werden. Projektartige Arbeitsweisen unterstützen einen schülerzentrierten, fachübergreifenden und handlungsorientierten Unterricht. Übungen zu persönlichen Lern- und Entspannungstechniken können jederzeit bedarfsorientiert eingesetzt werden.

Demonstrationen und Mitwirkung von außerschulischen Fachkräften sowie berufspraktische Tage oder/und dislozierter Unterricht in beruflichen Ausbildungseinrichtungen fördern die Praxisnähe. Für die Bewältigung der Situationen an außerschulischen Lernorten ist eine gründliche Vorbereitung und reflektierende Analyse unerlässlich.

C. VERBINDLICHE ÜBUNG Lebende Fremdsprache Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen sich in Alltagssituationen verständigen können. Durch die Fähigkeit zur Kommunikation in der Fremdsprache wird ein wesentlicher Beitrag zur Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und der Akzeptanz für andere Kulturen geleistet.

Lehrstoff:

Didaktische Grundsätze:

Im Englischunterricht ist die Kommunikationsfähigkeit in der Fremdsprache zu vertiefen. Dabei soll dem mündlichen Sprachgebrauch besondere Bedeutung beigemessen werden. Um eventuell vorhandene Sprachhemmungen abzubauen, sind Sprechsituationen aus dem unmittelbaren Erlebnisbereich der Schülerinnen und Schüler auszuwählen. Der schriftliche Ausdruck soll lediglich eine untergeordnete Rolle spielen und im individuellen Ausmaß zum Einsatz kommen. Auf eine gezielte und ausreichende Wiederholung und Vertiefung ist zu achten.

D. FREIGEGENSTÄNDE Lebende Fremdsprache

Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe die verbindliche Übung „Lebende Fremdsprache“ im Abschnitt 7.1.C.

Darauf aufbauend sollen die Schülerinnen und Schüler vertiefend und weiter führende Kenntnisse und Fertigkeiten erarbeiten und üben.

Angewandte Informatik

Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze sind die entsprechenden Bestimmungen für den Freigegenstand „Angewandte Informatik“des Lehrplans der Polytechnischen Schule (Anlage 1 der Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über den Lehrplan der Polytechnischen Schule, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 236 aus 1997,, in der jeweils geltenden Fassung), unter Berücksichtigung der individuellen Lernvoraussetzungen anzuwenden.

Muttersprachlicher Unterricht

Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze sind die entsprechenden Bestimmungen des Lehrplans der Neuen Mittelschule (Anlage 1 der Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Lehrpläne der Neuen Mittelschulen, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 185 aus 2012,, in der jeweils geltenden Fassung), mit nach der Behinderung erforderlichen Anpassungen anzuwenden.

E. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN Einführung in den Gebrauch von Hilfsmitteln für sehbehinderte Menschen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen möglichst viele spezielle Hilfsmittel kennen lernen, die für sie adäquaten auswählen können und deren Handhabung erlernen.

Lehrstoff:

Didaktische Grundsätze:

Inhalte und Methoden des Unterrichtes orientieren sich an den Bedürfnissen und Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler.

Lebenspraktische Fertigkeiten Bildungs- und Lehraufgabe:

Durch den Unterricht in Lebenspraktischen Fertigkeiten sollen sehbehinderte Schülerinnen und Schüler befähigt werden, ihren Alltag möglichst selbstständig zu organisieren. Dabei sind unter anderem Fertigkeiten und Methoden hilfreich, die für sehbehinderte Menschen entwickelt wurden (blindenspezifische Methoden).

Lehrstoff:

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht in Lebenspraktischen Fertigkeiten muss den realen Bedürfnissen und Gegebenheiten der Schülerinnen und Schüler gerecht werden. Ziel ist eine optimale Förderung unter Berücksichtigung des jeweiligen Entwicklungsstandes.

Orientierung und Mobilität Bildungs- und Lehraufgabe:

Durch den Orientierungs- und Mobilitätsunterricht sollen sehbehinderte Schülerinnen und Schüler befähigt werden, sich in einer Welt, die für Sehende gestaltet ist, zurechtzufinden und eine altersentsprechende, der Situation angepasste Orientierung und Mobilität erreichen. Das Ausmaß der angestrebten Selbstständigkeit hängt von den Vorerfahrungen, den Fähigkeiten und Bedürfnissen, von den örtlichen Rahmenbedingungen, der Motivation jeder einzelnen Schülerin bzw. jedes einzelnen Schülers ab.

Lehrstoff:

Didaktische Grundsätze:

Orientierung und Mobilität ist unter Berücksichtigung einer ganzheitlichen Bildung auch Unterrichtsprinzip und daher fächerübergreifend. Der Unterricht ist so zu organisieren, dass die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler und ein Eingehen auf ihre speziellen Bedürfnisse (zB Ort, Entwicklungsstand) optimal gewährleistet werden.

Musikalisch-rhythmische Bildung

Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe und des Lehrstoffes sind die entsprechenden Bestimmungen des Lehrplans der Neuen Mittelschule (Anlage 1 der Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Lehrpläne der Neuen Mittelschulen, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 185 aus 2012,, in der jeweils geltenden Fassung), mit nach der Behinderung erforderlichen Anpassungen anzuwenden.

Didaktische Grundsätze:

Durch den Besuch dieser unverbindlichen Übung sollen besondere Begabungen und Interessen (zB Chorgesang, Instrumentalmusik, Spielmusik) im musischen Bereich gefördert werden.

Bewegung und Sport

Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe den Pflichtgegenstand „Bewegung und Sport“ im Abschnitt 7.1.A.

Interessen- und Begabungsförderung

Hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze siehe die unverbindliche Übung „Interessen- und Begabungsförderung“ im Abschnitt 7.1.E.

F. FÖRDERUNTERRICHT

Der Förderunterricht ist als fächerübergreifende Unterrichtsveranstaltung bei Bedarf – für Schülerinnen und Schüler, die eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen – anzubieten. Dieser Förderunterricht kann additiv oder integrativ durchgeführt werden. Bei der Feststellung der Förderbedürftigkeit durch die Lehrerin oder den Lehrer sind die voraussichtliche Dauer (Kursdauer) des Förderunterrichts, die Art der Förderung (schriftliches Förderkonzept) sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung bezieht, anzugeben. Der Förderunterricht kann in einem Ausmaß von bis zu 80 Unterrichtsstunden pro Jahr angeboten werden.

7.4. SONDERERZIEHUNGSSCHULE

Siehe Abschnitt 7.1.