BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2014

Ausgegeben am 6. Juni 2014

Teil römisch zwei

136. Verordnung:

Änderung der Zahnärztlichen Fachassistenz-Ausbildungsordnung

136. Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, mit der die Zahnärztliche Fachassistenz-Ausbildungsordnung geändert wird

Auf Grund der Paragraphen 7, 8, 8 a, 24 und 35 a des Berufsausbildungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 129 aus 2013,, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit verordnet:

Die Zahnärztliche Fachassistenz-Ausbildungsordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 200 aus 2009,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, In Paragraph eins, Absatz 4, wird die Jahreszahl „2014“ durch die Jahreszahl „2017“ersetzt.

Novellierungsanordnung 2, Paragraph 15, erhält folgenden Wortlaut:

Paragraph 15,

Die Zweckmäßigkeit der Ausbildung im Lehrberuf Zahnärztliche Fachassistenz ist bis zum 31. Dezember 2016 mit vom Bundes-Berufsausbildungsbeirat namhaft gemachten Experten begleitend zu evaluieren. Jeweils ein Experte ist dabei von der Österreichischen Zahnärztekammer bzw. der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier zu nominieren.“

Mitterlehner