Jahrgang 2014 |
Ausgegeben am 6. Juni 2014 |
Teil römisch zwei |
135. Verordnung: | Friseur/in und Perückenmacher/in (Stylist/in)-Ausbildungsordnung |
Auf Grund der Paragraphen 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 129 aus 2013,, wird verordnet:
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Friseur/in und Perückenmacher/in (Stylist/in) ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können, wobei auf die erforderliche systematische Verwendung von Übungsköpfen bei der Ausbildung Bedacht zu nehmen ist:
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Pos. |
1. Lehrjahr |
2. Lehrjahr |
3. Lehrjahr |
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1. |
Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes |
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2. |
Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche |
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3. |
Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs |
Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes |
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4. |
Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen), In der Art der Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen: |
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4.1 |
Methodenkompetenz, zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen etc. |
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4.2 |
Soziale Kompetenz, zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen etc. |
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4.3 |
Personale Kompetenz, zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc. |
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4.4 |
Kommunikative Kompetenz, zB mit Kunden/innen, Vorgesetzten, Kollegen/innen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen |
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4.5 |
Arbeitsgrundsätze, zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc. |
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4.6 |
Kundenorientierung: im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen |
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5. |
Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes |
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6. |
Kenntnis und Handhabung der Werkstoffe, Hilfsmittel und Waren des Fachbereiches sowie ihrer Eigenschaften, Wirkungsweise und Verwendungsmöglichkeiten sowie deren fachgerechter Entsorgung; Grundkenntnisse über die fachbezogene Biologie, Chemie und Physik |
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7. |
Handhaben, Instandhalten und Lagern der zu verwendenden Werkzeuge, Hilfsmittel und Apparate |
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8. |
Desinfizieren und Reinigen der zu verwendenden Werkzeuge, Apparate und Behelfe |
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9. |
Berufsbezogenes Kommunizieren, Umgehen mit Kunden sowie Führen von Beratungs- und Verkaufsgesprächen |
Berufsbezogenes Kommunizieren; Führen fachkundiger, persönlichkeitsbezogener Beratungs- und Verkaufsgespräche |
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10. |
Kenntnis der englischen Fachausdrücke |
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11. |
Kenntnis der biologischen Grundlagen der Hände und Fingernägel: Aufbau, Wachstum, Pflege und Veränderungen. Kenntnisse und Fertigkeiten der Hand- und Nagelpflege |
Kenntnis der biologischen Grundlagen der Hände und Fingernägel: Aufbau, Wachstum, Pflege und Veränderungen. Durchführen der Nagelpflege und des dekorativen Nageldesigns |
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12. |
Grundkenntnisse von Kopfhaut und Haar: Aufbau, Wachstum, Funktion, Reinigung, Pflege, Diagnose und Veränderungen. Kenntnis und Fertigkeiten der unterschiedlichen Kopfmassagetechniken |
Erstellen von Behandlungsplänen für Haare und Kopfhaut, Erlernen und Aneignen der darauf aufbauenden Fertigkeiten für die Praxis |
Erstellen von Behandlungsplänen für Haare und Kopfhaut, Ausführen der unterschiedlichen Behandlungsmöglichkeiten |
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13. |
Grundkenntnisse der Haut. Erkennen des Hauttyps und des Hautzustandes. Reinigen der Haut und Kenntnisse über das Legen von Kompressen zur Abreinigung der Haut |
Kenntnis der unterschiedlichen Hautbehandlungsmöglichkeiten, Kenntnis der Veränderungen der Haut |
Anwenden von Kompressen. Auftragen und Abnehmen von Masken und Packungen als Vorbereitung auf die dekorative Kosmetik |
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14. |
Dekorative Kosmetik: Kenntnis und Fertigkeiten des Augenbrauen- und Wimpernfärbens sowie Augenbrauenformen, Grundkenntnisse der Make-up-Techniken |
Dekorative Kosmetik: Kenntnis und Fertigkeiten des Augenbrauenformens, Erstellen von unterschiedlichen Make-ups für verschiedene Anlässe; Kenntnis über das Anbringen und Abnehmen künstlicher Wimpern |
Dekorative Kosmetik: Erstellen von unterschiedlichen Make-ups für verschiedene Anlässe, spezielle Schminktechniken, auch in Hinsicht auf die Tätigkeit eines Visagisten/einer Visagistin, Farb- und Typberatung; Kenntnis über das Erstellen von Wimpernverlängerung und -verdichtung |
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15. |
Grundkenntnisse des Rasierens und der damit verbundenen Gesichtspflege sowie Handhaben des Rasiermessers |
Kenntnis und Fertigkeiten des Rasierens, der Gesichtspflege und der Form- und Schneidetechniken für Bärte |
Kenntnis und Fertigkeiten des Bartfärbens |
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16. |
Grundkenntnisse des Basishaarschneidens und dessen zeichnerischer Darstellung |
Kenntnis und Fertigkeiten des Haarschneidens in verschiedenen Techniken, (auch unter Verwendung eines Übungskopfes) und deren zeichnerischer Darstellung |
Durchführen von modischen Haarschneidetechniken am Kunden und deren zeichnerischer Darstellung |
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17. |
Grundkenntnisse verschiedener Wickeltechniken für Dauerwellen, auch unter Verwendung von Übungsköpfen. Kenntnisse und Fertigkeiten des Fixiervorganges |
Erstellen von Dauerwellen unter Anwendung verschiedener Wickeltechniken; Kenntnis des Erstellens von Wimpern-Dauerwellen |
Erstellen von Dauerwellen an Kundinnen und Kunden; Kenntnis des Erstellens von Wimpern-Dauerwellen |
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18. |
Kenntnisse und Fertigkeiten der verschiedenen Umformungs- beziehungs-weise Einlegetechniken, wie zum Beispiel handgelegter Wasserwelle, Papillotier- und Wickeltechniken. Föhnen unter Anwendung unterschiedlicher Bürsten und Techniken, auch an Übungsköpfen |
Durchführen der verschiedenen Einlege- und Föhntechniken am Übungskopf und am Kunden/an der Kundin |
Durchführen der verschiedenen Einlege- und Föhntechniken am Kunden/an der Kundin |
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19. |
Gestalten von einfachen Frisuren, auch am Übungskopf |
Gestalten von modischen Frisuren, auch am Übungskopf |
Gestalten von Frisuren, auch unter Verwendung von Haarersatzteilen und Haarschmuck am Kunden/an der Kundin, Umgang mit langen Haaren zum Gestalten von Festfrisuren |
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20. |
Kenntnisse über das Erstellen verschiedener Frisuren (Ausfrisier- und Finishtechniken) |
Erstellen des Frisurenfinish unter Berücksichtigung der der jeweiligen Mode entsprechenden Techniken und Produkte, auch unter Verwendung von Übungsköpfen |
Erstellen des Frisurenfinish unter Berücksichtigung der der jeweiligen Mode entsprechenden Techniken und Produkte am Kunden/an der Kundin |
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21. |
Grundkenntnis der Farblehre und deren optischer Wirkung als Grundlage für die Farbveränderung |
Kenntnisse der Arbeitstechniken und Fertigkeiten, die zu Farbveränderungen führen |
Durchführen von Tönungen und Färbungen am Kunden. Farb- und Typberatung sowie Anwenden von farbverändernden Produkten und der unterschiedlichen Arbeitstechniken |
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22. |
Grundkenntnisse des Haararbeitens |
Kenntnis der Anfertigung von Haarersatz: Tressieren, Knüpfen, Kordeln und Nähen; Kenntnis der Anwendung von Haarverlängerung und Haarverdichtung |
Tressieren, Knüpfen, Kordeln, Nähen und Tambourieren; Kenntnis der Anwendung von Haarverlängerung und Haarverdichtung |
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23. |
Erkennen der verschiedenen Haarsorten für Haarersatz |
Kenntnis des Reinigens, Pflegens und Frisierens von Perücken und Haarersatzteilen |
Reinigen, Pflegen, Schneiden und Frisieren von Perücken und Haarersatzteilen sowie Anfertigen von Haarersatzteilen |
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24. |
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Kenntnis des Maskenbildens sowie Erstellen von Masken und Spezialeffekten unter Verwendung von branchenüblichen Materialien |
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25. |
Grundkenntnisse im Wellnessbereich |
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26. |
Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen |
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27. |
Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (Paragraphen 9 und 10 BAG) |
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28. |
Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten |
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29. |
Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufs-relevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls |
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30. |
Kenntnis der Unfallgefahren und Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit einschließlich der Vorschriften zur Hygiene |
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31. |
Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften |
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Mitterlehner