Anhang

Mindestausrüstung eines Elektrotechnikunternehmens

  1. Ziffer eins
    Werkzeugkoffer mit folgendem Inhalt:
    Ausführung als Sicherheitswerkzeug: Kombizange, Seitenschneider, Abisolierzange, Rundzange, Flachzange, Wasserpumpenzange, Schraubendreher (4 Größen Schlitz, 2 Größen Kreuz), Stechspitz, Kabelmesser, Schlägel, Handhammer, Meißel (verschiedene Größen), Gipspfanne, Spachtel (verschiedene Größen), Pinsel, Taschenlampe, Maßband, Puck-Säge, Einziehfeder, Wasserwaage
  2. Ziffer 2
    Maschinen und Geräte:
              Handbohrmaschine (Schlagbohrmaschine) und Bohrersatz, Winkelschleifer, Stichsäge, Leiter,               jeweils ÖVE geprüft (elektrische Geräte) bzw. mit entsprechenden, jeweils zutreffenden Prüf              kennzeichen
  1. Ziffer 3
    Messgeräte:
              Schutzmaßnahmenprüfgerät, Strom-/Spannungs-/Widerstandsmessgerät, (Vielfachmessgerät               mit Strommesszange), Spannungs-/Durchgangsprüfer (Probierlampe) (jeweils entsprechend               Stand der Technik)
  1. Ziffer 4
    folgende Vorschriften, Bestimmungen und Regeln der Technik sind im Unternehmen verfügbar zu halten:
              Aktuelle elektrotechnische Sicherheitsvorschriften (ÖVE-Vorschriften, Technische Anschluss              bedingungen), sonstige in Betracht kommende Vorschriften zum Schutze des Lebens und der               Gesundheit, Leistungsbeschreibungen
  1. Ziffer 5
    Bekleidung:
              Schutzbekleidung für Arbeiten unter Spannung