BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2014

Ausgegeben am 14. April 2014

Teil römisch drei

69. Protokoll zum Abkommen über die Zusammenarbeit und eine Zollunion zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik San Marino infolge des Beitritts der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zur Europäischen Union samt Schlussakte und Gemeinsamer Erklärung und Anlage

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch zwanzig Regierungsvorlage 1634 Ausschussbericht 1818 Sitzung 169. Bundesrat:, Ausschussbericht 5955 Sitzung 655.)

69.

Der Nationalrat hat beschlossen:

  1. Ziffer eins
    Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Schlussakte und Gemeinsamer Erklärung und Anlage wird genehmigt.
  2. Ziffer 2
    Gemäß Artikel 49, Absatz 2, B-VG sind die gemäß Artikel 2 des Protokolls dem Protokoll beigefügte finnische und schwedische Sprachfassung des Abkommens sowie das Protokoll hinsichtlich seiner dänischen, englischen, finnischen, französischen, griechischen, italienischen, niederländischen, portugiesischen, schwedischen und spanischen Sprachfassung dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegen.

Protokoll zum Abkommen über die Zusammenarbeit und eine Zollunion zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik San Marino infolge des Beitritts der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zur Europäischen Union samt Schlussakte und Gemeinsamer Erklärung und Anlage

[Protokoll, Schlussakte und Gemeinsame Erklärung in deutscher Sprachfassung, siehe Anlagen]

[Anlage (Abkommenstext in deutscher Sprachfassung), siehe Anlagen]

Die Notifikation gemäß Artikel 3, des Protokolls wurde am 31. August 1999 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; laut Mitteilung des Generalsekretärs ist das Protokoll gemäß seinem Artikel 3, mit 1. April 2002 in Kraft getreten.

Das Protokoll wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, Amtsblatt Nummer L 84 vom 28.03.2002 Seite 53, veröffentlicht.

Faymann