BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2014

Ausgegeben am 10. März 2014

Teil römisch drei

46. Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und den Vereinten Nationen betreffend Gemeinsame Mission der Organisation für das Verbot chemischer Waffen und der Vereinten Nationen für die Vernichtung der syrischen Chemiewaffen in Syrien (JMIS)

46. Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und den Vereinten Nationen betreffend Gemeinsame Mission der Organisation für das Verbot chemischer Waffen und der Vereinten Nationen für die Vernichtung der syrischen Chemiewaffen in Syrien (JMIS)

[Vereinbarung in deutschsprachiger Übersetzung, siehe Anlagen]

[Vereinbarung in englischer Sprache, siehe Anlagen]

Die vorliegende Vereinbarung tritt gemäß ihrem Artikel 20, mit 1. März 2014 in Kraft.

Ostermayer