BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2014

Ausgegeben am 10. März 2014

Teil römisch drei

42. Kundmachung:

Beendigung des Abkommens zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung von Irland über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht

42. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend die Beendigung des Abkommens zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung von Irland über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht

Auf Grund des Paragraph 5, Absatz eins, Ziffer 6, des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2003, idgF, wird kundgemacht:

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung Irlands haben einvernehmlich festgestellt, dass das nachstehende Abkommen mit dem Inkrafttreten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) samt Beilagen am 1. Jänner 1994 gemäß Artikel 59, Absatz eins, Litera a, des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge als beendet anzusehen ist:

Abkommen zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung von Irland über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht, Bundesgesetzblatt Nr. 428 aus 1970,.

Ostermayer