Jahrgang 2014 |
Ausgegeben am 25. Februar 2014 |
Teil römisch drei |
38. Kundmachung: | Geltungsbereich des Zweiten Protokolls aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union hat die Tschechische Republik am 17. Oktober 2013 ihre Beitrittsurkunde zum Zweiten Protokoll aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 136 aus 2009,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 14 aus 2012,) hinterlegt.
Ostermayer