BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2014

Ausgegeben am 25. Februar 2014

Teil römisch drei

38. Kundmachung:

Geltungsbereich des Zweiten Protokolls aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften

38. Kundmachung des Bundesministers für Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich des Zweiten Protokolls aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union hat die Tschechische Republik am 17. Oktober 2013 ihre Beitrittsurkunde zum Zweiten Protokoll aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 136 aus 2009,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 14 aus 2012,) hinterlegt.

Ostermayer