BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2014

Ausgegeben am 31. Jänner 2014

Teil römisch drei

29. Kundmachung:

Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M266 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über die Beförderung von explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff der Streitkräfte, die zur Vernichtung vorgesehen sind

29. Kundmachung des Bundesministers für Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M266 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über die Beförderung von explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff der Streitkräfte, die zur Vernichtung vorgesehen sind

Die Multilaterale Vereinbarung M266 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über die Beförderung von explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff der Streitkräfte, die zur Vernichtung vorgesehen sind Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 234 aus 2013,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 284 aus 2013,) wurde von folgenden weiteren ADR-Vertragsparteien unterzeichnet:

ADR-Vertragsparteien:

Datum der Unterzeichnung:

Vereinigtes Königreich

18. Dezember 2013

Finnland

20. Dezember 2013

Ostermayer