Jahrgang 2014 |
Ausgegeben am 22. Dezember 2014 |
Teil römisch drei |
250. Kundmachung: | Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens gegen Geiselnahme |
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Internationalen Übereinkommen gegen Geiselnahme Bundesgesetzblatt Nr. 600 aus 1986,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 250 aus 2013,) hinterlegt:
|
Staaten: |
Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: |
|
Nigeria |
24. September 2013 |
|
San Marino |
16. Dezember 2014 |
|
Vietnam1 |
9. Jänner 2014 |
Ostermayer
1 Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen - mit Ausnahme derer Österreichs und territorialer Anwendungen - werden im Teil III des Bundesgesetzblattes nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XVIII.5].