BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2014

Ausgegeben am 18. Dezember 2014

Teil römisch drei

248. Kundmachung:

Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen

248. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Internationalen Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 104 aus 2012,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 5 aus 2014,) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde:

Portugal

27. Jänner 2014

Slowakei

15. Dezember 2014

Togo

21. Juli 2014

Anlässlich der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunde haben nachstehende Staaten Erklärungen betreffend die Anerkennung der Zuständigkeit des Ausschusses gemäß Artikel 31 und 32 des Übereinkommens abgegeben:

Portugal, Slowakei.

Ostermayer